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Mittwoch, 29. August 2012

Was ist neu?

Neuregelungen zum 1. September

Ab 1. September sind die ersten beiden Minuten bei Telefon-Warteschleifen kostenlos. Verbraucher können sich jetzt besser über Schadstoffe in Lebensmitteln und Haushaltsgegenständen informieren. Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen sinkt. Der "Warnschussarrest" soll helfen, die Jugendkriminalität zu bekämpfen. Für die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid werden neue Technologien erforscht.

Verbraucherschutz

Warteschleifen werden kostenfrei

Vom 1. September 2012 an müssen die ersten 120 Sekunden Wartezeit bei Anrufen auf Sonderrufnummern – wie 0180… oder 0900… - kostenfrei sein. Zum seinem Schutz erfährt der Anrufer, dass nach der zweiten Minute Gebühren anfallen. Das sieht eine Übergangsregelung im neuen Telekommunikationsgesetz vor. Ab Juni 2013 entfallen die Kosten für Warteschleifen bei Sonderrufnummern komplett.

Mehr Informationen: Warteschleifen kostenfrei


Neues Verbraucherinformationsgesetz stärkt Rechte der Bürger

Ein neuer Fall von Gift in Lebensmitteln oder Schadstoffen in Haushaltsgeräten? Was wissen die Behörden darüber? Durch das neue Verbraucherinformationsgesetz ist es leichter, das Wissen der Ämter abzufragen. Und das gilt nicht nur für Lebens- oder Futtermittel, sondern auch für andere Produkte – zum Beispiel für Haushaltsgeräte, Möbel und Heimwerker-Artikel.

Auch die Gebühren sind jetzt verbraucherfreundlicher: Anfragen an Behörden sind bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro kostenfrei. Liegt ein Rechtsverstoß bei einem Unternehmen vor, sind die Anfragen sogar bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gratis. Bei den meisten Anfragen entstehen also keine Kosten. Ist der Aufwand höher, muss die Behörde einen Kostenvoranschlag vorlegen.

Mehr Informationen: Verbraucherinformationsgesetz

Umwelt

Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz)

Sowohl Kraftwerke als auch energieintensive Unternehmen stoßen Kohlendioxid aus. Wie lässt sich dieses klimaschädliche Gas speichern, also unschädlich machen? Das neue „CCS-Gesetz“ dient dazu, neue Technologien zur unterirdischen Speicherung von CO2 zu erforschen. CCS ist die Abkürzung für "Carbon Capture and Storage". Das Gesetz regelt zum Beispiel die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung eines Kohlendioxidspeichers.
Der Stand der technologischen Entwicklung soll 2017 umfassend überprüft werden. Jährlich dürfen nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid unterirdisch eingelagert werden. Die Höchstspeichermenge in Deutschland beträgt insgesamt vier Millionen Tonnen.
Das "Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid" ist am 24. August in Kraft getreten.

Mehr Informationen: Speicherung von Kohlendioxid

Fördersätze für neue Photovoltaik-Anlagen sinken

Die Vergütungssätze für Strom aus Solarenergie werden den Entwicklungen angepasst und deshalb gesenkt. Dies gilt für neue Photovoltaik-Anlagen. Außerdem ist ein Gesamtziel von 52 Gigawatt für den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland festgelegt.
Das "Gesetz zur Änderung der Förderung für Strom aus solarer Strahlungsenergie" gilt rückwirkend zum 1. April 2012.

Mehr Informationen: Fördersätze

Justiz

Jugendkriminalität bekämpfen: „Warnschussarrest“ kommt

Der "Warnschussarrest" soll helfen, die Jugendkriminalität wirksamer zu bekämpfen. Er soll jungen Straftätern die Konsequenz weiterer Gesetzesverstöße deutlich vor Augen führen.
Das neue Gesetz erweitert und verbessert die Sanktionsmöglichkeiten der Jugendgerichte und lässt den "Warnschussarrest" neben einer Jugendstrafe zu, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Für Heranwachsende steigt das Höchstmaß der Jugendstrafe bei Mord auf 15 Jahre – und zwar in den Fällen, in denen das bisherige Höchstmaß wegen besonders schwerer Schuld nicht ausreicht.
Das "Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten" tritt am 1. September in Kraft.

Mehr Informationen: Jugendkriminalität

Inneres

Wirksamere Bekämpfung des Rechtsextremismus

Am 31. August tritt das "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus" in Kraft. Es schafft die Rechtsgrundlage für die Errichtung einer gemeinsamen standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten (sowohl des Bundes als auch der Länder) sowie für die Datenübermittlung zwischen diesen Behörden. Dadurch wird der Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten weiter verbessert, um den Rechtsextremismus besser bekämpfen zu können.

Mehr Informationen: zentrale Datei von Polizei und Nachrichtendiensten; Rede BM Friedrich zum Gesetzesentwurf