Mittwoch, 30. Mai 2012
Was ist neu?
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juni 2012
Wer ein Haushaltsgerät kauft, erhält auf dem EU-Energielabel künftig detailliertere Angaben zum Energieverbrauch. Außerdem gilt für Beschäftigte in der Abfallwirtschaft sowie für Maler und Lackierer weiterhin ein Mindestlohn.
Wirtschaft
Kennzeichnung des Energieverbrauchs verbessert
Haushaltsgeräte werden im Handel mit einem europaweit einheitlichen Energieverbrauchsetikett ausgezeichnet – dem "EU-Energielabel". Dieses Energielabel soll künftig eine stärkere Unterteilung innerhalb der einzelnen Energieverbrauchs-Klassen erhalten. Das verbessert die Informationsgrundlage für den Käufer. Das bisherige EU-Label bietet in vielen Fällen keine ausreichende Differenzierung hocheffizienter Produkte mehr. Denn heutige Haushaltsgeräte arbeiten deutlich energieeffizienter als zur Zeit der Einführung des Labels 1998. Außerdem wird der Anwendungsbereich des EU-Labels nach und nach erweitert. Die Neuregelung soll den Wettbewerb um die energieeffizientesten Produkte stärken und so die Energieeffizienz insgesamt steigern.
Die Bundesregierung hat die entsprechende EU-Richtlinie mit dem Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz ist seit dem 17. Mai 2012 in Kraft.
Weitere Informationen beim Bundeswirtschaftsministerium
Arbeit
Mindestlohn in Abfallwirtschaft verlängert
Für gut 175.000 Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst gilt weiterhin ein bundesweit einheitlicher Mindeststundenlohn in Höhe von 8,33 Euro. Die Folgeverordnung tritt zum 1. Juni 2012 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2012.
Allgemeinverbindliche Tarifverträge
Mindestlohn für Maler und Lackierer verlängert
Für gut 64.000 Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk gilt weiterhin ein Mindeststundenlohn. Für ungelernte Arbeiter (West einschl. Berlin) beträgt er 9,75 Euro. Gelernte Arbeitnehmer im Westen (einschließlich Berlin) erhalten 11,75 Euro (12 Euro ab 1. Juli 2012). Für die östlichen Bundesländer ist ein einheitlicher Mindeststundenlohnsatz in Höhe von 9,75 Euro für alle gewerblichen Arbeitnehmer (gelernt und ungelernt) in der Branche festgelegt. Die Folgeverordnung tritt zum 1. Juni 2012 in Kraft und gilt bis zum 30. April 2013.
Allgemeinverbindliche Tarifverträge
Finanzen
Mehr Licht auf dem "grauen" Finanzmarkt
Anbieter von "Graumarktprodukten" müssen ab sofort transparenter informieren. Das sieht das sogenannte "Graumarktgesetz" vor, das am 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist. Bei "Graumarktprodukten" handelt es sich um bislang kaum beaufsichtigte Vermögensanlagen wie Beteiligungen in geschlossenen Immobilienfonds oder Schiffsfonds.
