Freitag, 30. März 2012
Was ist neu?
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. April
Ausländische Berufsabschlüsse sollen leichter anerkannt werden - eine Chance für Zuwanderer und für die Wirtschaft. Es soll mehr in den Netzausbau investiert werden. Künftig sollen europäische Bürgerinitiativen erleichtert werden. Und ein bundesweites Hilfstelefon soll Frauen zur Verfügung stehen, die Opfer von Gewalt geworden sind.
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Hilfetelefon für Gewaltopfer
Am 14. März ist das Gesetz zum bundesweiten Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" in Kraft getreten. Ende des Jahres wird es voraussichtlich freigeschaltet. „Das Fundament für das Hilfetelefon steht“, so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, die den Gesetzentwurf 2011 vorgelegt hat.
Für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, wird es mit dem Hilfetelefon erstmals ein bundesweites Beratungs- und Unterstützungsangebot geben – rund um die Uhr, kostenlos und barrierefrei. Qualifizierte Beraterinnen leisten dann Erstberatung und weisen den Weg zu Hilfeeinrichtungen vor Ort.
Bildung
Leichtere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Künftig wird es leichter, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen anerkannt zu bekommen. Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ tritt am 1. April 2012 in Kraft.
Für Zuwanderer, Arbeitgeber und Betriebe gibt es damit nachvollziehbare und bundesweit einheitliche Bewertungsmaßstäbe für die Anerkennung von Qualifikationen, die im Ausland erworben sind.
Das Gesetz gilt für Berufe, für die der Abschluss bundesstaatlich geregelt ist. Hierunter fallen zum Beispiel Ärzte, Krankenpflegepersonal, Rechtsanwälte und alle Abschlüsse der 350 deutschen Ausbildungsberufe. Bei einer ganzen Reihe von Berufen entfällt die Kopplung an die deutsche Staatsangehörigkeit.
Europäische Union
Weichen für europäische Bürgerinitiative gestellt
Ab 1. April 2012 können alle Bürgerinnen und Bürger auch auf EU-Ebene noch mehr mitbestimmen: Es wird möglich, eine europäische Bürgerinitiative ins Leben zu rufen. Jeder hat die Chance, seine Ideen und Verbesserungsvorschläge für Europa zu einer Initiative zu machen.
Eine Europäische Bürgerinitiative ist eine Aufforderung an die Europäische Kommission, ein konkretes Gesetz oder Verordnungen vorzuschlagen. Eine Bürgerinitiative ist in jedem Bereich möglich, für den die Kommission zuständig ist. Dazu gehören zum Beispiel die Politikfelder Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr oder öffentliche Gesundheit.
Mindestens sieben EU-Bürger, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedsstaaten wohnen, müssen sich zu einem sogenannten Bürgerausschuss zusammenschließen. Dieser Bürgerausschuss kann dann der EU-Kommission eine europäische Volksinitiative vorschlagen.
Wirtschaft
Investitionsrahmen für Netzausbau wird verbessert
Für den Umbau der Energieversorgung müssen die Stromnetze ausgebaut werden – damit auch künftig zu jeder Tages- und Nachtzeit Strom zur Verfügung steht. Unternehmen investieren jedoch nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Am 22. März 2012 ist die geänderte „Anreizregulierungsverordnung“ in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass die Netzbetreiber ihre Investitionskosten in neue Netze jetzt unmittelbar refinanzieren können. Diese Kosten lassen sich nun unmittelbar in der Kalkulation berücksichtigen. Der bisherige Zeitverzug von zwei Jahren ist beseitigt. Das vermeidet größere Liquiditätslücken bei den Netzbetreibern und verbessert den Investitionsrahmen für den Netzausbau.
Arbeit
Schneller eine Arbeitsstelle finden
Arbeitsuchende sollen schneller wieder einen Arbeitsplatz bekommen. Das strebt die Bundesregierung mit dem Gesetz für verbesserte Eingliederungschancen an. Kern der Neuregelung: Die Zahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sinkt um ein Viertel, dafür steigt ihre Qualität.
Die Leistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung sind jetzt grundsätzlich Ermessensleistungen. Die Änderung zum Gründungszuschuss trat bereits Anfang 2012 in Kraft. Die meisten Änderungen zur Verbesserung der Eingliederungschancen auf den Arbeitsmarkt sind jetzt umsetzbar, nachdem die notwendige Software für die Arbeitsagenturen angepasst ist.
