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Montag, 30. Januar 2012

Was ist neu?

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Februar

Das "Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes" schafft Klarheit bei der Terrorismusbekämpfung.

GesetzeBild vergrößern Gesetzliche Neuregelungen Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte der Bundestag neue gesetzliche Grundlagen zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet. Schon damals wurde beschlossen: Die Maßnahmen sollten nach einiger Zeit dahingehend überprüft werden, ob sie auch erforderlich, verhältnismäßig und genügend wirksam sind.

Am 10. Januar 2012 ist das „Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes“ in Kraft getreten. Es verlängert eine Reihe von Befugnissen der Nachrichtendienste des Bundes um weitere vier Jahre, also bis 2016. Zum Beispiel können nun auch in Zukunft Auskünfte zu Flugreisen vermutlich gefährlicher Personen bei zentralen Flugbuchungssystemen abgefragt werden. Durch Abfrage sogenannter Kontostammdaten kann ermittelt werden, bei welchen Banken solche Personen Konten unterhalten. Zugleich sind die rechtsstaatliche Kontrolle und der Schutz der Grundrechte verbessert und die Befugnisse effektiver und sinnvoller ausgestaltet worden.

Andere Regelungen haben sich dagegen als für die Terrorismusbekämpfung entbehrlich erwiesen, vor allem, weil von ihnen kein Gebrauch gemacht wurde. Sie sind deshalb ersatzlos gestrichen. Das betrifft zum Beispiel die Einholung von Auskünften zum Postverkehr oder zu Bestandsdaten zu Postdienstleistungen.

Weitere Informationen:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Sicherheitsgesetze verlängert