Freitag, 28. Oktober 2011
Was ist neu?
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. November 2011
Für knapp 200.000 Beschäftigte in den Branchen Abfallwirtschaft und Bergbauspezialarbeiten gelten ab 1. November 2011 neue gesetzliche Mindestlöhne. Die überarbeitete Trinkwasserverordnung hat das Ziel, den hohen Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland weiter zu verbessern. Und der Euro-Rettungsfond EFSF wurde wirkungsvoll gestärkt.
Finanzen
Euro-Rettungsfonds wirkungsvoll verstärkt
Der Euro-Rettungsfonds EFSF soll die Ansteckungsgefahren eindämmen, die von den Schuldenländern auf die gesamte Euro-Zone ausgehen, und Schuldenländern wie Griechenland die Chance geben, ihre Schulden abzubauen und sich in Zukunft wieder selbst zu finanzieren.
Der EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) soll das volle Hilfsvolumen von 440 Milliarden Euro für die Stabilisierung des Euro bereitstellen. Das erfordert ein erstklassiges Rating der EFSF. Deshalb erhöht die EU den Garantierahmen auf insgesamt 780 Milliarden Euro. Der deutsche Anteil am Fonds beträgt damit rund 211 Milliarden Euro( vorher 123 Milliarden Euro). Das Gesetz ist am 14. Oktober 2011 in Kraft getreten.
Die Beschlüsse beim Euro-Gipfel in Brüssel am 26.Oktober ändern nichts an der Höhe dieses Garantierahmens. Die Schlagkraft der EFSF soll aber über einen finanztechnischen Hebel auf ungefähr eine Billion Euro erhöht werden. Der Rettungsfonds kann damit auch als Versicherung für die Staatsanleihen von bestimmten Euro-Ländern zum Einsatz kommen.
Mehr Informationen:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
Stärkerer Euro-Rettungsfonds beschlossen
Euro-Gipfel
Arbeit/Soziales
Mindestlohn in der Abfallwirtschaft und für Bergbauspezialisten
Für knapp 200.000 Beschäftigte in den Branchen Abfallwirtschaft und Bergbauspezialarbeiten gelten ab 1. November 2011 neue gesetzliche Mindestlöhne.
Mit der verbindlich festgelegten Entgeltuntergrenze werden in- und ausländische Arbeitgeber in den Branchen Abfallwirtschaft und Bergbauspezialarbeiten verpflichtet, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen. Die Bundesregierung unterstützt Mindestlöhne in bestimmten Branchen, wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber sich darauf geeinigt haben.
Mehr Informationen:
Neue Mindestlöhne in drei Branchen
Justiz
Mehr mündliche Verhandlungen vor Zivilgerichten
Der Rechtsschutz in Deutschland wird noch besser. Die Zivilgerichte werden häufiger mündlich verhandeln. In der Verhandlung sind die Prozessparteien oder ihre Bevollmächtigten anwesend. Die Richter können also mit den Beteiligten persönlich reden. Die Parteien können beispielsweise Angaben zum Sachverhalt machen und Rechtsansichten vortragen.
Bisher wurde vor allem in zweiter Instanz in vielen Fälle im schriftlichen Verfahren entschieden. Jetzt dürfen Richter nur noch im schriftlichen Verfahren entscheiden, wenn die Berufung offensichtlich aussichtslos ist.
Außerdem wurde bislang in der zweiten Instanz häufig durch unanfechtbaren Beschluss entschieden. Dann war der Prozess beendet, ohne dass es weitere Rechtsmittel gab, selbst wenn es um große Summen ging.
Dies ist durch die Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung nun nicht mehr der Fall: Die Neufassung führt das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde ein. Das heißt: Selbst wenn eine Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen wird, kann der Beschwerte dagegen ab einem Streitwert von 20.000 Euro Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Gesundheit
Trinkwasserqualität verbessert
Eine überarbeitete Trinkwasserverordnung hat das Ziel, den hohen Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland weiter zu verbessern. Erstmalig wird in einem Mitgliedstaat der EU ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser festgelegt. Mit 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter ist der Uran-Grenzwert in Deutschland der weltweit strengste und gewährleistet so gesundheitliche Sicherheit für alle. Auch der Grenzwert für das Schwermetall Cadmium wird von 0,005 auf 0,003 Milligramm (= 3 Mikrogramm) pro Liter Trinkwasser gesenkt.
Außerdem werden die Inhaber von Trinkwasseranlagen verpflichtet, die Verbraucherinnen und Verbraucher über Blei im Trinkwasser zu informieren.
Die geänderte Trinkwasserverordnung tritt am 1. November 2011 in Kraft.
Mehr Informationen:
Mehr Verbraucherschutz durch Änderung der Trinkwasserverordnung
