Dienstag, 22. Dezember 2009
Arbeit und Soziales
- 1. Kurzarbeitergeld verlängert
- 2. Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung
- 3. Erleichterungen für Dienstleistungsunternehmen
- 4. Künstlersozialversicherung
- 5. Umlagesatz für das Insolvenzgeld
- 6. Gesetzliche Unfallversicherung
1. Kurzarbeitergeld verlängert
Kurzarbeitergeld kann künftig bis zu 18 Monate lang bezogen werden. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld im Jahr 2010 beginnt.
Mehr Informationen unter: Kurzarbeitergeld
2. Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung
Gesamtübersicht für 2010 (Angaben in Euro):
| Rechengröße | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | ||
| Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
| vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung / Jahr | 32.003 | 32.003 | ||
| Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 2.555 | 30.660 | 2.170 | 26.040 |
| Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung | 5.500 | 66.000 | 4.650 | 55.800 |
| Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 6.800 | 81.600 | 5.700 | 68.400 |
| Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung | 3.750 | 45.000 | 3.750 | 45.000 |
| Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung | 4.163 | 49.950 | 4.163 | 49.950 |
Quelle: BMAS
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung 2008 aktualisiert.
Mehr Informationen unter: Rechengrößen Sozialversicherung
3. Erleichterungen für Dienstleistungsunternehmen
Für viele Unternehmen wird es künftig durch die neue Dienstleistungsrichtlinie einfacher, Dienstleistungen anzubieten - in Deutschland und europaweit. Unternehmen kennen das Problem: An wen muss ich mich wenden, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten? Diese Frage stellt sich für inländische Unternehmen und für Investoren aus dem Ausland oft gleichermaßen. Mit den Einheitlichen Ansprechpartnern stehen den Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung, über die sie - auf Wunsch - alle einschlägigen, von der Dienstleistungsrichtlinie erfassten Formalitäten sowie Informationsanliegen aus einer Hand abwickeln können.
Mehr Informationen unter: Dienstleistungsrichtlinie
4. Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent.
Durch die Beitragsabführung an den Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen von der Künstlersozialkasse keinen Nachweis über die Beiträge der einzelnen versicherten Künstler und Publizisten mehr. Um Probleme z.B. bei der Berechnung von einkommensabhängigen Entgeltersatzleistungen zu vermeiden, wird die Meldepflicht um einen automatisierten monatlichen Melde- und Beitragsnachweis an die zuständige Krankenkasse ergänzt.
Mehr Informationen unter: Künstlersozialversicherung
5. Umlagesatz für das Insolvenzgeld
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010 wird auf 0,41 Prozent festgelegt. Die Insolvenzgeldumlage ist von den Arbeitgebern aufzubringen. Sie finanziert das Insolvenzgeld, das die Arbeitsentgeltansprüche für die drei dem Insolvenzereignis vorhergehenden Monate sichert. Die Anhebung gegenüber dem Vorjahr um 0,31 Prozentpunkte ist unter anderem notwendig, um das Defizit von über einer Milliarde Euro auszugleichen, das bei der Bundesagentur für Arbeit im Jahre 2009 aufgrund der Auszahlung des Insolvenzgeldes infolge der Wirtschaftskrise entstanden ist.
6. Gesetzliche Unfallversicherung
Das Jahr 2010 bringt eine Reihe von Änderungen für die gesetzliche Unfallversicherung. Unter anderem prüfen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung ab Januar die Daten, die der Arbeitgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet hat.
Ab dem 4. Januar 2010 gibt es eine neue zentrale und kostenfreie Servicenummer für die gesetzliche Unfallversicherung: Unter 0800/6050404 ist die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen.
Mehr Informationen unter: Gesetzliche Unfallversicherung
