- Pflegereform
- Pflegezeitgesetz
- Regelsatz für Grundsicherungsleistungen
- Rentensteigerung
- Kindervorsorgeuntersuchung U 7a
- Früherkennung von Hautkrebs
- Bund der Krankenkassen
- Energieausweis
- Jugendschutzgesetz
- Conterganstiftungsgesetz
- Rechtsdienstleistungen
- Anwaltsvergütung
- Grenzüberschreitende Sicherstellungen
- Bundesnaturschutzgesetz
Pflegereform
Die Reform der Pflege bringt spürbare Verbesserungen. Besonders Familien, die Angehörige sowie altersverwirrte und geistig behinderte Menschen pflegen, erhalten mehr Leistungen und mehr Unterstützung. Mit individueller Beratung und neuen Strukturen wird die Pflege stärker auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften ausgerichtet. Qualitätsstandards und strenge Prüfungen führen zu transparenteren und besseren Pflegeleistungen.
So gibt es zum Beispiel Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung. Für Entscheidungen über Leistungen gelten künftig kürzere Fristen. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" wird ausgebaut. Neu eingeführt wird auch eine unbezahlte Pflegezeit bis zu sechs Monaten. Die finanziellen Leistungen wie Sachleistungsbeträge und Pflegegelder steigen.
Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. Im Gegenzug sind bereits zum 1. Januar 2008 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesunken. Der neue Satz reicht aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwa 2014/2015 zu finanzieren.
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Pflegezeitgesetz
Um die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern, erweitert das neue Pflegezeitgesetz Möglichkeiten zur Reduzierung der Arbeitszeit.
Die neuen Bestimmungen basieren auf zwei Säulen:
- Bei unerwartetem Eintritt einer besonderen Pflegesituation haben Beschäftigte das Recht, bis zu zehn Tage der Arbeit fern zu bleiben. Damit können sie beispielsweise die sofortige Pflege eines nahen Angehörigen sicherstellen.
- Für eine längere Pflege in häuslicher Umgebung können berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Personen sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Dies kann bis zu einer Dauer von sechs Monaten sein, um den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit dem jeweiligen Pflegebedarf anzupassen.
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Regelsatz für Grundsicherungsleistungen
Die Regelleistung für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II) steigen in gleicher Höhe wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (+ 1,1 Prozent). Der Regelsatz wird damit von bisher 347 Euro auf künftig 351 Euro angehoben.
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Rentensteigerung
Für die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es zum 1. Juli 2008 mehr Geld. Die Renten steigen um 1,1 Prozent. Durch Aussetzen des Riesterfaktors 2008 und 2009 konnten die Renten um 1,1 statt um nur 0,46 Prozent erhöht werden. Die höheren Renten werden ohne Beitragserhöhungen und ohne Steuerzuschüsse des Bundes finanziert. Die Dämpfungseffekte des Riesterfaktors werden 2012 und 2013 nachgeholt. Rentnerinnen und Rentner werden so angemessen am Aufschwung beteiligt.
Bei 1.000 Euro Rente/Monat bedeutet dies eine Steigerung von 11 Euro/Monat. Die Rentenanpassung wird auf ALG II übertragen. So können auch Langzeitarbeitslose mit mehr Geld rechnen.
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Kindervorsorgeuntersuchung U 7a
Mit der neuen Vorsorgeuntersuchung für Dreijährige können Eltern ihre Kinder bis zum sechsten Lebensjahr künftig insgesamt zehnmal auf Kassenkosten untersuchen lassen. Die neue U 7a findet im 34. bis 36. Lebensmonat statt und schließt damit eine Lücke im Vorsorgekalender. Die U 7a stellt sicher, dass Kinder künftig ab der Geburt mindestens in jährlichem Abstand dem Arzt zur Früherkennung von Krankheiten vorgestellt werden.
Sehstörungen bzw. deren Risikofaktoren sollen durch die U 7a möglichst frühzeitig erkannt werden. Zudem sollen sonstige Auffälligkeiten entdeckt und behandelt werden. Die Untersuchung soll helfen, Fälle von Kindervernachlässigung und Kindermisshandlung frühzeitig zu erkennen. So sollen Ärzte nach verschiedenen Befunden von Krämpfen bis zu Verhaltensauffälligkeiten fragen, die Haut unter anderem auch auf Hämatome und Verletzungsfolgen untersuchen.
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Früherkennung von Hautkrebs
Das Hautkrebs-Screening wird neu in die Krebsfrüherkennungsrichtlinie aufgenommen. Es ist ab 1. Juli 2008 eine generelle Kassenleistung. GKV-Versicherte ab dem 35. Lebensjahr können künftig alle zwei Jahre zu Lasten ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung (Hautkrebs-Screening) in Anspruch nehmen.
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Bund der Krankenkassen
Der neue Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen geht auf das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zurück. Er übernimmt am 1. Juli die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Er ist gleichzeitig der Spitzenverband Bund der Pflegekassen.
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Energieausweis
Vom 1. Juli an können Wohnungssuchende von Vermietern und Verkäufern
die Vorlage eines Energieausweises verlangen. Der Energieausweis ist für Neubauten bereits seit 2002 Pflicht, nun wird er auch für Altbauten eingeführt:
- ab 1. Juli 2008 für Gebäude mit Baujahr bis 1965,
- ab 1. Januar 2009 für alle übrigen Baujahre.
Der Energieausweis liefert vergleichbare Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Damit können Wohnungssuchende die Energiekosten ihres zukünftigen Heims abschätzen und in die Entscheidung über Kauf oder Miete einfließen lassen."
Das Bundesbauministerium geht davon aus, dass etwa 8 Millionen Gebäude vor 1965 erbaut und damit von der Pflicht zum Energieausweis betroffen sind. Die Energieausweise verpflichten nicht zur Sanierung, geben aber wirtschaftlich vertretbare Empfehlungen. Das Ministerium geht davon aus, dass in den nächsten Jahren rund 2 Millionen Gebäude energetisch saniert werden. Bis 2020 sollen mit den Maßnahmen knapp 20 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.
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Jugendschutzgesetz
Das erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes hat das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor medialen Gewaltdarstellungen zu schützen. Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Indizierungskriterien bei medialen Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert. Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden gesetzlich festgeschrieben. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
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Conterganstiftungsgesetz
Nach dem ersten Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz werden die Renten für die Contergangeschädigten zum 1. Juli 2008 verdoppelt. Betroffene erhalten dann monatliche Renten zwischen 242 und 1090 Euro (statt 121 bis 545 Euro). Die Renten sind komplett steuerfrei, es erfolgt keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen. Durch die Rentenverdopplung werden finanzielle Auswirkungen von Spät- und Folgeschäden für rund 2.700 Contergangeschädigte gemildert.
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Rechtsdienstleistungen
Nicht jedes rechtliche Problem erfordert einen Rechtsanwalt. Nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz ist daher ab dem 1. Juli 2008 Anwältinnen und Anwälten nur noch die echte Rechtsanwendung grundsätzlich vorbehalten; also jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung im Einzelfall fordert. Andere Arbeiten wie Wiedergabe oder schematisches Anwenden von Normen sind keine Rechtsdienstleistungen in diesem Sinne.
Wenn es sich um Nebenleistungen handelt, dürfen in bestimmten Fällen Rechtsdienstleistungen auch von Nicht-Anwälten erbracht werden. Architektinnen und Architekten können beispielsweise dann auch zum Baurecht beraten. Außerdem werden unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen ausdrücklich erlaubt. Das ist vor allem für das Angebot karitativer und sozialer Einrichtungen wichtig.
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Anwaltsvergütung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen künftig mit ihren Mandanten Erfolgshonorare aushandeln. Mandanten können damit das finanzielle Risiko eines Unterliegens teilweise auf die eigene Anwältin oder den eigenen Anwalt verlagern.
Die erfolgsabhängige Vergütung kann dann zulässig sein, wenn der Rechtsuchende andernfalls davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten. Dabei kommt es nicht allein auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten an, sondern auch auf das Kostenrisiko des Prozesses und seine Bewertung. Erfolgshonorare unterliegen dabei einer Reihe von Aufklärungs- und Hinweispflichten zum Schutz der Rechtsuchenden.
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Grenzüberschreitende Sicherstellungen
Strafverfolgungsbehörden können Gegenstände, die in grenzüberschreitenden Strafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen oder eingezogen werden könnten, schneller und einfacher sichern: Seit dem 30. Juni 2008 werden Entscheidungen zur Sicherstellung aus anderen Mitgliedstaaten der EU bei bestimmten Delikten ohne weitere Formalitäten anerkannt und vollstreckt.
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Bundesnaturschutzgesetz
Auf Klage der Kommission hatte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Januar 2006 Deutschland gerügt, mehrere Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtline (FFH-Richtlinie) nicht ordnungsgemäß in das Bundes- und Landesrecht umgesetzt zu haben. Aufgrund des Urteils waren Änderungen des Natur- und Pflanzenschutzrechts sowie des Landesfischereirechts erforderlich geworden. Insbesondere der Kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes kommt dabei große praktische Bedeutung zu.
Am 17. Juni 2008 sind die neuen Vorschriften im Zusammenhang mit der Prüfung von Projekten auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten in Kraft getreten. Danach wird künftig nicht mehr zwischen Projekten innerhalb oder außerhalb dieser Schutzgebiete unterschieden. Darüber hinaus gewährleistet die Einführung eines subsidiären Anzeigeverfahrens, dass eine Verträglichkeitsprüfung auch dann in den nach der FFH-Richtlinie erforderlichen Fällen durchgeführt werden kann, wenn für ein Projekt nach anderen Rechtsvorschriften bislang keine Anzeige oder Entscheidung erforderlich ist.
