Mittwoch, 3. April 2013
Fachkräftebedarf
Ein Jahr Anerkennungsgesetz
Fachkräfte aus dem Ausland werden in Deutschland gebraucht. Rund 30.000 Anträge zur Anerkennung beruflicher Auslandsabschlüsse sind binnen eines Jahres gestellt worden. Die Mehrzahl der Migrantinnen und Migranten bekam positiven Bescheid.
Das Ankerkennungsgesetz hilft, den Fachkräftemangel zu bekämpfen
Foto: Burkhard Peter
Wer einen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, kann seit dem 1. April 2012 seine Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Das Anerkennungsgesetz hat einen allgemeinen Rechtsanspruch geschaffen, einen ausländischen Berufsabschluss darauf zu prüfen, inwieweit er mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Die Erfahrungen nach einem Jahr zeigen: Das Interesse ist groß, das Anerkennungsverfahren ist einfach.
Wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes zog Bundesbildungsministerin Johanna Wanka eine positive Bilanz: "Das Gesetz zeigt Wirkung. Nach Schätzungen wurden bereits rund 30.000 Anträge auf Anerkennung gestellt und die Mehrzahl der beruflichen Auslandsabschlüsse als gleichwertig anerkannt - das ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung."
Wanka betonte, dass das Gesetz für einen Paradigmenwechsel stehe. "Wir setzen bei den Fähigkeiten und Potenzialen von Migrantinnen und Migranten an. Das Gesetz setzt ein Zeichen der Anerkennung im Sinne von Respekt und Wertschätzung der persönlichen Lebensleistung."
Online-Portal informiert
Die Zugriffszahlen auf das Online-Portal "Anerkennung in Deutschland" belegen das große Interesse. Seit der Freischaltung am 1. April 2012 sind mehr als 360.000 Besucherinnen und Besucher verzeichnet worden. Rund 124.000 von ihnen haben sich über die zuständigen Stellen und über das Verfahren zur Anerkennung ihres Berufsabschlusses informiert.
Gut 40 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer haben sich hier vom Ausland aus in englischer oder deutscher Sprache informiert. Die 71 regionalen Beratungsstellen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung (IQ)" berichten ebenfalls von großer Nachfrage.
Die Telefonhotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Interessierte aus dem In- und Ausland von Montag bis Freitag, 9 Uhr bis 15 Uhr, eine telefonische Beratung auf Deutsch und Englisch an.
Hohe Nachfrage in den Gesundheitsberufen
Die meisten Anträge sind bislang in den so genannten reglementierten Berufen gestellt worden. Das sind zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Hebammen. Ohne staatliche Anerkennung der Abschlüsse dürfen diese Berufe nicht in Deutschland ausgeübt werden. Schätzungsweise sind von April bis Dezember 2012 allein in den Gesundheitsberufen rund 20.000 Anträge gestellt worden.
Auch im Bereich der dualen Ausbildungsberufe sind schon rund 4.000 Anträge bei den Kammern eingegangen, die für die Anerkennung der jeweiligen Berufe zuständig sind. Am häufigsten nachgefragt sind Anerkennungen im kaufmännischen Bereich sowie in Metall- und Elektronikberufen.
Bei den erteilten Bescheiden wurde in 66 Prozent der Fälle die volle und in 30 Prozent der Fälle die teilweise Gleichwertigkeit der Auslandsqualifikation festgestellt. Lediglich vier Prozent der Anträge wurden bisher abgelehnt.
Verständliche und praxisnahe Bescheide
Die Bescheide enthalten eine differenzierte Darstellung der vorhandenen Qualifikationen. Sie weisen zudem die Unterschiede zum deutschen Abschluss aus. Arbeitgeber können sich anhand dieses Dokuments vom Wert der ausländischen Qualifikation überzeugen. Zugleich bietet der Nachweis Anknüpfungspunkte für eine gezielte Weiterbildung. Davon profitieren auch Arbeitgeber.
"Erfreulich ist, dass ein Großteil der erteilten Bescheide eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem deutschen Referenzberuf bescheinigt", sagte Wanka. "Auch eine bescheinigte Teilgleichwertigkeit bringt den Antragstellern erhebliche Vorteile."
Länder sind aktiv
Für viele Berufsausbildungen sind die Länder zuständig. Das gilt zum Beispiel für Lehrer, Erzieher und Ingenieure. Die Länder haben damit begonnen, den Rechtsanspruch des Anerkennungsgesetzes auf landesrechtlich geregelte Berufe zu übertragen.
In Hamburg, im Saarland, in Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern sind bereits die entsprechenden Anerkennungsgesetze in Kraft getreten. Die Landtage in Bayern und Nordrhein-Westfalen beraten das Gesetz zur Zeit. In Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein liegen Regierungsentwürfe vor.
In Regionen mit Fachkräftemangel sind viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen schon jetzt auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Deshalb hat nicht nur die Bundesregierung, sondern haben auch die Länder großes Interesse daran, ausländische Berufsabschlusse rasch anzuerkennen.
Komplizierte Regelungen vereinfacht
Das Anerkennungsgesetz umfasst zum einen ein neues Bundesgesetz, das so genannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Es liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Zum anderen enthält es Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 bundesrechtlichen Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe. Das sind die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Krankenpflegegesetz) und die Handwerksmeister (Handwerksordnung).
Durch das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird für die 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem erstmals ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen.
Fällt diese positiv aus, werden ausländische Abschlüsse genauso behandelt wie zum Beispiel deutsche IHK- oder Gesellenprüfungen. Außerdem wird in vielen Berufen, etwa bei Ärzten, die Kopplung des Berufszugangs an die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft - eine Regelung, die noch aus dem Jahr 1935 stammte. Neu ist auch, dass Berufserfahrung stärker bei der Bewertung der Gleichwertigkeit berücksichtigt wird.
Außerdem wurde eine zentrale Hotline beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeführt. Dort erhält jeder eine telefonische Erstberatung.
