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»Kunst und Kultur sind der Zukunftsmotor unserer Gesellschaft«

Staatsminister Bernd Neumann

Inhalt

Mittwoch, 27. März 2013

Terminhinweis

Anhörung zum Filmfördergesetz im Bundestag

Das Filmförderungsgesetz wird derzeit novelliert. Hierzu wird am 15. April 2013 von 13 bis 16 Uhr eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags stattfinden.

Kameracrew bei der Arbeit Filmföderungsgesetz wird novelliert Foto: Caro / Jandke

Das Kabinett hat am 7. November 2012 einen Entwurf für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) verabschiedet. Damit wird den technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Filmsektor Rechnung getragen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • das Heranziehen von Video-on-Demand-Anbietern mit Sitz im Ausland zur Filmabgabe,
  • die Verpflichtung zur Herstellung einer barrierefreien Fassung der geförderten Filme,
  • die Aufnahme der Digitalisierung des Filmerbes in den Aufgabenkatalog der Filmförderungsanstalt und
  • die Flexibilisierung der Sperrfristen.

Unverzichtbar für den deutschen Film

Die Arbeit der Filmförderungsanstalt (FFA) auf Basis des FFG ist unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Filmförderung. Ihr Ziel ist es, die Strukturen der deutschen Filmwirtschaft zu verbessern und die Vielfalt der deutschen Filmlandschaft zu erhalten. Ohne eine solche Förderung hätten nur wenige deutsche Filme eine Chance, gegenüber der finanzstarken Konkurrenz durch US-amerikanische Filme zu bestehen.

Verlängerung des Fördergesetzes

Die Filmförderung durch die FFA wird durch die Erhebung einer Filmabgabe finanziert. Abgabepflichtig sind die Verwerter von Kinofilmen, also Kinos, Unternehmen der Videowirtschaft einschließlich der Video-on-Demand-Anbieter, Fernsehveranstalter und Vermarkter von Pay-TV-Programmen. Da die Erhebung der Filmabgabe nach dem derzeit geltenden FFG zum 31. Dezember 2013 ausläuft, muss ein novelliertes Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Die Filmabgabe soll zunächst nur um zweineinhalb Jahre - statt wie bisher um fünf Jahre - verlängert werden, um den hochdynamischen Marktentwicklungen Rechnung zu tragen.