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Mittwoch, 13. März 2013

Ausbildung

Mindestlöhne für angehende Schornsteinfeger

Das Berufsbild des Schornsteinfegers hat sich geändert: nicht mehr so schmutzig, dafür technisch anspruchsvoller. Die Bundesregierung hat den Tariflohn für Schornsteinfeger-Azubis nun für gültig erklärt.

Schornsteinfeger dem Dach eines Hauses Trotz vieler interessanter Aufgaben - den Schornsteinfegern geht der Nachwuchs aus Foto: picture-alliance/ dpa

Die Berufsverbände wollen die Ausbildung von Schornsteinfegern fördern. Sie haben daher einen Tarifvertrag geschlossen, der einen Mindestlohn für die Azubis enthält. Die Verbände schaffen damit Sicherheit für die Bewerber. Im ersten Ausbildungsjahr erhalten sie 419 Euro, im zweiten 476 und im dritten 557 Euro. Die Bundesregierung hat den Tarifvertrag für die Schornsteinfeger-Azubis jetzt für gültig erklärt.

Schornsteinfeger bringen Glück

Der Beruf des Schornsteinfegers hat sich in unseren Tagen stark verändert. Zwar kehren sie in regelmäßigen Abständen auch noch Kamine. Aber heute messen sie zudem Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen. Sie kümmern sich um den Brandschutz indem sie Schornsteine und Heizungen oder Öfen reinigen. Sie nehmen Feuerungsanlagen und Kaminöfen ab und kontrollieren sie. Außerdem prüfen sie, ob Heizungen und Öfen auch nach ihrem Umbau noch den Brandschutzbestimmungen entsprechen.

So bringen sie immer noch Glück: Sie verhindern Kaminbrände und Rauchgasvergiftungen. Sie sorgen für den Klimaschutz.

Ausbildungsumlage sichert Nachwuchs

Trotz der vielen interessanten Aufgaben geht den Schornsteinfegern allmählich der Nachwuchs aus. "Wir haben einen Lehrlingsmangel, weil zu wenig Betriebe ausbilden", so Holger Bruns, Bezirksschornsteinfegermeister aus Harvestehude. Dabei seien die Chancen, nach der Ausbildung als Geselle übernommen zu werden, im Moment sehr gut. Er hoffe deshalb auf mehr Bewerberinnen und Bewerber.

Im Schornsteinfegerhandwerk sind überwiegend Kleinbetriebe tätig. Für sie ist die Ausbildung von Schulabgängern nicht immer einfach zu stemmen. Damit nicht irgendwann zu wenig schwarz befrackte Frauen und Männer unterwegs sind, müssen die Betriebe einen Beitrag zur Finanzierung der Ausbildung leisten. Mit dem Vertrag haben die Tarifpartner wieder eine Ausgleichskasse gegründet, aus der sie die Umlage für die ausbildenden Betriebe bezahlen können.

Das Kehrmonopol für Schornsteinfeger bestand seit 1935. Die EU sah darin einen Verstoß gegen die Dienstleistungshoheit. Zum 1. Januar 2013 ist es gefallen. Die Bezirke wurden geöffnet. Damit setzt Deutschland auch bei den Schornsteinfegern die in der EU vorgeschriebene Dienstleistungsfreiheit um.
Arbeiten wie das jährliche Kaminkehren, Prüfen und Messen sind vom Staat freigegeben. Diese können von freien Fegern ausgeführt werden, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und bei der Handwerkskammer registriert sind. Installateure und Heizungsbaumeister mit Zusatzqualifikation können die Aufgaben ebenfalls übernehmen.

Frischer Wind durch Wettbewerb

In rund 7.500 Betrieben werden derzeit circa 1.800 junge Menschen ausgebildet. Der Bezirk von Landesinnungsmeister und Bezirksschornsteinfeger Heiko Kirmis umfasst 750 Grundstücke - an Arbeit mangelt es nicht.

Auszubildende müssen sich auf Veränderungen einstellen: Das Kehrmonopol ist abgeschafft, Kehrbezirke werden nicht mehr bis zur Rente vergeben, sondern nur noch für sieben Jahre. Damit nimmt der Wettbewerb der Betriebe untereinander zu.

Der Bezirksschornsteinfeger wird jedoch nicht abgeschafft. Zu seinen hoheitlichen Aufgaben gehört die Feuerstättenschau. Hier prüft er in einem Turnus von 3,5 Jahren die sicherheitsrelevanten Bestandteile der Heizungsanlage. Die Kontrollen der Feuerstätten, die Abnahme neuer Feuerstätten oder eines Kamins und ähnliche Aufgaben rund um die Brandsicherheit verbleiben bei ihm, dem "amtlichen" Schornsteinfeger.

Das Alphabet des Schornsteinfegerhandwerks reicht von A wie "Auskehren", über G wie "Glück bringen", bis hin zu Z wie "Zentralheizung warten".

Übersicht über die geltenden Mindestlöhne Stand:
Februar 2013
Branchevon / bisMindestlohn WestMindestlohn OstMindestlohn Berlin
Abfallwirtschaft
01.02.13 - 30.06.148,68 €8,68 €8,68 €
Aus- und Weiterbildung
ab 01.08.1212,60 €11,25 €12,60 €
Baugewerbe
Werker/
Maschinen-
werker
01.01.13 - 31.12.1311,05 €10,25 €11,05 €
Fachwerker/
Maschinisten/
Kraftfahrer
01.01.13 - 31.12.1313,70 €10,25 €13,55 €
Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
Werker/Hauer01.11.11 - 31.03.1311,53 €11,53 €11,53 €
Hauer/
Facharbeiter mit
Spezialkennt-
nissen
01.11.11 - 31.03.1312,81 €12,81 €12,81 €
Dachdeckerhandwerk
01.01.13 - 31.12.1311,20 €11,20 €11,20 €
Elektrohandwerk
01.01.13 - 31.12.139,90 €8,85 €8,85 €
Gebäudereinigung
unter anderem Innen- und
Unterhalts-
reinigungs-
arbeiten
01.01.13 - 31.12.139,00 €7,56 €9,00 €
unter anderem Glas- und
Fassaden-
reinigung
01.01.13 - 31.12.1311,33 €9,00 €11,33 €
Maler- und Lackiererhandwerk
ungelernte Arbeitnehmerab 01.07.12
(Ost: ab 01.06.12)
9,75 €9,75 €9,75 €
gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)ab 01.07.12
(Ost: ab 01.06.12)
12,00 €9,75 €12,00 €
Pflegebranche

01.01.12 - 30.06.13

01.07.13 - 31.12.14

8,75 €

9,00 €

7,75 €

8,00 €

8,75 €

9,00 €

Sicherheitsdienstleistungen *
01.01.13 - 31.12.137,50 - 8,90 €7,50 €7,50 €
Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
01.04.12 - 31.03.128,00 €7,00 € 7,00 €
Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Zeitarbeit)
01.11.12 - 31.10.138,19 €7,50 €7,50 €
* Erläuterung zu Sicherheitsdienstleistungen
Baden-Württemberg 01.01.13 - 31.12.138,90 €
Bayern01.01.13 - 31.12.138,42 €
Nordrhein-Westfalen 01.01.13 - 31.12.138,23 €
Hessen 01.01.13 - 31.12.137,76 €
Niedersachsen 01.01.13 - 31.12.137,50 €
Bremen01.01.13 - 31.12.137,50 €
Hamburg01.01.13 - 31.12.137,50 €
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen01.01.13 - 31.12.137,50 €
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und
Bundesministerium der Finanzen (BMF)