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Freitag, 1. Februar 2013

Verkehr

Höhere Bußgelder für Radfahrer

Fahren auf dem Fußweg, in falscher Richtung in die Einbahnstraße - nicht nur Autofahrer, sondern auch Radler müssen bei Verkehrsverstößen künftig mit härteren Sanktionen rechnen.

Ein Leiter einer Fahrradstaffel  schreibt einen Radfahrer auf, der eine rote Ampel missachtet hat Bußgeldkatalog für Radfahrer Foto: picture alliance / dpa

Der neue Bußgeldkatalog, den der Bundesrat beschlossen hat, sieht unter anderem vor, dass die Verwarnungsgelder um fünf bis zehn Euro angehoben werden.

Das wird teuer ...

Zu Buche schlagen sollen demnach folgende Verstöße:

  • Wer nicht auf dem Radweg fährt oder in falscher Richtung unterwegs ist, muss künftig 20 statt 15 Euro zahlen.
  • Falsches Einbiegen in eine Einbahnstraße wird je nach Situation mit 20 bis 35 Euro statt wie bisher mit 15 bis 30 Euro geahndet.
  • Fahren ohne Licht soll bald 20 statt 15 Euro kosten.

... auch für Autofahrer

Mit dem neuen Bußgeldkatalog sollen aber auch Autofahrer, die Radfahrer behindern oder gefährden, künftig stärker zur Kasse gebeten werden:

  • Wer auf Radwegen parkt, zahlt 20 bis 30 statt wie bisher 15 bis 20 Euro Strafe.
  • Wer mit seinem Wagen einen Schutzstreifen für Radler blockiert, wird mit 20 statt 10 Euro verwarnt.

Mehr Sicherheit für alle

Ziel der Neufassung ist ein Mehr an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Bund und Länder hätten beobachtet, dass der Umgang zwischen Rad- und Autofahrern schlechter geworden sei, so das Bundesverkehrsministerium. Nötig sei daher ein Dreiklang aus Kontrollen, Sanktionen und Verkehrserziehung.

Die Neuregelungen sollen zum 1. April in Kraft treten.