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Mittwoch, 19. Dezember 2012

Gesetzliche Unfallversicherung

Unfallkassen fusionieren

Die Unfallkasse des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkasse sowie die Unfallkasse Post und Telekom werden durch Fusionen grundlegend neu organisiert. Das Bundeskabinett hat den 2008 eingeleiteten Prozess der Modernisierung mit einem entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Das "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung" vom 30. Oktober 2008 sah vor, die Zahl der Unfallversicherungsträger sowohl im gewerblichen als auch im öffentlichen Bereich zu reduzieren. Der Kabinettsbeschluss schließt diesen Reformprozess nun erfolgreich ab.

Trägerzahlen verringert

Die Selbstverwaltungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden mit der Umsetzung des Gesetzes beauftragt. Zum 1. Januar 2011 konnten die ursprünglich 23 gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun verringert werden. Das war auf der Grundlage von Beschlüssen der Selbstverwaltung möglich.

Unfallkassen fusionieren

Aus den drei bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand soll eine Unfallkasse werden. Derzeit gibt es die Unfallkasse des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkasse und die Unfallkasse Post und Telekom. Die Unfallkasse des Bundes fusioniert mit der Eisenbahn-Unfallkasse zu der neuen "Unfallversicherung Bund und Bahn". Das wird zum 1. Januar 2015 sein. Die Unfallkasse Post und Telekom vereinigt sich mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft zur neuen "Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik-Telekommunikation". Dies erfolgt zum 1. Januar 2016.

Weil die Unfallkassen durch Gesetz errichtet worden sind, bedarf es für die Fusionen ebenfalls einer gesetzlichen Grundlage.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört seit 1884 zur Sozialversicherung. Seither hat sie sich kontinuierlich weiterentwickelt und zu einer gesünderen und sicheren Arbeitswelt beigetragen. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Arbeitnehmern, Unternehmern, Kindern in Tageseinrichtungen, Schülern und Studierenden und weiteren Personen einen umfassenden Versicherungsschutz.

Die Gesetzliche Unfallversicherung finanziert sich allein aus Beiträgen der Arbeitgeber. Es handelt sich somit um eine Pflichtversicherung für den Arbeitgeber. Die Versicherten sind automatisch umfassend geschützt. Im Bereich der öffentlichen Hand tragen Bund, Länder und Gemeinden die Kosten. Die Höhe der Beiträge wird über ein Umlageverfahren ermittelt und hängt vom Grad der Unfallgefahr im Unternehmen ab.

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sind die Versicherten durch ein umfassendes System der Rehabilitation und Entschädigung abgesichert. Allem voran steht jedoch eine effektive Prävention.