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Freitag, 1. Februar 2013

Radioaktive Abfälle

Schachtanlage Asse stilllegen

Alle Beteiligten sind sich einig: die Schachtanlage Asse II muss schnell und sicher stillgelegt werden. Die radioaktiven Abfälle sollen zurückgeholt werden. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schafft ein Gesetzentwurf, den der Bundesrat in 1. Lesung beraten hat.

Gebäude der Schachtanlage Asse in Remlingen, Niedersachsen. Die vollständige Rückholung der Abfälle aus der Asse ist gesichert Foto: dpa Picture-Alliance / Peter Steffen

Mit dem Gesetz ist es gelungen, eine Regelung zu finden, die von allen Fraktionen im Bundestag mitgetragen wird. Auch die Anwohner des Salzstocks sind einverstanden. Damit gibt es einen übergreifenden Konsens für dieses Vorhaben.

"Die Sanierung des Bergwerks ist eine der wichtigsten umweltpolitischen Aufgaben in Deutschland." Das betonte Bundesumweltminister Peter Altmaier bereits während eines Besuchs der Asse-Schachtanlage in diesem Sommer.

Rückholung als beste Lösung 

Dass die Schachtanlage Asse II stillgelegt wird, ist bereits gesetzlich geregelt. Jetzt geht es darum, die Rückholung der radioaktiven Abfälle als beste Lösung für die sichere Stilllegung festzuschreiben. 

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte 2010 in einem so genannten Optionenvergleich drei verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie sich die Asse sicher stilllegen lässt:

  • Die Rückholung: Die radioaktiven Abfälle werden aus der Asse II rückgeholt.
  • Die Umlagerung: Die radioaktiven Abfälle werden im Bergwerk umgelagert. Dafür werden tiefer im Berg neue Hohlräume geschaffen.
  • Die Vollverfüllung: Die radioaktiven Abfälle bleiben am derzeitigen Ort. Alle noch zugänglichen Hohlräume und Strecken sowie die Einlagerungskammern werden mit Beton verfüllt. 

Das Ergebnis des Vergleichs: Die vollständige Rückholung der eingelagerten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse ist nach jetzigem Kenntnisstand die beste Variante. Deshalb wird dieser Weg nun im Gesetzesentwurf festgeschrieben. 

Eile ist geboten 

Die gewonnenen Erkenntnisse zum Zustand im Schacht machen es notwendig, die Arbeiten zu beschleunigen. Eile ist geboten - denn es geht darum, Mensch und Umwelt zu schützen. 

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält deshalb Verfahrens- und Vollzugserleichterungen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein beschleunigtes Vorgehen zur Rückholung und Stilllegung schaffen. 

Neben Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren wird es möglich sein, Aufträge schneller zu erteilen. Unverändert bleibt das BfS für die Stilllegung zuständig.

In der Schachtanlage Asse II wurden von 1967 bis 1978 radioaktive Abfälle eingelagert. Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 24. März 2009 wurde die Schachtanlage Asse II den atomrechtlichen Vorschriften für Anlagen des Bundes zur Endlagerung radioaktiver Abfälle unterstellt. Zudem wurde die Zuständigkeit des BfS begründet.

Nach § 57b ist die Schachtanlage unverzüglich stillzulegen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird § 57b neu gefasst. Dies schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein beschleunigtes Vorgehen.