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Montag, 3. Dezember 2012

Chemikalienverordnung

REACH umsetzen – Bürokratie abbauen

Vor fünf Jahren trat die neue Chemikalienverordnung REACH in Kraft. Hersteller und Importeure wurden verpflichtet, gefährliche Eigenschaften von Stoffen zu ermitteln und deren Wirkung auf die Gesundheit und Umwelt abzuschätzen.

Aktenberg Erstmalig bei REACH wurden bürokratische Lasten von europäischen Verordnungen erfasst. Foto: Burkhard Peter

Mensch und Umwelt besser vor schädlichen Wirkungen durch Chemikalien zu schützen, das ist das Ziel der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals). Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbände berichten auf dem "REACH-Kongress 2012" über ihre Erfahrungen und unterbreiten Vorschläge für eine weitere erfolgreiche Umsetzung der Verordnung.

Auf Grundlage der fünfjährigen Erfahrungen mit der europäischen Chemikalienverordnung hat der Nationale Normenkontrollrat gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Umweltbundesamt und dem Verband der Chemischen Industrie eine Bürokratiekostenanalyse durchgeführt.

Dies ist das erste Projekt in Deutschland, das sich mit den bürokratischen Lasten von europäischen Verordnungen auf nationaler Ebene befasst. Es gilt, die Umsetzung einfacher zu machen und Möglichkeiten für eine Verminderung bürokratischer Lasten zu finden, ohne die Ziele der REACH-Verordnung zu beeinträchtigen.