Mittwoch, 28. November 2012
Steuern
Bundesrat blockiert Jahressteuergesetz
Die Bundesregierung will, dass der Wehrsold und das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst steuerfrei bleiben. Sie will die Aufbewahrungsfristen für Unternehmen verkürzen. Da der Bundesrat dem Jahressteuergesetz seine Zustimmung verweigert hat, ruft die Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss an.
Das Jahressteuergesetz 2013 umfasst insgesamt 49 einzelne Steuerrechtsänderungen aus unterschiedlichen Steuerbereichen. Umgesetzt werden europäisches Recht sowie Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens und zum Bürokratieabbau.
Um insbesondere die EU-Regelungen fristgerecht umzusetzen, ist ein Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes zum 1. Januar 2013 wichtig. Eine Einigung mit den Ländern würde aber auch für andere Bereiche die dringend erforderliche Rechtssicherheit schaffen.
Die Bundesregierung hatte das Jahressteuergesetz im Mai auf den Weg gebracht. Sie bleibt auch hier bei ihrer steuerpolitischen Linie, das rechtlich Notwendige und Vereinfachende umzusetzen und die Haushaltskonsolidierung konsequent fortzusetzen.
Kürzere Aufbewahrungsfristen für Unternehmen
Unter anderem trägt der Bundesrat die kürzeren Aufbewahrungsfristen für Unternehmen aus steuerstrafrechtlicher Sicht nicht mit. Die Länderkammer hatte am 23. November 2012 die Zustimmung zum Jahressteuergesetz verweigert.
Die Bundesregierung will die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen nach Steuerrecht- und Handelsgesetzbuch verkürzen: Ab 2013 von zehn auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre. Dieser Regelung hatte der Bundestag grünes Licht gegeben. Sie soll der Wirtschaft 2,5 Milliarden Bürokratiekosten ersparen.
Steuerfreier Wehrsold
Steuerfrei sollen bleiben: der reine Wehrsold für den freiwilligen Wehrdienst - zur Zeit etwa 280 bis 350 Euro monatlich und das Dienstgeld für Reservisten.
Steuerpflichtig werden dann bei Dienstverhältnissen ab dem 1. Januar 2013 unter anderem: der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung.
Steuerfrei bleiben soll auch das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst, den Jugendfreiwilligendienst und für die anderen zivilen Freiwilligendienste. Es beträgt beim Bundesfreiwilligendienst derzeit monatlich maximal 336 Euro.
Die Klarstellungen im Einkommensteuergesetz wurden in Folge der Wehrdienstreform vom Juli 2011 erforderlich.
Rechtssicherheit gibt es aber erst, wenn die Regelungen in Kraft treten.
Dienstwagenregelung auch für Elektrofahrzeuge
Bei der Dienstwagenbesteuerung soll (Einkommensteuergesetz) der Nachteil des derzeit höheren Listenpreises von Elektro-, Elektrohybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ausgeglichen werden.
Der Ausweitung der Dienstwagenregelung im Rahmen des Regierungsprogramms Elektromobilität hat Bundesrat zwar zugestimmt. Doch auch hier gibt es erst Rechtssicherheit mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes.
