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Freitag, 1. Februar 2013

Kabinett

Strenge Voraussetzungen für pränatale Diagnostik

Der Bundestag hat 2011 beschlossen, dass Präimplantationsdiagnostik in Ausnahmefällen zulässig ist. Damit können Erbkrankheiten bei Embryonen festgestellt werden. Zur Umsetzung des Gesetzes ist eine Verordnung notwendig.

Der Bundesrat hat nun dieser Verordnung mit Änderungen zugestimmt. Sie war im November 2012 von der Bundesregierung beschlossen worden.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr begrüßt die Zustimmung des Bundesrates. "Wir werden die Änderungen jetzt umsetzen und auf den Weg bringen. Damit es endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare und alle Beteiligten gibt. Der vom Parlament nach langer Debatte im Sommer 2011 gefundene Kompromiss, die Präimplantatiosdiagnostik in engen Ausnahmefällen zuzulassen,  ist damit auf einem guten Weg", sagt Bahr.

Nur in Ausnahmefällen zulässig

Mit dem Gesetz zur Regelung der PID vom 21. November 2011 wurde diese grundsätzlich verboten. Gleichzeitig wurden für die Durchführung pränataler Diagnostiken in Ausnahmefällen sehr hohe Hürden festgelegt. Damit ist eine große Anzahl von Präimplantationsdiagnostiken nicht möglich.

Nach dem Gesetz zur Regelung der PID ist diese zulässig, wenn:

  • eine diagnostizierte genetische Veranlagung mindestens eines Elternteils vorliegt
    und/oder
  • sie dazu dient, herauszufinden, ob der Embryo schwerwiegend geschädigt ist, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Tot- oder Fehlgeburt zu erwarten ist.

Mit der Verordnung soll sowohl dem Recht von Frauen, die eine PID wünschen, als auch dem Schutz des Embryos in angemessener Weise Rechnung getragen werden.

Beschluss von 2011 über Parteigrenzen hinweg

Der Bundestag hatte am 17. März 2011 erstmals über drei Gesetzentwürfe zur PID beraten. Die Entwürfe waren von einzelnen Abgeordneten verschiedener Fraktionen eingebracht worden.
Der erste Entwurf sprach sich für eine grundsätzliche Freigabe aus, um schwere Erbkrankheiten festzustellen. Der zweite für ein Verbot mit Ausnahmen.
Mit dem dritten Gesetzentwurf wollten Abgeordnete von Regierung und Opposition die umstrittene PID generell verbieten.

Am 7. Juli 2011 stimmten im Bundestag 326 Abgeordnete dafür, Paaren mit einem Risiko erblicher Krankheiten oder Behinderungen solche Gentests bei künstlicher Befruchtung zu ermöglichen. 260 von 594 teilnehmenden Parlamentariern stimmten dagegen, acht enthielten sich.

Was ist Präimplantationsdiagnostik?
PID ist eine genetische Untersuchung, durch die Erbkrankheiten bei Embryonen erkannt werden. Sie kann bei in-vitro Befruchtungen angewendet werden. Die Ergebnisse der Untersuchung können darüber entscheiden, welcher Embryo letztlich in die Gebärmutter eingepflanzt wird.

Die Verordnung in der geänderten Fassung wird dem Bundeskabinett zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.