Donnerstag, 31. Januar 2013
Gesundheit
Mehr tun für die Krebsfrüherkennung
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Früherkennung von Krebs flexibler zu gestalten. In Deutschland erkranken jährlich rund 470.000 Menschen an Krebs - Tendenz steigend. Mehr als 218.000 sterben jedes Jahr an den Folgen. Die wachsende Zahl älterer Menschen verstärkt diesen Trend.
Starre Altersgrenzen für die Untersuchungshäufigkeit entfallen
Foto: BilderBox
Die Vorsorgen für Darm- und Gebärmutterhalskrebs sollen als organisierte Programme angeboten werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Auch der Bundestag hat zugestimmt. In den Programmen wird angemessen über die Krankheiten informiert. Die Krankenkassen werden persönlich zur Früherkennung einladen.
Starre gesetzliche Altersgrenzen und Einschränkungen für die Häufigkeit der Untersuchungen entfallen. Sie sollen zukünftig an den aktuellen Stand des medizinischen Wissens angepasst werden. Dies gilt für die gesamte Krebsvorsorge. Erfolgskontrollen sichern die Qualität der Programme.
Krebsregister für gezielte Informationen
Für ein gezielteres Vorgehen gegen den Krebs sind möglichst detaillierte Informationen nötig. Um diese zu bekommen, werden flächendeckend klinische Krebsregister eingerichtet. Darin wird jede Neuerkrankung registriert. Zudem wird jährlich Bilanz über die onkologische Versorgung gezogen.
"Statt eines Flickenteppichs schaffen wir eine einheitliche Lösung. Wir erhalten vergleichbare Daten, die nicht nur national sondern auch vor Ort genutzt werden können, um Angebote zu verbessern. Der Austausch auf lokaler Ebene wird gefördert", so Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.
Die Finanzierung der für den Aufbau erforderlichen acht Millionen Euro ist geregelt. Die Deutsche Krebshilfe trägt 90 Prozent und somit 7,2 Millionen Euro. Die verbleibenden zehn Prozent tragen die mit dem Aufbau beauftragten Bundesländer. "Wir sind einen entscheidenden Schritt voran gekommen", so Bahr. Die Krebsregister sollen in den kommenden drei Jahren aufgebaut werden. Pro Jahr werden die Kosten etwa 57 Millionen Euro betragen. Auch von diesen Kosten sollen die Länder zehn Prozent tragen. 90 Prozent zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen.
Mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz greift die Bundesregierung zentrale Empfehlungen des Nationalen Krebsplans auf. Dieser wurde 2008 vom Gesundheitsministerium und seinen Partnern ins Leben gerufen. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes die Ausgestaltung der Früherkennungsprogramme zu beschließen. Wesentliche Anforderungen werden gesetzlich festgelegt. Der Bund der Krankenkassen hat die Fördervoraussetzungen für die Krebsregister bis zum 31. Dezember 2013 zu beschließen.
Transparenz bei Bonuszahlungen
Zielvereinbarungen, die sich auf Art und Menge einzelner Leistungen beziehen, können die Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidung beeinflussen. Für solche Bonuszahlungen sollen die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer bis zum 30. April 2013 Empfehlungen abgeben. Ein Verbot wird diskutiert. Patienten und sonstige Interessierte bekommen die Möglichkeit, sich zu informieren, ob und für welche Leistungen das Krankenhaus Zielvereinbarungen getroffen hat.
