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Mittwoch, 6. Juni 2012

Kabinett

Betreuungsgeld auf dem Weg

Das Kabinett hat das Betreuungsgeld beschlossen. Ab Januar 2013 sollen Eltern zunächst für ihre einjährigen, 2014 auch für ein- und zweijährige Kinder Betreuungsgeld erhalten können. Voraussetzung: Die Eltern nehmen keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch.

Kleines Kind sitzt am Tisch und isst Wahlfreiheit für die Eltern Foto: Burkhard Peter

Seit Monaten ist das Betreuungsgeld immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Nun ist es auf den Weg gebracht. Das Kabinett verabschiedete eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf. Dieser soll nun von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP in den Bundestag eingebracht werden. Ziel ist es, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag abschließend zu behandeln.

Gesetzentwürfe werden zumeist von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Sie leitet ihren Gesetzentwurf an den Bundesrat weiter, der sich dazu äußern kann. Danach geht der Entwurf mit der Stellungnahme an den Bundestag.
Aber auch Abgeordnete oder Fraktionen des Bundestages können Gesetzentwürfe initiieren. Solche Entwürfe müssen nicht erst dem Bundesrat vorgelegt werden. Deshalb bringt die Regierung besonders eilbedürftige Gesetzentwürfe über ihre Bundestagsfraktionen im Bundestag ein.

Das Betreuungsgeld soll zum 1. Januar 2013 kommen

Der Bundesregierung liegt die Wahlfreiheit der Eltern am Herzen. Sie sollen selbst entscheiden können, wie sie ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr betreuen oder betreuen lassen wollen. Neben der starken finanziellen Unterstützung für den Ausbau von Betreuungsplätzen in Kitas und bei Tagesmüttern trägt die Bundesregierung dem durch die Einführung eines Betreuungsgeldes Rechnung.

Betreuungsgeld erhalten Eltern, die für ihr Kind keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Die Leistung wird auch an Eltern gezahlt, die erwerbstätig sind

Details zur Gestaltung des Betreuungsgeldes

Ab Januar 2013 wird Betreuungsgeld zunächst in Höhe von 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr gezahlt. Ab Januar 2014 gibt es das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr.

Es wird – ebenso wie Elterngeld und Kindergeld – als Einkommen gewertet und deshalb bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet.

Die Kosten belaufen sich im ersten Jahr auf 300 Millionen Euro, 2014 auf 1,1 Mrd. Euro und ab 2015 schätzungsweise auf 1,23 Mrd. Euro jährlich.

Hintergrund:
Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG vom 16. Dez. 2008), mit dem der Ausbau der Kinderbetreuung vorangetrieben und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren ab 2013 eingeführt wurde, ist eine Absichtserklärung zur Einführung des Betreuungsgeldes in das Kinder- und Jugendhilferecht aufgenommen worden (§ 16 Abs. 4 SGB VIII).