Gesetzespaket im Überblick
Das folgende Gesetzespaket wurde am 6. Juni 2011 beschlossen:
- EnWG-Novelle (Entflechtung, Netzausbau, intelligente Zähler).
- Änderung Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Verlängerung der KWK-Förderung bis 2020, Abschaffung des so genannten doppelten Förder-Deckels.
- Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG): Bundesfachplanung für länder- und grenz-überschreitende Höchstspannungsleitungen durch Bundesnetzagentur
(BNetzA); Kompetenz für die konkreten Planfeststellungsverfahren für die Leitungen kann durch VO der BReg mit Zustimmung des BR ebenfalls auf BNetzA übertragen werden; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
- EEG-Novelle: gesetzliche Vergütungen und Einspeisevorrang werden fortgeführt, Ausbauziel 2020: mindestens 35 Prozent. Verstärkter Schwerpunkt auf Kosteneffizienz und Marktintegration (Einführung optionale Marktprämie; Größenordnung der EEG-Umlage von 3,5 Cent pro Kilowattstunde soll nicht überschritten werden).
Novelle Bauplanungsrecht ("Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden"): insb. Erleichterungen für das Repowering (Ersatz alter durch neue Windkraftanlagen).
- Novelle Vergabe-VO (Stärkung Energieeffizienz als Vergabekriterium).
- Atomgesetz-Novelle (stufenweise Abschaltung der KKW bis 2022).
- Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (liegt im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat).
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG-ÄndG): Finanzierung insbesondere der Maßnahmen des Energiepakets ab 2012 durch alle Einnahmen aus Emissionshandel.
- Eckpunktepapier zur Energieeffizienz, einschließlich Eckpunkten zur Energieeinsparverordnung (EnEV).
- Zudem hat das Bundeskabinett am 3. August 2011 ein Energieforschungsprogramm beschlossen: insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Förderung von Forschung und Entwicklung zukunftsfähiger Energietechnologien von 2011 bis 2014.
