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Innerhalb eines Jahres ist viel passiert: 27 Fortschritte

Atomausstieg

1. Acht von siebzehn Kernkraftwerken in Deutschland sind bereits vom Netz, vollständiger Ausstieg bis Ende 2022

Mit dem Atomgesetz vom 30. Juni 2011 ist der Ausstieg aus der Kernenergie innerhalb von zehn Jahren fest beschlossen. Die acht Kraftwerke, die nach der Katastrophe von Fukushima sofort abgeschaltet wurden, gehen nicht wieder ans Netz. In den energieintensiven Wintermonaten 2011/12 stellten Reservekapazitäten die Stromversorgung sicher. Der vollständige Ausstieg aus der Kernenergie erfolgt binnen zehn Jahren, bis spätestens Ende 2022.

Die Kernkraftwerke in Deutschland mit den Abschaltzeiten:

KernkraftwerkBundeslandAbschaltung
BrunsbüttelSchleswig-Holsteinseit 15. März 2011
BrokdorfSchleswig-Holstein2021
KrümmelSchleswig-Holsteinbereits seit 2009
UnterweserNiedersachsenseit 15. März 2011
EmslandNiedersachsen2022
GrohndeNiedersachsen2021
Biblis AHessenseit 15. März 2011
Biblis BHessenseit 15. März 2012
Philippsburg 1Baden-Württembergseit 15. März 2011
Philippsburg 2Baden-Württemberg2019
Neckarwestheim IBaden-Württembergseit 15. März 2011
Neckarwestheim IIBaden-Württemberg2022
GrafenrheinfeldBayern2015
Gundremmingen BBayern2017
Gundremmingen CBayern2021
Isar 1Bayernseit 15. März 2011
Isar 2Bayern2022

Erneuerbare Energien auf dem Vormarsch

2. Anteil erneuerbarer Energien gestiegen

Der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung ist von 2010 auf 2011 von 17 auf 20 Prozent gestiegen. Rund 122 Milliarden Kilowattstunden (kWh) haben erneuerbare Energien wie Wind und Sonne zur Stromerzeugung in Deutschland beigetragen. Das entspricht dem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 34 Millionen Haushalten. Der Zuwachs ist so groß, dass die erneuerbaren Energien die Kernenergie bereits auf Platz zwei abgelöst haben (Platz eins: Braunkohle).

3. Deutschland ist weniger abhängig von Energieimporten

2011 hat Deutschland weniger fossile Energieträger importiert als 2010. Rohöl: minus drei Prozent, Ölprodukte: minus acht Prozent, Gas: minus drei Prozent, Steinkohle: minus ein Prozent.

4. Stärkung des Wirtschaftsstandorts

In der Erneuerbaren-Energien-Branche waren im vergangenen Jahr 382.000 Personen beschäftigt. Gegenüber 2010 (367.000 Arbeitsplätze) ist das ein Plus von rund vier Prozent – gegenüber 2004 deutlich mehr als eine Verdoppelung (+138 Prozent).

5. Finanzierung der Förderung von Erneuerbaren Energien und Strompreise

Die Förderung der Erneuerbaren Energien hat ihren Preis und wird auch von den privaten Verbrauchern über die EEG-Umlage mitfinanziert. Zugleich zeigen die Erneuerbaren Energien an der Strombörse, wo sich insb. große Verbraucher, wie etwa Unternehmen, eindecken, erste strompreissenkende Wirkungen (Rückgang der Großhandelspreise um 10 bis 20 Prozent in den vergangenen vier Jahren).

Die Stromversorgung ist sicher

6. Deutschland bleibt Stromexporteur

Trotz der Abschaltung von Kernkraftwerken war Deutschland 2011 Netto-Stromexporteur. Der Export ist gegenüber dem Vorjahr lediglich gesunken. Um die Energieversorgung zu sichern, sind konventionelle Kraftwerke derzeit noch unverzichtbar.

Netzausbau kommt voran

7. Die Bundesregierung verbessert den Rahmen zur Gewährleistung der Netzstabilität

Die wachsende Zahl von Photovoltaik-Anlagen bedeutet eine besondere Belastung der Stabilität des bestehenden Stromnetzes. Die Bundesregierung hat reagiert. Auf Grundlage einer neuen Systemstabilitätsverordnung müssen Betreiber bestimmter PV-Anlagen künftig eine sogenannte Regelfunktion nachrüsten. Das soll verhindern, dass Anlagen gleichzeitig abgeschaltet werden, wenn die Frequenz von 50,2 Hz im Netz überschritten wird, und sie so die Netzstabilität gefährden.

8. Netzausbau vereinfacht und beschleunigt

Die Energiewende ist nur mit neuen Leitungsnetzen möglich: Zum Beispiel müssen große Strommengen von den Windkraftanlagen im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden transportiert werden. Deswegen gilt es, den Netzausbau zu beschleunigen.

Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz und der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes hat die Bundesregierung die Grundlage für den Ausbau und die Modernisierung der überregionalen Übertragungsnetze gelegt. Die Netzbetreiber haben inzwischen den Entwurf für einen ersten gemeinsamen Netzentwicklungsplan erarbeitet, der weitreichende Aussagen zu den Investitionen in den nächsten zehn Jahren enthält. Am 30. Mai 2012 haben die Übertragungsnetzbetreiber die Öffentlichkeitskonsultation zu ihrem Entwurf gestartet. Die Bundesnetzagentur wird auf dieser Basis den Entwurf für einen Bundesbedarfsplan vorlegen. Voraussichtlich im Sommer 2013 wird der Deutsche Bundestag ihn als Gesetz verabschieden.

Ziel ist es, zentrale länderübergreifende Projekte schneller zu verwirklichen – und statt in zehn in vier Jahren. Gleichzeitig werden im Sommer die Planfeststellungsverfahren für Stromleitungen in den Ländern bundesweit vereinheitlicht.

9. Modernisierungsoffensive für innovative Netze: Impulse für Smart Meter

Die Bundesregierung hat das Programm "Modernisierungsoffensive für innovative Netze" gestartet. Zu dem Programm gehören z. B. die Entwicklung und Förderung von Speichertechnologien und von intelligenten Netzen (Smart Grids und Smart Meter). Durch eine Informations- und Dialogoffensive soll die Akzeptanz für den Netzausbau steigen.

10. Netzausbau im Dialog

Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt. Deswegen hat die Bundesregierung eine Reihe von Beteiligungsforen geschaffen. Mit allen wichtigen Akteuren der Energiewende sucht die Bundesregierung dort Lösungen für unterschiedliche Fragen.

Dazu gehört zum Beispiel die Plattform "Zukunftsfähige Netze" (Netzbetreiber, Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbände, Bund- und Ländervertreter) beim Bundeswirtschaftsministerium. Hier werden gemeinsam wichtige Vorschläge erarbeitet, zum Beispiel zur Verbesserung des Netzinvestitionsrahmens sowie zur weiteren Beschleunigung des Netzausbaus. Die Netzplattform erarbeitet unter anderem Vorschläge, um Forschung und Entwicklung der Netztechnologien weiter zu stärken.

Energiespeicher werden ausgebaut

11. Bessere Förderung für Energiespeicher

Neue oder erheblich erweiterte Pumpspeicherwerke sind 20 Jahre lang von den Netzentgelten befreit. Außerdem sind sie mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von der EEG-Umlage befreit worden. Die Kooperation mit Alpenländern und Norwegen ist auf dem Weg: Arbeitsgruppen mit Norwegen sowie mit Österreich und der Schweiz suchen nach Möglichkeiten, Speicherpotentiale gemeinsam zu nutzen.

Die Bundesregierung hat die Förderinitiative "Energiespeicher" (200 Millionen Euro 2011 bis 2014) gestartet. Sie ist in Wirtschaft und Forschung auf gute Resonanz gestoßen. Aus 400 Vorschlägen haben Bund und Projektträger im vergangenen Jahr die besten Projekte ausgewählt. Die ersten Projekte starteten 2012. Es gibt zwei Themenschwerpunkte:

  • "Wind-Wasserstoff-Kopplung"

  • "Batterien im Verteilnetz" (z. B. PV-Speicher-Systeme)

CO2-Reduzierung ist wirksamer Klimaschutz

12. Klimaschutz kommt voran

2011 lag der Ausstoß an Treibhausgasen in Deutschland um 130 Millionen Tonnen niedriger als 1990. Bis 2010 waren es 120 Millionen Tonnen. Deutschland hat mit über 25 Prozent weniger Treibhausgasen seit 1990 sein Kyoto-Ziel übererfüllt.

Photovoltaik-Anlagen erreichen Rekordwerte

13. Kapazität von Photovoltaik-Anlagen deutlich gestiegen

2011 ist – wie auch 2010 – die installierte Kapazität von Photovoltaik-Anlagen jeweils um den Rekordwert von 7.500 Megawatt gewachsen. Das sind pro Jahr rund 240.000 Anlagen bzw. Anlagenabschnitte. Die frühere Bundesregierung hatte von 1.500 bis knapp 2.000 Megawatt pro Jahr gesprochen. Die Zubauraten haben sich seit dem Regierungswechsel fast vervierfacht.

14. Überförderung der Photovoltaik-Anlagen gestoppt

Den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt jeder Haushalt konkret mit rund zehn Euro im Monat. Mit Korrekturen an der Förderstruktur von Photovoltaik-Anlagen hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die Umlage für die Stromkunden 2012 stabil bleibt. Zugleich ist damit eine Überförderung vermieden. Denn die Produktionskosten sind in der Solarindustrie gesunken.

Die Fördersätze für Solarstrom wurden mehrfach gesenkt, und sie werden weiter fallen: seit dem 1. Mai 2012 monatlich um 1 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vormonat. Dies entspricht einer jährlichen Absenkung von ca. 11,4 Prozent (Basisdegression). Im EEG ist ein Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 Gigawatt verankert. Ist dieses Ziel erreicht, erhalten neue Anlagen gar keine Förderung mehr.

Ausbau der Windenergie kommt voran

15. Stromerzeugung aus Windenergie

2011 sind in Deutschland 895 neue Windenergieanlagen mit einer Leistung von über 2.000 Megawatt ans Netz gegangen. Das entspricht der Leistung von zwei Großkraftwerken. Ein Rekordwert innerhalb der vergangenen fünf Jahre. Nicht zuletzt durch diesen Zuwachs konnten Windkraftanlagen schon im letzten Jahr 23 Prozent mehr Strom erzeugen als 2010.

16. Erneuerung der Windkraft an Land

Die Bundesregierung hat Anreize geschaffen, um die Leistung bestehender Windenergie-anlagen an Land zu erhöhen (Repowering). Das Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2012 gewährt hierzu einen Bonus von knapp einem halben Cent pro Kilowattstunde.

Die Bundesregierung hat eine Studie in Auftrag gegeben, die mögliche Flächen für Windenergieanlagen ausweist. Auf dieser Grundlage werden Bund und Länder Kriterien für die Suche nach geeigneten Standorten entwickeln. Dabei wird es keine pauschalen Abstands- und Höhenbegrenzungen geben, sondern Raum für sachgerechte Einzelfallentscheidungen.

17. Förderung von Offshore-Windanlagen verbessert

Die Bundesregierung hat Investitionsentscheidungen für Offshore-Windparks erleichtert: Das Fünf-Milliarden-Euro-Programm "Offshore-Windenergie" beschleunigt den Ausbau der Anlagen auf See. Die ersten beiden Offshore-Windparks sind in Betrieb genommen. Zwei Windparks haben Finanzierungszusagen aus dem Programm erhalten. Über einen Antrag entscheidet gegenwärtig die KfW. Sieben weitere Anträge liegen vor. Noch in diesem, erst recht im nächsten Jahr ist also mit dem Baubeginn bei verschiedenen Anlagen zu rechnen.

Die Bundesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Offshore-Windparks verbessert: Genehmigungsverfahren sind gebündelt und beschleunigt. Das Verfahren des Netzanschlusses soll noch weiter beschleunigt werden. Es ist nun möglich, mehrere Offshore-Windanlagen gemeinsam an ein Netz zu legen. Mit diesem Anschluss per "Mehrfachstecker" werden die Anschlüsse effizienter, schneller und umweltfreundlicher.

Bei der Anbindung von Offshore-Windparks besteht nach wie vor das Problem, wer bei verspäteten Netzanschlüssen oder Kabelausfällen haftet. Die Bundesregierung hat hierzu ein Gesetz beschlossen. Es trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Können Anlagenbetreiber ihren Strom nicht einspeisen, weil es Verzögerungen oder Störungen bei der Netzanbindung gibt, erhalten sie künftig eine Entschädigung. Fachleute sprechen hier von der Offshore-Haftung. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, können die Netzbetreiber auf die Verbraucher umlegen. Für Verbraucher betragen sie höchstens 0,25 Cent pro Kilowattstunde. Das wären bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden 8,75 Euro pro Jahr.

Mehr Wärme aus erneuerbarer Energie

18. Neue Anreize

Die Bundesregierung hat Anreize für den Ausbau erneuerbarer Wärmeenergie geschaffen: 2011 wurden Darlehen und Tilgungszuschüsse von über 500 Millionen Euro bewilligt – zum Beispiel für Biomasse- und Solarthermie-Anlagen oder Wärmepumpen. 2010 waren es noch 330 Millionen. Auch die Zahl der Anträge ist deutlich gestiegen. Der Deutsche Bundestag hat am 21. März 2012 beschlossen, den Ansatz für 2012 von rund 250 Millionen Euro mit Restmitteln aus Vorjahren (116 Millionen Euro) zu verstärken.

Energiesparen – die zweite Säule der Energiewende

19. Mehr Energieeffizienz:

Deutschland verbraucht - gemessen an der Wirtschaftsleistung - immer weniger Energie. Die Energieeffizienz hat sich seit 2008 um 6,5 Prozent verbessert.

20. Gebäudesanierung

Energie lässt sich fast nirgendwo so stark sparen wie beim Heizen und der Warmwasseraufbereitung. Die Bundesregierung hat deswegen 2011 das CO2-Gebäudesanierungsprogramm deutlich aufgestockt: Für die Jahre 2012 bis 2014 stehen jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro bereit.

Zum 1. Januar 2012 wurden die Zuschüsse attraktiver gestaltet. Zum 1. April 2012 startete der Förderbaustein "Effizienzhaus Denkmal" für die verbesserte Förderung denkmalgeschützter Gebäude und besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

Seit 2006 wurden über KfW-Programme mehr als 2,7 Millionen Wohnungen mit einem Investitionsvolumen von rund 101 Milliarden Euro saniert oder gebaut. Gefördert wurden ferner Energieeinsparmaßnahmen an Gebäuden der sozialen und kommunalen Infrastruktur; seit 2007 über 1.400 Gebäude.

All das zahlt sich aus: Der CO2-Ausstoß ist um 5,6 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr niedriger. Das ist mehr als der jährliche Ausstoß von Berlin und entspricht der jährlichen CO2-Speicherung eines Waldes von der Größe Mallorcas.

Der Förderhebel liegt laut wissenschaftlicher Begleitforschung bei eins zu zwölf. Das heißt: Jeder vom Bund investierte Euro löst Investitionen in Höhe von zwölf Euro aus. Zugleich schafft und sichert das jährlich bis zu 300.000 Arbeitsplätze in Mittelstand und Handwerk.

21. Energetische Stadtsanierung

Mit dem neuen Programm "Energetische Stadtsanierung" fördert der Bund seit 2011 kommunale Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. 2012 stehen hierfür 70 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung. Das Programm begleitet den weg "vom Gebäude zum Quartier".

Nach Pilotvorhaben hat im Februar 2012 die Breitenförderung begonnen. Zudem werden seitdem auch die investiven Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz der kommunalen Versorgungssysteme finanziell unterstützt.

Ziel des Programms ist, im Quartier umfassende Maßnahmen in puncto "Energieeffizienz" der Gebäude wie der Infrastruktur anzustoßen. Erneuerbare Energien erhalten bessere Einsatzmöglichkeiten in interstädtischen Altbauquartieren, weitere Investorengruppen werden in den Sanierungsprozess einbezogen.

22. Novellierung Baugesetzbuch

Durch den ersten Teil der Novelle des Baugesetzbuchs können Kommunen bei der Planung von Bauvorhaben Klimaschutzaspekte stärker berücksichtigen. Änderungen im Städtebaurecht machen Lösungen für ganze Stadtteile möglich. Eine nachträgliche Wärmedämmung wird begünstigt, beispielsweise können geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Maß der baulichen Nutzung zulässig sein.

Mit dem zweiten Teil der Novelle, der im Sommer 2012 ins Parlament eingebracht wurde, ist u. a. geplant, die Zulässigkeit baulich untergeordneter Photovoltaik-Anlagen in, auf und an Gebäuden sowie von Kraftwärmekopplungs-Anlagen grundsätzlich zu erleichtern.

23. Forschung im Bauwesen

Mit der Initiative "Zukunft Bau" fördert die Bundesregierung die Weiterentwicklung des energieeffizienten Bauens. Dabei ist unter anderem das "Effizienzhaus Plus" entstanden, das eine Berliner Familie im März 2012 bezogen hat. Das Modellhaus liefert mehr Energie, als seine Bewohner für Heizen, Warmwasser usw. brauchen. Die überschüssige Energie versorgt einen elektrischen Fuhrpark.

Bessere Verbraucherberatung

24. Hilfen für Verbraucher

Energie- und Stromspar-Checks für private Haushalte
Um Energieeffizienz auch in den Privathaushalten zu fördern, unterstützt die Bundesregierung die Energieberatung der Verbraucherzentralen. Kompetente und unabhängige Fachleute erstellen eine fundierte und möglichst umfassende Schätzung der häuslichen Energieverbrauchswerte. Sie identifizieren Einsparpotenziale und geben Empfehlungen.

Die Verbraucherzentralen bieten drei Arten von Energie-Checks an:

  • Basis-Check für typische Mieterhaushalte in Mehrfamilienhäusern,

  • Gebäude-Checks für Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern und Wohnungen,

  • Technik-Checks von einzelnen haustechnischen Komponenten für Eigentümer von Wohngebäuden.

Bessere Kennzeichnung von Geräten
Bei Geräten leistet die bessere Kennzeichnung des Energieverbrauchs Hilfen für die Kaufentscheidung und stärkt den Wettbewerb um die effizientesten Produkte. Am 17. Mai 2012 trat das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz in Kraft. Der Anwendungsbereich umfasst mehr und mehr auch sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte wie Computermonitore, PCs, Fenster, Heizkessel, Ventilatoren.

Schlichtungsstelle Energie
Im Oktober 2011 nahm die "Schlichtungsstelle Energie" ihre Arbeit auf. Sie ist der geeignete Ansprechpartner für Kunden, die sich erfolglos bei einem Energieunternehmen beschwert haben.

Kürzere Wechselfristen
Um schneller den Strom- oder Gasversorger wechseln zu können, hat die Bundesregierung im Frühjahr 2012 kürzere Fristen festgelegt: Der Lieferantenwechsel muss demnach innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein. Die Kündigungsfrist ist nun auf zwei Wochen beschränkt.

Markttransparenzstelle
Am 12. Dezember 2012 trat das Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt in Kraft. Diese soll laufend Daten zum Großhandel von Strom und Gas erheben, sammeln und analysieren. So lässt sich gesetzwidriges Verhalten bei der Preisbildung besser aufklären.

Neues Pkw-Energielabel
Seit dem 1. Dezember 2011 gilt das neue Pkw-Label. Es gibt Auskunft über die Energieeffizienz einzelner Fahrzeuge. Es ist ähnlich aufgemacht wie das EU-Energielabel für Waschmaschinen oder Fernseher.

Das Auto der Zukunft kommt

25. Im Dialog: Die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung

Die Herausforderungen endlicher fossiler Ressourcen und des Umweltschutzes stehen auch bei der Mobilität ganz oben auf der Agenda. Die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie soll soll technologieoffen innovative Antriebe und Kraftstoffe ermitteln, mit denen die Energiewende auch im Verkehr gelingt. Ihre Erarbeitung ist als breiter Prozess aus Fach- und Bürgerdialog angelegt.

26. Am Start: das Auto der Zukunft

Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen zu haben. Die Bundesregierung setzt dabei auf einen technologieoffenen Ansatz. Sie fördert sowohl die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (1,4 Milliarden Euro, davon 50 Prozent durch die Industrie) als auch die batteriegetriebene Elektromobilität (bis zu 1,5 Milliarden Euro).

Von 2009 bis 2011 fanden in Deutschland an verschiedenen Standorten umfangreiche Tests zur Alltagstauglichkeit der E-Mobilität statt. In acht Modellregionen von Oldenburg bis München wurden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt – vom gewerblichen Güterverkehr über Elektrobusse oder Personenwagen bis hin zu Elektrorollern oder elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs). Zugleich wurden kommunale und regionale Mobilitätskonzepte getestet. Es gab 220 Einzelprojekte, dabei waren 2.500 Fahrzeuge im Einsatz. Die Tests belegten, dass Elektromobilität eine entscheidende Rolle im mobilen Alltag der Menschen spielen kann.

Um Elektromobilität nun auch im Großmaßstab auf ihre Massentauglichkeit hin zu erproben, gingen Elektroautos seit September 2012 in nochmals vier „Schaufenster-Regionen“ an den Start. Aus 23 Bewerbungen wurden groß angelegte Projekte in Baden-Württemberg, Berlin/Brandenburg, Niedersachsen und Bayern/Sachsen ausgewählt.

Darüber hinaus wurden wichtige Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen geschaffen: Reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge, werden zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend bei Erstzulassungen seit dem 18. Mai 2011 und bis zum 31. Dezember 2015. Bisher fahren lediglich reine Elektro-PKW fünf Jahre steuerfrei. Für den so genannten PKW-Altbestand (Erstzulassung bis 30.06.2009) bleibt es auch 2013 bei der bisherigen Besteuerung nach Hubraumgröße und Schadstoffemissionen. Die Änderungen setzen einen Teil des "Regierungsprogramms Elektromobilität" um.

Energiewende braucht moderne Technik

27. Forschungsförderung beschleunigt Innovationen

Die Energiewende hängt auch davon ab, dass modernste Technik zum Einsatz kommt. Deswegen hat die Bundesregierung im August 2011 ein neues Energieforschungsprogramm beschlossen. Es ist mit 3,5 Milliarden Euro ausgestattet. Schwerpunkte sind Energieeffizienz, Energiespeicher, Netztechnik, erneuerbare Energien, Integration erneuerbarer Energien sowie das Zusammenwirken dieser Technologien.

Teil des Energieforschungsprogramms ist die Förderinitiative "Energiespeicher". Erste Leuchtturmprojekte starteten im Frühjahr 2012.

Um den technischen Innovationsprozess zu beschleunigen, fließen auch Mittel aus dem 2010 eingerichteten Energie- und Klimafonds (EKF). Sie werden bereitgestellt für Projekte zu den Themen: "Rationelle Energienutzung in Industrie, Handel und bei Dienstleistungen", "Energieoptimiertes Bauen und Sanieren von Gebäuden", "Neue Speichertechnologien", "Technologien zur effizienten Übertragung und Verteilung elektrischer Energie" und "Nutzung der Effizienzpotenziale auf der Energieangebotsseite".

Biomasse ist der wichtigste Energieträger in der "erneuerbaren" Wärmegewinnung: Zu den Forschungsschwerpunkten gehören Züchtung und Anbau sowie Steigerung der Effizienz solcher Anlagen. In den letzten Jahren sind verstärkt Untersuchungen zur Mikrobiologie im Fermenter und zu den Wirkungen von Hilfsstoffen in die Förderung aufgenommen worden. Untersuchungen zur Wärme- bzw. Gärrestnutzung, zur Biogasaufbereitung, zu Emissionsmessungen und zur Emissionsminderung ergänzen die Palette der Forschungsthemen. Die Bundesregierung fördert auch eine Reihe von Studien, die sich zum Beispiel mit den Auswirkungen des EEG oder mit der Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz befassen.

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