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Mittwoch, 30. Mai 2012

Wissenschaft

Bund will Hochschulen stärken

Damit Bund und Länder zukünftig gemeinsam Einrichtungen an Hochschulen dauerhaft fördern können, hat das Kabinett eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Studenten sitzen bei einem Kurs im MikroskopiersaalBild vergrößern Stärkung des Wissenschaftsstandortes Deutschland Foto: picture alliance / ZB

Eine international wettbewerbsfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft ist für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands von entscheidender Bedeutung.

Den Hochschulen kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Sie sind mit ihrer Einheit aus Forschung und Lehre das zentrale Element des Wissenschaftssystems. Damit Deutschland als Hochschul- und Wissenschaftsstandort auch morgen international wettbewerbsfähig ist, will die Bundesregierung eine institutionelle Förderung von Einrichtungen an Hochschulen durch Bund und Länder.

Exzellenz deutscher Hochschulen langfristig sichern

In den letzten Jahren haben die drei großen Initiativen "Hochschulpakt 2020", "Exzellenzinitiative" und "Pakt für Forschung und Innovation" wesentlich zur Weiterentwicklung der Wissenschaftslandschaft beigetragen. Aufbruchsstimmung herrscht an deutschen Hochschulen. Und sie strahlen international wieder sichtbar aus.

Die Bundesregierung will deshalb nach dem Auslaufen dieser befristeten Bund-Länder-Initiativen die Exzellenzbildung an den Hochschulen dauerhaft sichern, die Hochschulen nachhaltig stärken und ihnen eine langfristige Perspektive geben.

Das ist nach der geltenden Verfassungslage nicht möglich. Nur außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können bisher vom Bund institutionell gefördert werden."Wir stellen die Weichen, damit der Wissenschaftsstandort Deutschland gewinnt - und die Studentinnen und Studenten davon profitieren", sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan.

Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht

Deshalb müssen heute schon die notwendigen Weichen für morgen gestellt werden. Das Bundeskabinett  hat deshalb einen von Bundesforschungs- und Bundesinnenministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b GG) beschlossen.

Art. 91b Abs. 1 Nr. 2 GG soll durch die beiden Worte "Einrichtungen und" ergänzt werden. 

Damit  wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass  auch Einrichtungen von überregionaler Bedeutung der  Wissenschaft und Forschung an Hochschulen von Bund und Länder gemeinsam institutionell und damit langfristig gefördert werden können. "Wir ermöglichen die weitreichendste Zusammenarbeit, die es je gab", so Schavan weiter. Die Zuständigkeit für die Hochschulen bleibt aber auch nach der Gesetzesänderung bei den Ländern

Kulturhoheit der Länder unangetastet

Die Kulturhoheit – also das sogenannte Kooperationsverbot von Bund und Ländern  im Bildungsbereich  – wird dadurch nicht berührt. Für eine solche Grundgesetzänderung  zeichnet sich keine notwendige Zweidrittel-Mehrheit ab.