Mittwoch, 30. Mai 2012
Wissenschaft
Bund will Hochschulen stärken
Damit Bund und Länder zukünftig gemeinsam Einrichtungen an Hochschulen dauerhaft fördern können, hat das Kabinett eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
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Stärkung des Wissenschaftsstandortes Deutschland
Foto: picture alliance / ZB
Eine international wettbewerbsfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft ist für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands von entscheidender Bedeutung.
Den Hochschulen kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Sie sind mit ihrer Einheit aus Forschung und Lehre das zentrale Element des Wissenschaftssystems. Damit Deutschland als Hochschul- und Wissenschaftsstandort auch morgen international wettbewerbsfähig ist, will die Bundesregierung eine institutionelle Förderung von Einrichtungen an Hochschulen durch Bund und Länder.
Exzellenz deutscher Hochschulen langfristig sichern
In den letzten Jahren haben die drei großen Initiativen "Hochschulpakt 2020", "Exzellenzinitiative" und "Pakt für Forschung und Innovation" wesentlich zur Weiterentwicklung der Wissenschaftslandschaft beigetragen. Aufbruchsstimmung herrscht an deutschen Hochschulen. Und sie strahlen international wieder sichtbar aus.
Die Bundesregierung will deshalb nach dem Auslaufen dieser befristeten Bund-Länder-Initiativen die Exzellenzbildung an den Hochschulen dauerhaft sichern, die Hochschulen nachhaltig stärken und ihnen eine langfristige Perspektive geben.
Das ist nach der geltenden Verfassungslage nicht möglich. Nur außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können bisher vom Bund institutionell gefördert werden."Wir stellen die Weichen, damit der Wissenschaftsstandort Deutschland gewinnt - und die Studentinnen und Studenten davon profitieren", sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan.
Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht
Deshalb müssen heute schon die notwendigen Weichen für morgen gestellt werden. Das Bundeskabinett hat deshalb einen von Bundesforschungs- und Bundesinnenministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b GG) beschlossen.
Art. 91b Abs. 1 Nr. 2 GG soll durch die beiden Worte "Einrichtungen und" ergänzt werden.
Damit wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass auch Einrichtungen von überregionaler Bedeutung der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen von Bund und Länder gemeinsam institutionell und damit langfristig gefördert werden können. "Wir ermöglichen die weitreichendste Zusammenarbeit, die es je gab", so Schavan weiter. Die Zuständigkeit für die Hochschulen bleibt aber auch nach der Gesetzesänderung bei den Ländern
Kulturhoheit der Länder unangetastet
Die Kulturhoheit – also das sogenannte Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich – wird dadurch nicht berührt. Für eine solche Grundgesetzänderung zeichnet sich keine notwendige Zweidrittel-Mehrheit ab.
