Montag, 14. Mai 2012
Bildung
Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Am 30. März 2007 hat Deutschland das Übereinkommen „Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte behinderter Menschen“ unterzeichnet. „Inklusion als zentraler Gedanke der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Thema, das die gesamte Gesellschaft angeht“, sagt Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen. In Deutschland ist die Gleichberechtigung aller Menschen daher ein hohes Gut. Nach Artikel 3 des Grundgesetzes darf demnach kein Mensch aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden.
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Barrierefreiheit am Arbeitsplatz
Foto: BilderBox
Zur Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention hat die Bundesregierung eine Initiative „Nationaler Aktionsplan“ ins Leben gerufen, um Menschen mit Behinderung in das gesellschaftliche Leben mit einzuschließen. Es handelt sich hierbei um kein Gesetz, sondern um ein Packet mit über 200 Maßnahmen. Kernelemente des Aktionsplans sind die Themen Bildung, Alltags- und Arbeitswelt für Menschen mit Behinderung und auch die Repräsentation in den Medien, in der Kunst und in der Alltagskultur. Menschen mit Behinderung soll die Möglichkeit gegeben werden, trotz Handicap berufstätig zu sein.
„Nicht Menschen mit Behinderungen müssen sich anpassen, sondern wir müssen behindernde Strukturen ändern. Deshalb lenken wir mit unserer Kampagne den Blick gezielt auf Barrieren und Hindernisse. Die können und müssen ‚geheilt’ werden und nicht die Menschen mit Behinderungen“, sagt Ursula von der Leyen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Dachkampagne „Behindern ist heilbar“ gestartet. Die Berufs- und Lebenswelt soll für die rund 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland zugänglich werden.
Inklusion geht uns alle an
Inklusion muss auch gelebt werden. Daher investiert die Bundesregierung insgesamt 100 Millionen Euro, um mehr schwerbehinderte Menschen in reguläre Jobs zu bringen. Für 10.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden Angebote zur Berufsorientierung ausgebaut. Praktika und Beratung stehen ihnen offen.
Zudem sollen weitere 1.300 neue betriebliche Ausbildungsplätze für junge Leute mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. Auszubildende mit einer Behinderung bekommen schon jetzt finanzielle Unterstützung. Sie haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld. Bei gesundheitlichen Schwierigkeiten kann der Auszubildende seine Ausbildungszeit problemlos verlängern. Falls die Ausfallzeit zu groß werden sollte, besteht die Möglichkeit zur Wiederholung der Ausbildung im Ganzen oder in Teilen.
Förderung in der Ausbildung
Hilfen werden sowohl ausbildungsbegleitend als auch für außerbetriebliche Berufsausbildungen angeboten. Auszubildende mit Behinderung werden in kleinen Lerngruppen oder einzeln unterrichtet. Die Kosten für die Kurse übernimmt die Agentur für Arbeit. Auch der frühzeitige Übergang in einen Betrieb nach dem ersten Ausbildungsjahr ist möglich.
Barrierefreiheit am Arbeitsplatz
Damit auch die Arbeitsplätze behinderungsgerecht gestaltet sind, gibt es staatliche Zuschüsse und Darlehen für den Arbeitgeber. Wichtig ist, dass die Betriebe und Unternehmen alle technischen Arbeitshilfen zur Verfügung stellen und weitere Hilfsmittel und Maßnahmen ergreifen, um ein barrierefreies Arbeiten zu gewährleisten. Für einen hand- oder armamputierten Menschen wäre beispielsweise der Umbau eines Arbeitsplatzes zu einem Einhandbetrieb notwendig. Der Computerarbeitsplatz eines blinden Angestellten müsste mit einer Braillezeile ausgestattet werden. Für gehörlose Menschen gibt es Bild- und Schreibtelefone oder Lichtsignalanlagen an Maschinen.
Kein Arbeitgeber muss die dadurch höheren Personalkosten alleine tragen. Sie können Eingliederungszuschüsse zum Arbeitsentgelt beantragen. Für die Zeit einer Probebeschäftigung werden die Personalkosten des Arbeitgebers bis zu drei Monate vom Staat übernommen, wenn sich die Arbeitsmarktchancen des Betreffenden dadurch verbessern.
Damit Inklusion nicht länger nur eine Vision bleibt, müssen alle zusammenarbeiten. Bund, Länder, Kommunen und die Unternehmen vor Ort sind gefordert, allen Menschen gleichberechtigt ihren Platz in einer inklusiven Gesellschaft zu ermöglichen. Deshalb wird die Bundesregierung 4.000 zusätzliche Jobs auch für ältere Menschen mit Behinderungen über 50 Jahre schaffen.
