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Donnerstag, 29. März 2012

Europäische Bürgerinitiative

Ein Gewinn für Europa

Ab 1. April 2012 können alle Bürgerinnen und Bürger auch auf EU-Ebene noch mehr mitbestimmen. Ab dann ist es möglich, eine europäische Bürgerinitiative ins Leben zu rufen. Jeder hat die Chance, seine Ideen und Verbesserungsvorschläge für Europa zu einer Initiative zu machen.

Bürger tragen Kisten mit gesammelten UnterschriftenBild vergrößern Initiativ werden lohnt sich Foto: picture-alliance/dpa

Eine Europäische Bürgerinitiative ist eine Aufforderung an die Europäische Kommission, ein konkretes Gesetz oder Verordnungen vorzuschlagen. Eine Bürgerinitiative ist in jedem Bereich möglich, für den die Kommission zuständig ist. Dazu gehören zum Beispiel die Politikfelder Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr oder öffentliche Gesundheit.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen kann jeder Staatsbürger eines EU-Mitgliedslandes, der alt genug ist, an EU-Parlamentswahlen teilzunehmen. Das Mindestalter beträgt in allen Mitgliedsstaaten 18 Jahre. Nur in Österreich ist man bereits mit 16 teilnahmeberechtigt.

Wenn die Stimme als zu Deutschland gehörig gewertet werden soll, gilt: Der Teilnehmer muss seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Auch wenn er eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, seinen Wohnsitz jedoch außerhalb des Landes hat, kann er teilnehmen. Voraussetzung ist, dass er die deutschen Behörden darüber in Kenntnis gesetzt hat.

Wie wird eine Bürgerinitiative ins Leben gerufen?

Mindestens sieben EU-Bürger, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedsstaaten wohnen, müssen sich zu einen so genannten Bürgerausschuss zusammenschließen. Dieser Bürgerausschuss kann dann der EU-Kommission eine europäische Volksinitiative vorschlagen.

Es ist explizit darzulegen, dass das spezifische Volksbegehren einen Politikbereich betrifft, für den die EU zuständig ist und in dem die Kommission befugt ist, Gesetze vorzuschlagen. Nach der Registrierung kann damit begonnen werden Unterstützungsbekundungen zu sammeln. Innerhalb von zwölf Monaten muss die vorgeschriebene Zahl der Unterschriften erreicht werden.

Wie viele EU-Bürger müssen eine Initiative unterstützen, damit sie Erfolg hat?

Eine Bürgerinitiative muss von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens sieben der 27 Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem dieser sieben Mitgliedstaaten ist eine Mindestanzahl von Unterstützern erforderlich, die sich nach der Gesamtbevölkerung des Landes richtet.

In Deutschland beispielsweise müssten mindestens 74.250 Unterschriften gesammelt werden. Diese Zahl ergibt sich aus der Anzahl der deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament (derzeit 99) multipliziert mit 750 (der Höchstzahl an Abgeordneten nach der EP-Wahl 2014).

Wie kann man eine Initiative unterstützen?

Durch eine Unterstützungsbeurkundung können EU-Bürger an einer Initiative teilnehmen. Dafür stellen die Organisatoren der Initiative ein Formular bereit, das ausgefüllt und unterzeichnet werden muss. Das Formular muss alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Initiative (Bezeichnung, Beschreibung, Ziele) sowie die Registriernummer der Kommission enthalten.

Wie werden die Angaben überprüft?

Zumindest innerhalb Deutschlands sind weitere Angaben wie: Familiennamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit sowie Anschrift nötig. Diese Angaben werden stichprobenartig durch das Bundesverwaltungsamt überprüft, das dann auch eine Bescheinigung über die Zahl der gültigen Beurkundungen ausstellt.

Wie wird sichergestellt, dass Daten nur für den angegebenen Zweck verwendet werden?

Die Unterstützungsbeurkundung kann nicht nur schriftlich, sondern auch online erfolgen. Für die Zertifizierung von Online-Sammelsystemen ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zuständig. Es wird sorgfältig überprüft, ob die Datenschutzbestimmungen eingehalten worden sind.

Wie geht es weiter, wenn eine europäische Volksinitiative erfolgreich ist?

Die Organisatoren haben nun die Möglichkeit, die erfolgreiche Initiative Vertretern der Kommission, sowie bei einer öffentlichen Anhörung auch dem Europäischen Parlament, vorzustellen. Als Reaktion veröffentlicht die Kommission eine formelle Antwort. Hierin erläutert sie, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen sie als Reaktion auf die Bürgerinitiative vorschlägt.