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Mittwoch, 15. Februar 2012

Versicherungsaufsicht

Bessere Risikovorsorge für Versicherungen

Versicherungsunternehmen sollen künftig auch Kapital für Risiken vorhalten, die über die reinen Versicherungsrisiken hinausgehen. Damit soll die Gefahr der Insolvenz von Versicherungen verringert werden.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die EU-Richtlinie zur Versicherungsaufsicht in deutsches Recht umsetzt.

Kern der Neuregelung sind neue Eigenmittelanforderungen an Versicherungsunternehmen. Während Versicherungen bisher im Wesentlichen nur die Versicherungsrisiken berücksichtigen mussten, sollen sie künftig auch Kapital zur Absicherung anderer Risiken vorhalten.

Bei der so genannten Solvabilität II-Richtlinie der EU vom 25. November 2009 handelt sich um eine grundlegende Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in der EU.
Unter Solvabilität (englisch solvency) versteht man im Versicherungs- und Bankwesen die Ausstattung eines Versicherers oder eines Kreditinstituts mit Eigenmitteln, die benötigt werden, um die Risiken abzudecken

Berücksichtigung weiterer Gefahrenquellen

Denn wesentliche Bedrohungen für Versicherungsunternehmen können auch beispielweise

  • durch Marktrisiken (z.B. Wertminderung von Kapitalanlagen)
  • Kreditrisiken (z.B. Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen)
  • und operationelle Risiken (z.B. Misswirtschaft oder Systemausfall) ausgelöst werden.

Die erweiterten Eigenmittel sollen den Versicherungsunternehmen die Möglichkeit geben, auch solche unerwarteten Verluste auszugleichen. Sie sollen auch für die Versicherungsnehmer und Begünstigte hinreichend Gewähr bieten, dass bei Fälligkeit Zahlungen geleistet werden können.

Höhere Anforderungen an Versicherungsunternehmen

Darüber hinaus stellen die Neuregelungen höhere Anforderungen an die Unternehmensorganisation und legen qualitative Anforderungen an die Tätigkeit der Versicherungsunternehmen fest. Sie sorgen zudem für mehr Transparenz durch neue Veröffentlichungspflichten für die Versicherungsunternehmen.

Gleichzeitig wird mit der Neuregelung das Aufsichtsrecht im europäischen Binnenmarkt harmonisiert.

Die Solvabilität II-Richtlinie ist eine Rahmenrichtlinie, die wichtige Details der einzelnen Anforderungen an die Versicherungsunternehmen noch offen lässt. Die konkreten Durchführungsbestimmungen werden auf EU-Ebene derzeit noch diskutiert und erarbeitet. Die Richtlinie ist bis zum 31. Oktober 2012 in deutsches Recht umzusetzen.