Navigation und Service

Donnerstag, 26. Januar 2012

Gute wirtschaftliche Lage hilft auch ärmeren Familien

Die Zahl der Arbeitslosen sank von 2006 bis 2011 um gut ein Drittel auf unter drei Millionen. Im gleichen Zeitraum hat sich der Bestand an Langzeitarbeitslosen nahezu halbiert – von 1,7 Millionen auf 886.000 im Juni 2011.

Gute Arbeitsmarktlage auch für Alleinerziehende und weniger Qualifizierte

Bundessozialministerin Ursula von der Leyen bekräftigt, dass Arbeit der wichtigste Schutz gegen Armut ist. So habe sich auch die Situation der Alleinerziehenden verbessert. Der Krippenausbau und eine verstärkte Jobvermittlung für Alleinerziehende habe entscheidend zum Rückgang der Kinderarmut beigetragen, so die Ministerin. Hinzu komme der veränderte Blick der Wirtschaft auf Frauen mit Kindern: "Wir scheinen langsam aber sicher auch einen Durchbruch zu schaffen bei Familien mit Kindern unter drei Jahren", sagte von der Leyen.

Das vergangene Jahr bot Langzeitarbeitslosen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Zahl der erwerbsfähigen Personen, die bei den Jobcentern Grundsicherung beantragen, ist deutlich gesunken: Im Dezember 2011 lag sie um rund 250.000 Personen unter der von 2010.

"Es gibt Arbeit, das zeigen eine Million offene Stellen in Deutschland. Betriebe können nicht mehr auf den Idealtypus eines Arbeitnehmers warten. Es gibt viele Unternehmen, die inzwischen anders denken. Nicht nur aus Gründen der Fairness jedem Menschen gegenüber, sondern mit Blick auf die Volkswirtschaft und den Erhalt des Wirtschaftsstandorts Deutschland", so Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit.

Kinder und Jugendliche werden gefördert

In den letzten Jahren hat sich die Situation der Familien, die auf Grundsicherung angewiesen sind, verbessert.

Im September 2011 bekamen 1.639.225 Kindern unter 15 Jahren ihren Lebensunterhalt über die Grundsicherung. Im September 2006 waren es noch 1.895.932 Kinder. Innerhalb von fünf Jahren waren demnach 257.702 Kinder weniger auf Grundsicherung angewiesen, das ist ein Rückgang von 13,5 Prozent.

Um Kinder aus Familien mit geringem Einkommen besser zu fördern, hat die Bundesregierung 2011 das Bildungspaket  auf den Weg gebracht. Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Anspruch darauf haben rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche.

Leistungen aus dem Bildungspaket können Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bei der Kommune im Jobcenter beantragen. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Kreise oder kreisfreien Städte zuständig (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung).