Mittwoch, 7. Dezember 2011
Zuwanderung für Hochqualifizierte erleichtert
Die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten wird mit der neuen "Blauen Karte EU" erleichtert. Damit soll die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte attraktiver werden.
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Vereinfachte Zuwanderung für Hochqualifizierte
Foto: Burkhard Peter
Die Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (EU) beschlossen.
Die im Mai 2009 erlassene EU-Richtlinie legt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatenangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung fest. Mit dem Gesetzentwurf nutzt die Bundesregierung die in der Richtlinie enthaltenen Spielräume, um diese Zuwanderung attraktiv auszugestalten.
Zuwanderung von Fachkräften attraktiver
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor:
- Es wird ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt: die Blaue Karte EU, auch „Blue Card EU“ genannt.
- Neben einem Hochschulabschluss ist für den Erwerb der Blauen Karte EU ein Arbeitsverhältnis erforderlich, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro erzielt wird.
- Auf eine Vorrangprüfung und eine Prüfung vergleichbarer Arbeitsbedingungen soll künftig verzichtet werden. Das vereinfacht den Zugang und beschleunigt das Verfahren erheblich.
- Für Hochqualifizierte in Mangelberufen gilt eine Gehaltsgrenze von 33.000 Euro. Dazu zählen insbesondere alle Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte.
- Auch bei diesen Hochqualifizierten wird auf die Vorrangprüfung verzichtet, eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen findet jedoch statt.
- Beide Gruppen können bereits nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erhalten.
- Die Familienangehörigen dieser Hochqualifizierten können sofort uneingeschränkt arbeiten.
Weitere Erleichterungen
Über die reine Richtlinienumsetzung hinaus soll es weitere Erleichterungen zur Fachkräftemigration geben. Hervorzuheben sind:
- Die Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte, die sofort ein Daueraufenthaltsrecht erhalten, also eine so genannte Niederlassungserlaubnis, wird auf 48.000 Euro gesenkt. Wenn sie jedoch in den ersten drei Jahren Sozialtransferleistungen beziehen, verlieren sie ihr Aufenthaltsrecht.
- Absolventen deutscher Hochschulen können im Jahr der Arbeitsplatzsuche, das ihnen bereits jetzt eingeräumt ist, anders als bislang, unbeschränkt arbeiten und wenn sie zwei Jahre gearbeitet haben, können sie ein Daueraufenthaltsrecht erhalten.
- Für Forscher, die in dem besonderen Verfahren nach der Forscher-Richtlinie einreisen, wird das Verfahren vereinfacht.
- Ausländer, die nach Deutschland gekommen sind, um hier eine Berufsausbildung zu absolvieren, können hier bleiben, um in dem erlernten Beruf zu arbeiten.
Gut für den Standort Deutschland
Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der europäischen Hochqualifizierten-Richtlinie um. Er dient daneben dem Ziel, den Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver zu machen. Daher wird der dauerhafte Zuzug von hochqualifizierten Fachkräften erleichtert.
Verbessert werden auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigungsaufnahme ausländischer Studierender nach dem Studienabschluss an einer deutschen Hochschule. Denn engagierte und gut qualifizierte Beschäftigten sind eine zentrale Grundlage für Wachstum und Wohlstand in unserem Land.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
