Dienstag, 6. Dezember 2011
Rüstungsexporte: Weniger Ausfuhrgenehmigungen
Die Bundesregierung hält unverändert an den strengen Regeln der Rüstungsexportkontrolle fest. 2010 ging das Volumen der Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter um 5,7 Prozent zurück. Das geht aus dem Rüstungsexportbericht 2010 hervor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
Der Bericht weist für Rüstungsgüter Einzelausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von etwa 4,7 Milliarden Euro aus. Das sind 290 Millionen weniger als im Vorjahr. Der größte Teil der Exporte - 71 Prozent - ging an EU-, NATO- und ihnen gleichgestellte Länder.
Die Genehmigungswerte für Drittländer gingen 2010 um 44,5 Prozent deutlich auf 1,38 Milliarden Euro zurück.
Auf Entwicklungsländer entfielen dabei im Berichtsjahr Einzelgenehmigungen im Wert von 365 Millionen Euro und damit 43 Millionen Euro oder 10,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Dies entspricht einem Anteil von 7,7 Prozent des Gesamtwerts aller Einzelgenehmigungen. Im Jahr 2009 waren es noch 8,2 Prozent.
Strenge Exportkontrolle
Die Genehmigungsentscheidungen richten sich nach dem gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union für Waffenausfuhren vom Dezember 2008 und den politischen Grundsätzen der Bundesregierung zum Rüstungsexport vom Januar 2000.
Entscheidungen über Rüstungsexportvorhaben werden nach einer sorgfältigen Abwägung der jeweiligen außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente getroffen.
Die Bundesregierung legt jährlich einen Rüstungsexportbericht vor. Darin werden die erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgeschlüsselt.
Der Bericht der Bundesregierung über die Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter 2010 wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet und anschließend als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
