Freitag, 30. März 2012
Verbraucher
Schutz vor Kostenfallen im Internet
Der Klick auf "Bestellung" ist schnell gemacht. Oft kann der Verbraucher aber nicht erkennen, dass er dafür auch zahlen muss. Unternehmen sollen darum verpflichtet werden, hier künftig für mehr Klarheit zu sorgen. Der Bundesrat hat nun eine entsprechende Gesetzesänderung, die auf Initiative der Bundesregierung zurückgeht, gebilligt.
Besserer Schutz bei Online-Aktionen
Foto: Bundesregierung/Stutterheim
Verbraucher werden immer wieder Opfer von Kosten- und Abo-Fallen im Internet - obwohl das geltende Recht bereits umfangreichen Schutz bietet. Unseriöse Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas kostet.
Künftig soll ein Vertrag im Internet nur zustande kommen, wenn dem Verbraucher vor der Bestellung alle erheblichen Informationen verständlich zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehört vor allem auch eine mögliche Zahlungsverpflichtung.
Ein neuer Button warnt vor Kosten
Der Verbraucher muss demnach durch eine Schaltfläche - einen speziellen "Button" - gewarnt werden, bevor er eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Unternehmen müssen künftig die Bestellschaltfläche mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen ebenso unmissverständlichen Beschriftung versehen.
Der neue Internetbutton schütze wirksam vor Kostenfallen im Internet. Erfüllt der Unternehmer die Pflicht zur Unterrichtung nicht, kommt der Vertrag erst gar nicht zustande. Der Verbraucher muss dann auch nicht bezahlen.
Verbraucherschutz in ganz Europa
Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr besser zu schützen, sieht das neue Gesetz Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor.
Aber nicht nur in Deutschland, sondern auch in ganz Europa soll der elektronische Geschäftsverkehr sicherer gestaltet werden. Deshalb wird auf europäischer Ebene eine Richtlinie für Verbraucherrechte mit einer entsprechenden Regelung beraten. Die Bundesregierung setzt mit dem neuen Gesetz die künftige EU-Richtlinie sozusagen vorab um.
Das Gesetz wird in Kraft treten, nachdem es im Bundesgesetzblatt verkündet ist.
