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Mittwoch, 3. August 2011

Gesundheit

Patienten flächendeckend, regional und flexibel versorgen

Eine gute ärztliche Versorgung in allen Regionen Deutschlands: Das ist das Ziel der Bundesregierung. Patientinnen und Patienten sollen wohnortnah medizinisch betreut werden. Anreize sollen dem Ärztemangel vorbeugen, der insbesondere in ländlichen Gebieten droht.

Ein Ärztin zeigt einer Patientin etwas, im Hintergrund ein Monitor mit einem RötgenbildBild vergrößern Medizinische Hilfe muss überall möglich sein Foto: BilderBox

Das deutsche Gesundheitswesen erbringt bereits heute flächendeckend gute Leistungen. Für die Bundesregierung ist es wichtig, dieses gute Niveau auch weiter zu halten und noch zu verbessern. Das Kabinett beschloss deshalb den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

„Ein gutes Gesetz“, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr nach der Kabinettsitzung. Es gewährleiste eine wohnortnahe ärztliche Versorgung und wirke dem drohenden Ärztemangel entgegen. Das Gesetz schaffe Anreize für die Niederlassung von Ärzten in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten.

Flächendeckende medizinische Versorgung in Wohnortnähe

Zielgenaue flexible regionale Bedarfsplanung und mehr Mitbestimmung der Länder sollen dafür sorgen, dass mehr Mediziner in unterversorgte Gebiete gehen. Um den Landarzt wieder attraktiver zu machen, sieht das Gesetz auch finanzielle Anreize im Vergütungssystem vor. Außerdem sollen die Ärzte besser Familie und Beruf vereinbaren können.

Gleichzeitig soll die Situation der Patienten spürbar verbessert werden. Dazu sollen Behandlungsabläufe zwischen Krankenhäusern, Ärzten und anderen medizinischen Einrichtungen besser abgestimmt und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden.

Menschen mit bestimmten Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder Krebs oder anderen schweren oder seltenen Erkrankungen erhalten eine reibungslose interdisziplinäre Behandlung.

Bessere Betreuung nach einem Klinikaufenthalt

Manche Menschen benötigen nach einem Aufenthalt im Krankenhaus weitere Hilfen. Zukünftig werden Leistungen wie häusliche Krankenpflege oder Leistungen der Pflegeversicherung Teil des unmittelbaren Anspruchs auf Krankenhausbehandlung. Die Krankenkassen müssen dafür sorgen, dass diese Leistungen erbracht werden.  

Die Krankenkassen haben nun mehr Möglichkeiten, Leistungen anzubieten, die über ihre Satzung hinausgehen. Beispiele dafür sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Vorsorge- und Reha-Maßnahmen und die häusliche Krankenpflege.

Besserer Schutz bei Kassenschließungen

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung zudem verhindern, dass Krankenkassen Mitglieder einer geschlossenen Kasse nicht aufnehmen. Schließt eine Krankenkasse, so muss ein Abwicklungsvorstand jedem Kassenmitglied einen Vordruck für den Kassenwechsel und eine Liste wählbarer Krankenkassen zusenden. Werden Patienten von den Kassen abgewimmelt, sieht der Gesetzentwurf empfindliche Strafen vor.

Weitere Schwerpunkte des Gesetzes sind Maßnahmen:

  • zur Reform des vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Vergütungssystems,
  • zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung,
  • für innovative Behandlungsmethoden,
  • zur Vergrößerung der wettbewerblichen Handlungsspielräume der Krankenkassen sowie
  • zur Stärkung der ambulanten Rehabilitation, indem die ambulante mit der stationären Rehabilitation gleichgestellt wird.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.