Freitag, 10. Februar 2012
Verbraucherschutz
Mehr Informationen für Verbraucher
Der Weg für das neue Verbraucherinformationsgesetz ist frei. Künftig sollen sich danach Verbraucherinnen und Verbraucher schneller, billiger und einfacher über Waren informieren können.
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Ein Mehr an Information
Foto: REGIERUNGonline/Stutterheim
Der Bundesrat hat die Gesetzesnovelle zur Verbraucherinformation gebilligt und sich gegen eine Beratung des Gesetzes im Vermittlungsausschuss ausgesprochen. Der Bundestag hatte dem Verbraucherinformationsgesetz bereits zugestimmt. Damit können die Neuregelungen ab Herbst dieses Jahres wirksam werden.
„Heute ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Sie werden in Zukunft mehr Informationen und schnellere Auskünfte erhalten, die in der Regel kostenfrei sind“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Außerdem müssen Behörden die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung bei Überschreitung zulässiger Höchstwerte veröffentlichen.
Verbesserungen für Verbraucher
Neu ist, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeweitet wird. Das bedeutet: Verbraucher bekommen nicht nur Informationen zu Lebens- und Futtermitteln, zu Wein oder Bedarfsgegenständen wie Kleidung oder Kosmetika. Sie erhalten diese auch zu Spielzeug, Haushaltsgeräten und anderen technischen Produkten wie Möbel und Heimwerkerartikel.
Die Anhörungsverfahren bei der Beteiligung betroffener Wirtschaftsunternehmen und die Regelungen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wurden gestrafft und effizienter ausgestaltet. Damit wird eine schnellere und umfassendere Beantwortung von Anfragen möglich.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird es einfacher, Anträge zu stellen. Dies geht künftig formlos bei den Behörden, auch per E-Mail oder telefonisch. Durch die neue verbraucherfreundliche Gebührenregelung sind sämtliche Verbraucheranfragen an Behörden bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro kostenfrei. Liegt ein Rechtsverstoß bei einem Unternehmen vor, sind die Anfragen sogar bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gratis.
Informationspflicht der Behörden
Bei erheblichen Täuschungsfällen oder Abweichungen von vorgeschriebenen Höchstmengen an Schadstoffen gibt es nun eine Veröffentlichungspflicht der Behörden. Das erhöht die Transparenz und ermöglicht im Krisenfall schnelleres Handeln.
Das neue Verbraucherinformationsgesetz trägt den Geschehnissen im Zusammenhang mit verschiedenen Lebensmittelskandalen Rechnung. Es setzt die Maßnahmen um, die im Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ unter Punkt 10 „Transparenz für Verbraucher“ vorgesehen sind.
