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Mittwoch, 23. März 2011

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Mit einem ausländischen Berufsabschluss hatten es Arbeitnehmer in Deutschland bislang nicht einfach. Oft wurde der Abschluss nicht anerkannt, sie konnten ihren Beruf also nicht ausüben. Die Bundesregierung will die Anerkennung ausländischer Abschlüsse nun erleichtern.

Ausländer bei der Jobsuche am ComputerBild vergrößern Bessere Arbeitsmarktchancen mit anerkanntem Abschluss Foto: Liesa Johannssen

"Wir stehen in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe", erklärt Bundesbildungsministerin Annette Schavan. "Darum müssen wir das Potential all derer, die bei uns leben, optimal nutzen."

Derzeit fehlen 117.000 studierte Fachkräfte wie Mathematiker, Informatiker, Naturwissenschaftler und Techniker. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft hervor. Auch Ingenieure und gut ausgebildete Arbeitskräfte im Bereich von Pflege und Erziehung werden allmählich zur Mangelware.

Die verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist daher nicht nur ein Meilenstein in der Integrationspolitik. Sie ist wichtig, um den Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken.  

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) muss noch im Bundestag verabschiedet werden. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen.

Ausländische Abschlüsse werden schneller anerkannt

Rund 300.000 Menschen werden von der gesetzlichen Neuregelung profitieren. Sie kommen vor allem aus Nicht-EU-Ländern. Bisher arbeiten sie oft auf Arbeitsplätzen, die nicht ihrer Qualifikation entsprechen. Das hat formale Gründe oder liegt an fehlenden Bewertungsmöglichkeiten.

Nach dem Anerkennungsgesetz haben Personen aus Drittstaaten einen Anspruch auf individuelle Prüfung ihrer Qualifikation nach einheitlichen Kriterien: 

  • Innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sollen sie Klarheit darüber erhalten, ob ihre Anschlüsse in Deutschland anerkannt werden.

  • Sie erhalten eine Mitteilung, wie eventuelle Lücken ausgeglichen werden können.

  • Ihnen wird mitgeteilt, welche Weiterbildung für eine Anerkennung noch nötig ist.

Auch Teilanerkennungen sind möglich, damit sich die Bewerber gezielt nachqualifizieren können. Die hohen deutschen Qualifikationsstandards bleiben jedoch erhalten.

Koppelung an Staatsangehörigkeit aufgehoben

Bisher war die Zulassung zu bestimmten Berufen an die deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit gebunden. Das Gesetz schafft diese Koppelung weitgehend ab. So kann dann beispielsweise auch ein türkischer Arzt eine Approbation erhalten, sofern er die fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Dies war bisher nicht möglich, selbst wenn er in Deutschland studiert hatte.

Die derzeit für die Anerkennungsverfahren von EU-Bürgern (Unionsbürgern) und Spätaussiedlern zuständigen Kammern von Industrie und Handwerk und die zuständigen Länderbehörden werden auch die Verfahren nach dem Anerkennungsgesetz durchführen.

Mitbebrachte Qualifikation auf Gleichwertigkeit prüfen

Neben dem Anerkennungsgesetz wird auch das so genannte Berufsqualifikationsgesetz geschaffen. Ein Meilenstein für die Bewertungspraxis in Deutschland ist die Einführung eines Rechtsanspruchs für die rund 350 Ausbildungsberufe, die in die Zuständigkeiten des Bundes fallen (nicht reglementierte Berufe). Dort besteht Anspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung. Das schafft größtmögliche Transparenz für Antragsteller, Arbeitgeber und Behörden.

Für die landesrechtlich geregelten Berufe - zum Beispiel Lehrer oder Ingenieure - planen die Länder Regelungen nach dem Muster des Bundesgesetzes. Die Länder sind auch für den Vollzug der bundesgesetzlichen Regelung zuständig. Es sollen einheitliche Vollzugskriterien erarbeitet werden.

Hotline für Antragsteller

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird eine bundesweit einheitliche Telefon-Hotline freigeschaltet, über die sich Antragsteller informieren können. Die Integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Staatsministerin Maria Böhmer begrüßte eine solche Navigationshilfe für qualifizierte Zuwanderer. "Sie steht für eine neue Willkommenskultur in unserem Land", so Böhmer.