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Mehr Netto vom Brutto

Damit Deutschland stärker wächst - Das Entlastungsprogramm der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2010.

Zum 1. Januar  2010 ist die Einkommensteuer gesunken. Den Erwerbstätigen bleibt also mehr von ihren Einkommen.

Die Absenkung ist Teil des zweiten Konjunkturpakets. Die  Bundesregierung stärkt so die Kaufkraft und damit die Inlandsnachfrage. Das ist wichtig, um aus der Krise herauszukommen.

Der Grundfreibetrag stieg 2009 und 2010 um zusammen 340 Euro auf jetzt 8.004 Euro. Außerdem beginnt die Einkommensbesteuerung seit 2009 mit einem Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Vorher waren es 15 Prozent.

Keine kalte Progression: Die Bundesregierung hat auch für dieses Jahr die so genannten Tarifeckwerte, also den Verlauf des Steuertarifs, korrigiert. Damit fällt die sogenannte kalte Progression weg. Lohnerhöhungen, die Preissteigerungen (Inflation) ausgleichen, bleiben erhalten.

Entlastungsbeispiele

Steuerentlastung für Kranken- und Pflegeversicherte

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge  lassen sich besser von der Steuer absetzen. Das gilt für gesetzlich wie für privat Versicherte. Geregelt ist das im Bürgerentlastungsgesetz.

Seit dem 01.01.2010 gelten bei der Steuer höhere Freibeträge für Kranken-, Pflegeversicherungs- plus andere Vorsorgeversicherungskosten (zum Beispiel  Haftpflicht- oder Unfallversicherungen). Sie sind um 400 Euro gestiegen:

  • 2.800 Euro für diejenigen, die ihre Krankenversicherung alleine finanzieren müssen, zum Beispiel Selbstständige,
  • 1.900 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten (Arbeitgeberanteil) oder für Beihilfeberechtigte.

Die Höchstbeträge gelten für jeden Ehegatten auch, wenn sie zusammen veranlagt werden. Wer seine Kinder privat versichert, kann diese Beiträge nun ebenfalls besser steuerlich geltend machen.

Wer mit seinen Kranken-, Pflegepflichtversicherungs- und sonstigen Vorsorgebeiträgen nicht über diesen Höchstgrenzen liegt, kann sie komplett steuerlich absetzen.

Die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind in jedem Fall vollständig abziehbar. Wenn sie mehr als die Höchstgrenze ausmachen, sind die tatsächlichen Versicherungsbeiträge maßgeblich.

Nicht abziehbar sind Versicherungsbeiträge für Komfortleistungen, wie Einzelbettzimmer oder Chefarztbehandlung. Das gilt auch für Beiträge für das Krankengeld.

Die Entlastung kommt sofort an  

Arbeitgeber rechnen die Freibeträge direkt in die Gehaltsberechnung ein. Dadurch steigt der Nettolohn. Davon profitieren rund 85 Prozent aller Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Steuern auf ihr Einkommen zahlen.

Auch gut 54 Prozent der Selbstständigen haben mehr Geld in der Tasche.

Die neuen Höchstbeträge berücksichtigen auch die unterschiedlich hohen  Aufwendungen privat Versicherter.

Wer bereits vor der Neuregelung Kranken-, Pflege- und andere Vorsorgebeiträge absetzen konnte, wird nicht benachteiligt. Denn die Finanzämter prüfen bei der Einkommensteuererklärung, welche Regelung günstiger ist (so genannte Günstigerprüfung).

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Entlastungsbeispiele beim Bundesfinanzministerium