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Mehr fürs Alter

Damit Deutschland stärker wächst - Das Entlastungsprogramm der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2010.

Mehr fürs Alter

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, behält künftig mehr von seinen angesparten Altersvorsorgebeiträgen. Das sogenannte "Schonvermögen" verdreifacht sich dazu auf 750 Euro pro Lebensjahr.

Das hat das Bundeskabinett im Dezember im Rahmen seines Entwurfes des "Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes" beschlossen. Nun beraten Bundestag und Bundesrat darüber.

 

Schonvermögen wird verdreifacht

Die Bundesregierung fördert die private Altersvorsorge. Davon sollen auch Langzeitarbeitslose profitieren. Das höhere Schonvermögen ist dafür der richtige Anreiz.

Denn oft gelingt es trotz intensiven Bemühens nicht, die Arbeitslosigkeit schnell zu beenden. Bislang ist das mit der Grundsicherung geschützte Schonvermögen auf 250 Euro pro Lebensjahr begrenzt. In Zukunft soll das Dreifache davon unberührt bleiben – also 750 Euro pro Lebensjahr, die zur Altersvorsorge angespart sind. Nur was dann noch darüber liegt, würde im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld II zur Finanzierung des eigenen Unterhalts herangezogen.

Erspartes fürs Alter bleibt besser geschützt

Voraussetzung für das Schonvermögen ist allerdings, dass das Ersparte "unwiderruflich" der Altersvorsorge dient. Auch nach Beendigung des Bezugs von Arbeitslosengeld II steht das Ersparte dann nicht anderweitig zur Verfügung. Vielmehr muss das Geld so angelegt sein, dass es erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist.

Denn das Arbeitslosengeld II wird aus Steuermitteln finanziert und ist an eine bestehende Bedürftigkeit geknüpft. Vorhandenes Vermögen muss insofern bis auf die verschonten Beträge aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch auf Grundsicherung entsteht.

Beispiel: Nach der Neuregelung muss ein 50-jähriger Alg II-Bezieher bis 37.500 Euro für seinen Lebensunterhalt nicht auf Geld zurückgreifen, das er zur Altersvorsorge etwa in Lebensversicherungen angelegt hat. Bei einem 60-Jährigen macht die Anhebung einen maximalen Freibetrag von 45.000 Euro aus.

Was bleibt in der Grundsicherung geschützt? 

  • Neben der Altersvorsorge von derzeit noch 250 Euro pro Lebensjahr bleibt auch der Riester-Vertrag unangetastet. Geschützt ist Altersvorsorgevermögen, das erst bei Eintritt in das Rentenalter zur Verfügung steht.
  • Unabhängig von der Altersvorsorge steht einem Arbeitslosengeld II-Empfänger auch ein allgemeiner Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr zu, mindestens 3.100 Euro. Der maximale Freibetrag für Erspartes liegt für einen 60-Jährigen beispielsweise bei 9.000 Euro.
  • Hinzu kommen 750 Euro je Person als Freibetrag für notwendige Anschaffungen.
  • Als Vermögen nicht mitgerechnet wird angemessener Hausrat und, sofern vorhanden, ein angemessenes Auto, das weniger als 7.500 Euro wert ist.
  • Anrechnungsfrei bleibt auch die selbst bewohnte Immobilie bis zu einer bestimmten Größe.

Altersvorsorge steuerlich besser absetzbar

Seit 2005 können die Aufwendungen zur Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 20.000 Euro (gemeinsam veranlagte Verheiratete 40.000 Euro) steuerlich geltend gemacht werden. Der anrechenbare Betrag begann 2005 mit 60 Prozent. Pro Jahr erhöht sich dieser Prozentsatz jeweils um zwei Prozentpunkte. Für dieses Jahr sind damit bereits 70 Prozent absetzbar. Ab dem Jahr 2025 sind die Rentenversicherungs- und ihnen gleichgestellte Beiträge dann bis zum genannten Höchstbetrag zu 100 Prozent steuerfrei.