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Mehr für Familien

Damit Deutschland stärker wächst - Das Entlastungsprogramm der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2010.

Familien mit Kindern erhalten pro Jahr 4,6 Milliarden Euro Steuerentlastung. Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2010 das Kindergeld und die Kinderfreibeträge erhöht. Damit sind auch die Unterhaltssätze für Kinder gestiegen. Dafür sorgt das Wachstumsbeschleunigungsgesetz.

Die neuen Kindergeldbeträge im Monat:

  • Für das erste und zweite Kind 184 Euro.
  • Für das dritte Kind 190 Euro.
  • Für jedes weitere Kind 215 Euro.
  • Die Kinderfreibeträge steigen von 6.024 auf 7.008 Euro.

Die Erhöhung der Kinderfreibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern alleinerziehender Eltern aus.

Der gesetzliche Mindestunterhalt beträgt seit Januar 2010 pro Monat

  • für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
  • für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
  • für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.

Auch der monatliche Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern steigt:

  • Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und
  • von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen.

Wer Unterhalt zahlt, kann statt 7.680 ab 1. Januar 8.004 Euro von der Einkommensteuer abziehen. Zusätzlich sind die für die unterhaltene Personen übernommen Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegeversicherung steuerlich abziehbar.

Mehr im Bundesfamilienministerium

Niedrigere Erbschaftsteuer für Geschwister, Nichten und Neffen

Für Geschwister, Neffen, Nichten und andere Verwandte (Steuerklasse II) gilt seit dem 1. Januar 2010 ein neuer, niedrigerer Erbschaftsteuertarif. Je nach Umfang der Erbschaft  liegt er bei 15 bis 43 Prozent. Bisher waren es – wie bei Nichtverwandten –  30 bis 50 Prozent. Auch für Familienunternehmen gibt es Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer.