Vor allem der Kurzarbeiterregelung ist es zu verdanken, dass in der Wirtschaftskrise nicht mehr Arbeitsplätze verloren gingen. Waren im Frühjahr 2009 noch 1,5 Millionen Menschen in konjunktureller Kurzarbeit, so lag die Zahl im vergangenen Herbst bei gut einer Million Kurzarbeiter. Dieser Rückgang um ein Drittel ist auf eine Wiederbelebung der Wirtschaft zurückzuführen.
Know-how und Arbeitsplätze bewahren
Im vergangenen Jahr haben die Regelungen hunderttausende Arbeitsplätze gerettet. Viele Unternehmen konnten so an ihren eingearbeiteten Belegschaften festhalten und damit deren Know-how für das Unternehmen bewahren.
Unternehmen, die noch 2009 für ihre Beschäftigten das Kurzarbeitergeld genutzt haben, erhalten es bis zu 24 Monate. Es gibt nun deutliche Anzeichen, dass die Konjunktur wieder anzieht. Deswegen geht die Bundesregierung davon aus, dass ab diesem Jahr die 18-monatige Bezugsfrist reicht.
Erleichterungen durch Konjunkturpakete gelten fort
Darüber hinaus gelten weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeit, die die Bundesregierung im Zuge ihrer Konjunkturmaßnahmen eingeführt hat, uneingeschränkt fort: So übernimmt die Bundesagentur für Arbeit für die ersten sechs Monate der Kurzarbeit die Hälfte der Sozialabgaben, bei Qualifizierung sogar ganz. Ab dem siebten Monat werden sie komplett für die Kurzarbeiter übernommen. Allerdings: Vor Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes muss zunächst der Urlaubsanspruch eingelöst worden sein.
Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Arbeitgeber, die für ihre Belegschaft Kurzarbeitergeld beantragen, müssen danach wieder selbst die Sozialbeiträge zahlen – so wie vor der Krisenregelung.
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Schutzschirm für Arbeitsplätze
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat zu Mindereinnahmen in der Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung geführt. Um diese Lücken zu schließen, spannt die Bundesregierung mit dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz einen Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Das hat das Bundeskabinett im Dezember beschlossen. Nun beraten Bundestag und Bundesrat darüber.
Mit dem Gesetz verwirklicht die Bundesregierung das Ziel, das im Koalitionsvertrag festgehalten ist: die Lohnnebenkosten zu stabilisieren. Das schützt die Arbeitnehmer vor den Auswirkungen der Krise und vermeidet weitere wirtschaftliche Belastungen.
Defizite ausgleichen – Stabilität schaffen
Konkret bedeutet das, dass die Bundesagentur für Arbeit für 2010 anstelle des Darlehens, das bisher vorgesehen ist, einen Zuschuss erhält. Damit kann sie ihre Mindereinnahmen auszugleichen. Der entsprechende Zuschussbedarf könnte sich Ende 2010 auf bis zu 16 Milliarden Euro belaufen. Auf diese Weise wird der Haushalt der Bundesagentur – anders als bei einem Darlehen – nicht mit einer späteren Rückzahlungsverpflichtung belastet.
Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen blieben nicht von der Krise verschont und hatten erhebliche finanzielle Ausfälle zu verkraften. Daher zahlt die Bundesregierung in diesem Jahr einen weiteren Zuschuss zum Gesundheitsfonds in Höhe von 3,9 Milliarden Euro. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sozialen Sicherungssysteme in Krisenzeiten. Deshalb müssen die Arbeitnehmerbeiträge nicht steigen, die Kaufkraft der Arbeitnehmer bleibt erhalten.
Wachstumsbremsen für Unternehmen lösen
Einige Steuerregelungen der Unternehmenssteuerreform 2008 haben sich in der Krise für Unternehmen als besonders wachstumshemmend erwiesen. Das hat die Bundesregierung korrigiert. Zum Beispiel:
- Sofortabschreibung: Unternehmen können jetzt Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis zu 410 Euro sofort im Jahr der Anschaffung abschreiben. Der steuerliche Vorteil bringt gerade kleinen und mittleren Unternehmen zusätzlichen finanziellen Spielraum. Alternativ ist es auch möglich, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro einzurichten.
- Zinsschranke abgemildert: Mittelständische Unternehmen können Zinsaufwendungen besser steuerlich geltend machen. Ihre Freigrenze für die sogenannte Zinsschranke liegt jetzt bei drei Millionen Euro (vorher: eine Million Euro). Das entlastet Mittelständler, die in der Krise höhere Risikoaufschläge für Kredite zahlen müssen.
- Unternehmen können Verluste wegen wirtschaftlicher Sanierungen steuerlich wieder besser geltend machen. Auch neue Gesellschafter können Verluste weiterhin steuerlich absetzen, wenn sie in den Betrieb neu investieren oder Arbeitsplätze sichern.
- Für Übernachtungsleistungen in Hotels, Pensionen, Gasthöfen, gewerblichen Fremdenzimmern und auf Campingplätzen ist der Mehrwertsteuersatz auf sieben Prozent gesunken. Dies trägt der aktuellen europäischen Wettbewerbssituation im Hotel- und Gaststättengewerbe Rechnung. Die Regelung stärkt das deutsche – vor allem mittelständisch geprägte – Tourismusgewerbe.
- Für Familienunternehmen gibt es Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer. Denn oft ist es für sie schwer genug, Nachfolger zu finden. Deshalb soll die Erbschaftsteuer keine zusätzlichen Probleme bereiten.
Nachfolger von Familienunternehmen sollen künftig auf veränderte Auftragslagen flexibler reagieren können. Niedrigere Steuerschranken erleichtern daher die Betriebsfortführung.
