Navigation und Service

Freitag, 1. Oktober 2010

Gesundheit bleibt bezahlbar

Gute Nachrichten für Versicherte: Im kommenden Jahr wird für den Gesundheitsfonds ein Überschuss erwartet. Das gab der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt bekannt.

Einnahmen von 181,1 Milliarden Euro stehen dann Ausgaben der Krankenkassen von 178,9 Milliarden Euro gegenüber. Das heißt: Alle Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt. Zusatzbeiträge bleiben daher die Ausnahme. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird 2011 den Berechnungen zufolge bei 0 Euro liegen.

 

Liquiditätsreserve wird aufgefüllt

Der für 2011 im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehene zusätzliche Bundeszuschuss von 2 Milliarden Euro geht somit komplett in die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Diese Liquiditätsreserve wird aufgebaut, um den vorgesehenen Sozialausgleich in den kommenden Jahren zu finanzieren.

Reformen im Gesundheitswesen greifen

Die Berechnungen des Bundesversicherungsamtes berücksichtigen die Reformen der Bundesregierung im Gesundheitswesen. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz und dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz verhindert die Bundesregierung das drohende 11-Milliarden-Defizit im kommenden Jahr.

 Es ist der Einstieg in ein System, mit mehr Transparenz und mehr Wettbewerb. Alle Akteure im Gesundheitssystem – auch die Ärzte, Krankenhäuser, Kassen und Pharmahersteller - leisten ihren Beitrag.

Was ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine ermittelte Größe. Das heißt: Die Einnahmen und Ausgaben aller Krankenkassen werden in einer Rechnung gegenübergestellt und der Finanzbedarf abgeschätzt.

Gibt es eine Deckungslücke, wird daraus abgeleitet, wie hoch der Zusatzbeitrag des Folgejahres im Durchschnitt sein muss. Dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag wird künftig jeden Herbst von einem Expertengremium für das Folgejahr neu festgelegt.

Der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt bewertet die Einnahmen und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung. Daraus erstellt er eine Prognose über den Beitragsbedarf im Folgejahr. Im Schätzerkreis arbeiten Fachleute des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamtes sowie des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zusammen.