Donnerstag, 23. September 2010
Fragen und Antworten zur Gesundheitsreform
Die Bundesregierung hat eine sozial ausgewogene und nachhaltige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. REGIERUNGonline beantwortet die wichtigsten Fragen zur Gesundheitsreform.
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Gesundheitsversorgung langfristig gesichert
Foto: DAK / Wigger
- Warum brauchen wir schon wieder eine Reform im Gesundheitssystem?
- Wie will die Bundesregierung das Gesundheitssystem fit machen?
- Wie teuer wird die Krankenversicherung?
- Wie wirkt sich dies in konkreten Zahlen aus?
- Kommen dazu noch Zusatzbeiträge?
- Wie hoch werden die Zusatzbeiträge sein?
- Wie werden soziale Härten abgefedert?
- Wie funktioniert der Sozialausgleich?
- Wer organisiert den Sozialausgleich?
- Welche Auswirkungen hat die Neuordnung auf die Lohnnebenkosten?
- Welchen Beitrag leisten Krankenhäuser, Ärzte und Pharmaindustrie?
- Sparen die Kassen auch bei sich?
- Warum sind Medikamente im Ausland zum Teil billiger als bei uns?
- Was plant das Ministerium dagegen?
- Was sind die nächsten Schritte?
- Werden Medikamente dann für den Patienten billiger?
- Was sind Festbeträge?
- Warum spart die Bundesregierung bei Medikamenten?
- Was ist der Gesundheitsfonds?
- Was sind Zusatzbeiträge?
- Wo liegen die aktuellen Probleme im Gesundheitsfonds?
- Was ist der Morbi-Risikostrukturausgleich und wie funktioniert er?
Warum brauchen wir schon wieder eine Reform im Gesundheitssystem?
Alle freuen sich, dass die Menschen in Deutschland immer länger leben. Auf den rasant fortschreitenden demografischen Wandel war unser heutiges Gesundheitssystem bisher aber nicht gut genug vorbereitet. Zudem führt der medizinische Fortschritt zu weiteren Ausgabensteigerungen. Um die anerkannt gute medizinische Versorgung in Zukunft zu sichern, musste jetzt gehandelt werden. Im nächsten Jahr drohte sonst ein Defizit von 11 Milliarden Euro.
Wie will die Bundesregierung das Gesundheitssystem fit machen?
Die Bundesregierung ordnet das Gesundheitssystem neu. Dazu hat die Koalition am 22. September einen Gesetzesentwurf im Kabinett verabschiedet. Das GKV-Finanzierungsgesetz löst die im nächsten Jahr auftretenden Finanzierungsprobleme und macht das Gesundheitssystem langfristig zukunftsfest. Die Maßnahmen sind ausgewogen: Die Ausgaben werden begrenzt, die Einnahmen stabilisiert und die Lasten fair verteilt. Die medizinische Versorgung in Deutschland kann so auf höchstem Niveau gehalten werden. Die Alternative wäre gewesen: Einschnitte in den Leistungskatalogen. Genau das wurde verhindert!
Wie teuer wird die Krankenversicherung?
Die vorübergehende Beitragssatzabsenkung um 0,6 Prozentpunkte im Rahmen des Konjunkturpaketes II läuft Ende 2010 aus. Angesichts der nach der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise wieder anspringenden Konjunktur ist sie nicht mehr erforderlich. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steigt daher ab 1. Januar 2011 wieder auf 14,6 Prozent. Hinzu kommt der mitgliederbezogene Beitragsanteil von 0,9 Prozent. Versicherte zahlen dann 8,2 Prozent, Arbeitgeber 7,3 Prozent, der Gesamtbeitrag steigt auf 15,5 Prozent.
Wie wirkt sich dies in konkreten Zahlen aus?
Beschäftigte mit 1000 Euro Bruttoverdienst im Monat zahlen künftig 82 Euro statt bisher 79 Euro. Bei einem Einkommen von 3000 Euro erhöhen sich die Beiträge um 9 auf insgesamt 246 Euro.
Kommen dazu noch Zusatzbeiträge?
Wenn eine Krankenkasse mit den Überweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, erhebt sie einkommensunabhängige Zusatzbeiträge in Form eines Euro-Festbetrages. Dieser Betrag ist vom Versicherten allein zu bezahlen. Das bisherige System wird dahingehend verändert, dass alle künftigen Kostensteigerungen über diese einkommensunabhängigen Euro-Festbeträge finanziert werden.
Wie hoch werden die Zusatzbeiträge sein?
Das prognostizierte Defizit des Gesundheitsfonds von 11 Milliarden Euro im kommenden Jahr wird mit dem GKV-Finanzierungsgesetz ausgeglichen. Dies bedeutet auch, dass 2011 – auf die Gesamtheit der Versicherten gerechnet– nicht mit neuen beziehungsweise höheren Zusatzbeiträgen im kommenden Jahr zu rechnen ist. Für 2011 wird es somit keinen durchschnittlichen Zusatzbeitrag geben. Jede Krankenkasse entscheidet selbst, ob und in welcher Höhe sie einen Zusatzbeitrag erhebt.
Wie werden soziale Härten abgefedert?
Gesundheit muss bezahlbar bleiben – für jeden Geldbeutel und für jedes Alter. Auch künftig wird niemand finanziell überfordert. Ehepartner und Kinder bleiben auch in Zukunft beitragsfrei mitversichert. Außerdem: Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens, greift ein steuerfinanzierter Sozialausgleich.
Wie funktioniert der Sozialausgleich?
Das Bundesversicherungsamt errechnet für jedes Jahr den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der rechnerisch benötigt wird, um Einnahmen und Ausgaben der Kassen zu decken. Das wird dann die maßgebliche Zahl für den Sozialausgleich. Die persönliche Obergrenze liegt bei zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Bei einem Verdienst von 800 Euro im Monat läge dann die persönliche Belastungsgrenze bei 16 Euro im Monat. Darüber hinaus gehende Zusatzbeiträge würden aus Steuermitteln ausgeglichen.
Wer organisiert den Sozialausgleich?
Dafür sind die Arbeitgeber beziehungsweise die Rentenversicherungsträger zuständig. Sie ziehen die über die Zwei-Prozent-Grenze gehenden Zusatzbeiträge von den regulären Krankenversicherungsbeiträgen ab. Die Kasse zieht dann zwar den kompletten Zusatzbeitrag beim Versicherten ein, der aber über niedrigere reguläre Beitragszahlung wieder ausgeglichen wird.
Welche Auswirkungen hat die Neuordnung auf die Lohnnebenkosten?
Der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 Prozent festgeschrieben. Damit werden die Gesundheitskosten von den Arbeitskosten entkoppelt. Das entlastet die Unternehmen und den Faktor Arbeit. Unvermeidliche Mehrausgaben werden künftig über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge finanziert.
Welchen Beitrag leisten Krankenhäuser, Ärzte und Pharmaindustrie?
Alle Akteure im Gesundheitssystem leisten einen Sparbeitrag. Insgesamt sollen im kommenden Jahr rund 3,5 Milliarden Euro weniger ausgegeben werden. Die Ausgabenzuwächse für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und Zahnärzte werden gekappt und dem Anstieg der allgemeinen Grundlohnsumme angepasst. Bereits beschlossen ist ein Sparpaket für den Arzneimittelmarkt. Allein das bringt etwa zwei Milliarden Euro.
Sparen die Kassen auch bei sich?
Auch die Krankenkassen werden von der Koalition zur Verbesserung der eigenen Finanzlage herangezogen. Ihre Verwaltungskosten dürfen in den kommenden beiden Jahren im Vergleich zum Jahr 2010 nicht ansteigen. 300 Millionen Euro werden so eingespart. Zu den Verwaltungskosten zählen beispielsweise Gehälter für die Vorstandschefs sowie Kosten für Verwaltungsgebäude und Werbung.
Warum sind Medikamente im Ausland zum Teil billiger als bei uns?
In den meisten EU-Ländern bestimmen die nationalen Behörden die Preise von Arzneimitteln. In Deutschland dagegen haben hoch innovative, patentgeschützte Präparate keinen Festbetrag und können deshalb sehr teuer sein. Damit ist Deutschland bei patentgeschützten innovativen Arzneimitteln Preisführer in Europa.
Was plant das Ministerium dagegen?
Die Bundesregierung macht mit Kostensenkungen bei den Arzneimittelausgaben ernst. Ein entsprechendes Gesetz ist am 1. August 2010 in Kraft getreten. Kurzfristig werden Abschläge für Arzneimittel ohne Festbetrag von 6 auf 16 Prozent erhöht. Durch ein Preismoratorium werden weitere 300 Millionen Euro eingespart. Einsparvolumen: 1,15 Milliarden Euro pro Jahr. Für Medikamente gelten damit praktisch die am 1. August 2009 gültigen Preise. Und zwar bis zum 31. Dezember 2013.
Was sind die nächsten Schritte?
Den Nutzen innovativer Arzneimittel haben die Pharmaunternehmen künftig durch Studien, geprüft vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, nachzuweisen. Für diese Arzneimittel wird dann zwischen Pharmaunternehmen und dem Spitzenverband der Krankenkassen ein Rabatt auf den Abgabepreis vereinbart. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft. Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) leisten dann nach der Pharmaindustrie auch der Großhandel und die Apotheken einen beachtenswerten Sparbeitrag: 400 Millionen Euro. Weitere 150 Millionen Euro sollen durch "marktnahe Abrechnungspreise" für Fertigarzneien hinzukommen.
Werden Medikamente dann für den Patienten billiger?
Zunächst ändert sich für die Versicherten nichts: Sie müssen sich wie bisher nur mit der gesetzlichen Zuzahlung an den Rezeptkosten beteiligen. Sinkende Arzneimittelpreise entlasten aber die gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet: Die Einsparungen gehen nicht zu Lasten der Versicherten, sichern aber stabile Beiträge.
Was sind Festbeträge?
Festbeträge sind Beträge, bis zu deren Höhe Arzneimittelpreise von den Krankenkassen erstattet werden. Der überwiegende Teil der medizinischen Versorgung erfolgt mittlerweile mit Festbetragsarzneimitteln – ihr Anteil an den Verordnungen beträgt rund 75 Prozent.
Warum spart die Bundesregierung bei Medikamenten?
Die Arzneimittelausgaben sind 2009 um 5,3 Prozent gestiegen – ein Zuwachs von 1,5 Milliarden Euro innerhalb nur eines Jahres. Mit 32,4 Milliarden Euro machten die Arzneimittelkosten rund 18 Prozent der Gesundheitsausgaben aus. Verursacht haben den Anstieg Preissteigerungen bei Medikamenten ohne Festbetrag (+ 8,9 Prozent). Ihr Anteil am Arzneimittelumsatz der GKV erreicht bereits 26 Prozent, dabei liegt der Verordnungsanteil nur bei 2,5 Prozent. Diesen innovativen Medikamenten sind die gestiegenen Arzneimittelkosten alleine geschuldet.
Was ist der Gesundheitsfonds?
Der Gesundheitsfonds ist ein vom Bundesversicherungsamt verwaltetes Sondervermögen. In ihm werden seit 2009 die zur Finanzierung der GKV vorgesehenen Mittel gesammelt. Die Krankenkassen ziehen weiterhin die Beiträge ein. Der Gesundheitsfonds speist sich aus drei Einnahmequellen:
- Versichertenbeiträgen (Arbeitgeber: 7,0 Prozent, Arbeitnehmer: 7,9 Prozent), ab 1. Januar 2011: Arbeitgeber 7,3 Prozent, Arbeitnehmer 8,2 Prozent)
- Beiträgen von Direktzahlern wie Studenten oder freiwillig gesetzlich Versicherten beziehungsweise den Beiträgen der Deutschen Rentenversicherung
- Steuerzuschüssen des Bundes: 15,7 Milliarden Euro in 2010, 15,3 Milliarden Euro in 2011.
Was sind Zusatzbeiträge?
Um den Wettbewerb unter den Krankenkassen zu intensivieren, können Krankenkassen je nach Finanzentwicklung Prämienauszahlungen gewähren oder nach Prüfung durch das Bundesversicherungsamt Zusatzbeiträge erheben. Bisher gilt: Ein Zusatzbeitrag bis zu 8 Euro pro Monat erfolgt ohne Einkommensprüfung. Ein Zusatzbeitrag über 8 Euro pro Monat darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens (höchstens 3.750 Euro in 2010) nicht überschreiten. Bei Erhebung eines Zusatzbeitrages erhalten die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
Ab 1.1.2011 kann eine Krankenkasse, die mit den Überweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, einkommensunabhängige Zusatzbeiträge in Form eines Euro-Festbetrages ohne Kappungsgrenze erheben. Da das für 2011 zu erwartende Defizit mit Hilfe des GKV-Finanzierungsgesetzes ausgeglichen wurde, ist das System durchfinanziert. Es wird 2011 keinen durchschnittlichen Zusatzbeitrag geben. Jede Krankenkasse entscheidet selbst, ob und in welcher Höhe sie einen Zusatzbeitrag erhebt.
Wo liegen die aktuellen Probleme im Gesundheitsfonds?
Der Gesundheitsfonds war bis zur Neuordnung unterfinanziert. Die Situation war gekennzeichnet durch ein prognostiziertes Defizit, bedingt durch krisenbedingte Beitragsausfälle sowie durch systembedingte Ausgabensteigerungen. Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem sowie Innovationsmehrkosten als auch demografische Gründe fallen hier zusammen. Für 2010 ist trotz 15,7 Milliarden Euro Steuerzuschüssen mit einem Defizit von 3,1 Milliarden Euro zu rechnen. Die zu erwartende Unterdeckung müssen die Krankenkassen durch Kostensenkungen oder mittels Rücklagen ausgleichen. 2011 hätte sich das strukturelle Defizit ohne Neuordnung voraussichtlich auf bis zu 11 Milliarden Euro erhöht. Dies wurde durch das GKV-Finanzierungsgesetz verhindert.
Was ist der Morbi-Risikostrukturausgleich und wie funktioniert er?
2009 wurde der "morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich" – kurz Morbi-RSA - eingeführt. Er erfolgt über den Gesundheitsfonds. Dabei handelt es sich um einen Finanzausgleich zwischen Krankenkassen zur Berücksichtigung unterschiedlicher Versichertenstrukturen. Er basiert auf den Merkmalen Alter, Geschlecht sowie auf 80 Krankheiten. Beispiel: Die kostenintensive Behandlung von Diabetes und Herzkreislauferkrankungen würde Krankenkassen mit vielen Versicherten, die diese Krankheiten aufweisen, im Wettbewerb benachteiligen; diese Krankenkassen erhalten über den RSA aus dem Fonds standardisierte Risikozuschläge.
