Dienstag, 14. September 2010
7,1 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland
In Deutschland leben etwa 8,7 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Das teilte das Statistische Bundesamt mit. Bezieht man diese Zahl auf die Gesamtbevölkerung, so ist in Deutschland etwa jeder zehnte Einwohner behindert. 7,1 Millionen davon gelten als schwerbehindert.
Im Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) ist geregelt, wann Menschen als behindert gelten: Weichen körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab. Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist beeinträchtigt.
Das Grundgesetz besagt in Artikel 3, Absatz 3, Satz 2, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen haben deshalb in gleicher Weise einen Anspruch auf Sozialleistungen und sonstige Hilfen wie nicht behinderte Menschen.
Ursachen und Grad von Behinderungen
Als Ursachen für eine Behinderung gelten unter anderem angeborene Behinderungen, Krankheiten, Unfälle, Kriegs-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung. Die Art der Behinderung wird anhand von insgesamt 55 Kategorien erfasst. Die Einteilung orientiert sich in erster Linie nicht an der ursächlichen Krankheitsdiagnose (zum Beispiel Multiple Sklerose). Sie bemisst sich an der Erscheinungsform der Behinderung und der durch sie bestimmten Einschränkung der Funktion (zum Beispiel funktionelle Veränderung an den Gliedmaßen).
Die körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen haben Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Sie werden daher als Grad der Behinderung (GdB) nach Zehnergraden (20-100) abgestuft festgestellt.
Danach gelten Personen als schwerbehindert, denen die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr zuerkannt haben. Auf Antrag stellen die Versorgungsämter einen Schwerbehindertenausweis aus. Als leichter behindert werden Personen mit einem GdB von weniger als 50 bezeichnet.
Seit 1985 wird alle zwei Jahre eine Bundesstatistik über schwerbehinderte Menschen erstellt. Diese enthält unter anderem folgende Informationen: Zahl der schwerbehinderten Menschen mit gültigem Ausweis, persönliche Merkmale wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Wohnort. Auch über Art, Ursache und Grad der Behinderung wird Auskunft gegeben.
Nach den Vorschriften des SGB IX sind die Versorgungsämter, Landesversorgungsämter und die versorgungsärztlichen Untersuchungsstellen zur Auskunft verpflichtet. Aktueller Erhebungsstand ist der 31. Dezember 2009.
Drei Viertel älter als 55 Jahre
Erwartungsgemäß kommen Behinderungen bei Personen im fortgeschrittenen Alter häufiger vor als bei jüngeren Menschen. Gut ein Viertel (29 Prozent) der schwerbehinderten Menschen sind 75 Jahre und älter. Etwa die Hälfte (46 Prozent) gehört der Altersgruppe zwischen 55 und 75 Jahren an. Dagegen fällt der Anteil der unter 18-Jährigen mit zwei Prozent gering aus.
Von den amtlich anerkannten schwerbehinderten Menschen leidet rund ein Viertel unter sehr schweren Beeinträchtigungen. Bei 1,8 Millionen Personen haben die Versorgungsämter ein GdB von 100 festgestellt (25 Prozent). Der geringste Grad von 50 wurde zwei Millionen schwerbehinderten Menschen zuerkannt (31 Prozent).
In 82 Prozent aller Fälle verursachte eine Krankheit die Behinderung. Bei vier Prozent ist die Behinderung angeboren. Und bei zwei Prozent ist die Ursache ein Unfall oder eine Berufskrankheit. Der Rest (knapp zehn Prozent) entfällt auf sonstige, mehrere oder ungenügend bezeichnete Ursachen.
Körperliche Behinderungen überwiegen
Insgesamt machen die körperlichen Behinderungen den überwiegenden Teil der Behinderungen aus (64 Prozent). Als häufigste Art der Behinderung ist die Beeinträchtigung innerer Organe und Organsysteme zu nennen (25 Prozent). Danach kommen Fälle mit Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen (14 Prozent). Bei zwölf Prozent sind Wirbelsäule und Rumpf betroffen.
Neurologische Störungen liegen bei neun Prozent der schwerbehinderten Menschen vor. Bei zehn Prozent wurden geistige oder seelische Behinderungen diagnostiziert. Bei den übrigen Personen (17 Prozent) ist die Art der schwersten Behinderung nicht ausgewiesen.
Ferner sind fünf Prozent Blinde und Sehbehinderte sowie vier Prozent Sprach-, Gehör- oder Gleichgewichtsgeschädigte als schwerbehinderte Menschen amtlich anerkannt.
Die meisten haben einen Schulabschluss
Gut 62 Prozent der behinderten Menschen verfügen über einen Hauptschulabschluss. Die Realschule oder eine vergleichbare Bildungseinrichtung beendeten etwa 19 Prozent. Der Anteil derjenigen Menschen mit Behinderungen, die Abitur oder Fachhochschulreife haben, beträgt zusammen zwölf Prozent. Nur sechs Prozent haben keinen allgemeinen Schulabschluss.
Bei den 25- bis unter 45-Jährigen sind im Vergleich mit Nichtbehinderten (drei Prozent) mehr Menschen mit Behinderungen ohne allgemeinen Schulabschluss: rund 15 Prozent. Über eine allgemeine Hochschulreife verfügen 11 Prozent der behinderten und 26 Prozent der nichtbehinderten Menschen in dieser Altersklasse.
Die meisten Menschen mit Behinderungen erhalten eine Rente oder eine Pension (63 Prozent). Etwa 19 Prozent bestreiten ihren Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit. Gut neun Prozent erfahren Unterstützung durch Verwandte und Angehörige.
