Dienstag, 7. September 2010
Herausforderung für Staat und Gesellschaft
Integration geht alle an. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat in Berlin gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Albert Schmid, ein bundesweites Integrationsprogramm vorgestellt. Zuvor hatte sich das Bundeskabinett mit dem Programm befasst.
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Bildung ist eine Voraussetzung für Integration
Foto: picture-alliance/ dpa
Der Innenminister forderte, das Thema Integration "sachlich, wahrhaftig und fair" zu diskutieren. Dazu leiste das Progamm einen Beitrag. Als wichtigste Herausforderung bezeichnete er die Überwindung von Sprachproblemen. "Je früher Deutschkenntnisse erworben werden desto besser", sagte de Maizière.
Integration ist eine langfristige Aufgabe für den Staat und für die Gesellschaft. Integrationsförderung hat das Ziel, Menschen mit Migrationshintergrund Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Staatliche Integrationspolitik muss hierzu die Rahmenbedingungen schaffen.
Sprache und Bildung
Schwerpunkt des bundesweiten Integrationsprogramms sind die großen Handlungsfelder der Integration: Dazu gehören unter anderem sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration sowie Bildung. Außerdem befasst sich das Programm mit Möglichkeiten zur Auswertung und Einschätzung von Integrationsförderung. Das Vorhaben erfasst die bestehenden Angebote von Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern und macht Vorschläge zur weiteren Entwicklung. Die Inhalte reichen von Arbeitsvermittlung bis zur Zusatzausbildung für Spracherziehung.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Maria Böhmer, bezeichnete die Ergebnisse des vorgelegten Integrationsprogramms als hilfreiche Grundlage für die jetzt anstehende Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans. "Noch in diesem Jahr wird der Startschuss für den Aktionsplan fallen!“, kündigte Böhmer an.
Alle Beteiligten haben Verantwortung
Angesichts der unterschiedlichen Gegebenheiten enthält das Programm viele Empfehlungen. Welche in die Praxis umgesetzt werden, entscheidet sich angesichts der Finanzsituation der öffentlichen Haushalte und der Verhältnisse vor Ort. Insgesamt kann Integration nicht zentral geregelt werden. Statt dessen müssen alle Beteiligten – einschließlich Bund, Ländern und Kommunen – ihrer Verantwortung nachkommen.
Der Auftrag des Paragrafen 45 Aufenthaltsgesetz zur Erarbeitung des bundesweiten Integrationsprogramms geht zurück auf die Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Zuwanderung von 2001 unter Leitung der ehemaligen Präsidentin des Deutschen Bundestages, Prof. Rita Süssmuth. Die Kommission hatte angesichts der Vielzahl paralleler Integrationsmaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen geraten, bestehende Programme und Initiativen zu erfassen und zu systematisieren.
