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Mittwoch, 1. September 2010

Sicherheit ist oberstes Anliegen

Die Bundesregierung will Bürgerinnen und Bürger wirksam vor Verbrechen schützen. Sie hat nun einem neuen Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung zugestimmt. Damit sollen etwaige Schutzlücken geschlossen werden.

Die Bundesregierung hat neue Eckpunkte zur so genannten Sicherungsverwahrung beschlossen. Sie begegnet damit möglichen Gefahren, die von bestimmten Gewalttätern auch nach deren Entlassung aus dem Gefängnis ausgehen können.

Sicherungsverwahrung bedeutet, dass bestimmte Personen eingesperrt bleiben, obwohl sie ihre Freiheitsstrafe vollständig verbüßt haben. Sie ist die schärfste Sanktion des deutschen Strafrechts. Die Gerichte ordnen sie nur selten an: bei der begründeten Erwartung, dass der Betroffene nach Haft-Entlassung weitere schwere Straftaten begehen wird und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Das neue Konzept der Bundesregierung soll im Sinne des Koalitionsvertrages eine umfassende und praxisgerechte Regelung der Sicherungsverwahrung zum Schutze unserer Gesellschaft vor schwerwiegenden Straftaten gewährleisten. Die neuen Regelungen sollen rechtstaatlich ausgestaltet werden und dem Europarecht nicht widersprechen. Zugleich muss sichergestellt sein, dass die Sicherungsverwahrung eine Ausnahme darstellt.