Donnerstag, 28. Oktober 2010
Soziale Balance wahren, Beschäftigungsanreize erhöhen
Die soziale Sicherheit in Deutschland ist weltweit beispielhaft. Menschen, die ihre Arbeit verlieren oder vorübergehend in Not geraten, erhalten solidarische Unterstützung von der Gesellschaft. Das bleibt auch künftig so – trotz der Notwendigkeit, auch im Sozialhaushalt zu sparen.
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Wichtig: eine schnelle und gezielte Arbeitsvermittlung
Foto: Bundesagentur für Arbeit / Malter
Mehr als die Hälfte des Bundeshaushaltes fließt 2010 in soziale Leistungen. Notwendig für die Zukunft unseres Landes ist, dass mehr Menschen Arbeit finden.
Mehr Beschäftigungsanreize
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende geht es darum, Arbeitsanreize zu stärken und das System effizienter zu machen. Der bislang befristet gezahlte Zuschlag beim Übergang vom Bezug des Arbeitslosengeldes I in das Arbeitslosengeld II hat falsche Anreize gesetzt und wird deshalb gestrichen.
Der Grundbedarf ist über das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Unterkunft und Heizung gesichert.
Einsparungen bei Beiträgen an Rentenversicherung
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II werden künftig keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr gezahlt. Der Bund spart dadurch etwa 1,8 Milliarden Euro jährlich.
Wer ein Jahr Arbeitslosengeld II bezieht, erwirbt derzeit einen zusätzlichen Rentenanspruch von nur 2,09 Euro. Die Beiträge für alle Langzeitarbeitslosen aufzubringen, ist für den Bund in der Summe sehr teuer. Dem einzelnen Arbeitslosen hilft dieser Betrag jedoch nicht, im Alter eine auskömmliche Rente zu bekommen.
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II werden dennoch als Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Bestehende Ansprüche auf den Schutz vor Erwerbsminderung und auf Leistungen zur Rehabilitation bleiben erhalten. Aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus können diese Ansprüche allerdings nicht mehr neu erworben werden. Beitrag und Leistung standen insoweit bisher in keinem angemessenen Verhältnis.
Rentenversicherungsbeitrag bleibt stabil
Die Rentenversicherungsträger erhalten künftig bestimmte Leistungen, die noch aus der Wiedervereinigungszeit stammen, nicht mehr vom Bund erstattet. Den Bundeshaushalt entlastet das um rund 200 bis 300 Millionen Euro jährlich. Leistungseinschränkungen für die Versicherten sind mit dem Wegfall der Erstattung nicht verbunden.
Die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung ist ausreichend aufgefüllt. Damit kann sie die Ausfälle der Beiträge der Bundesagentur für Arbeit und der Erstattung einigungsbedingter Leistungen von insgesamt etwa 2,1 Milliarden Euro verkraften.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt kurz- und mittelfristig stabil bei 19,9 Prozent.
Heizkostenzuschuss läuft wegen gesunkener Energiepreise aus
Den Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger hat der Bund eingeführt, als die Energiekosten auf einem historisch hohen Stand waren. Erfreulicherweise hat sich die Situation entspannt, so dass dieser Zuschuss jetzt nicht mehr notwendig ist.
Die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger bleiben hiervon gänzlich unberührt.
Das Elterngeld bleibt erhalten
Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell. Deswegen bleibt die grundlegende Struktur erhalten. Dennoch sind auch hier Veränderungen erforderlich. Elterngeldbezieher erhalten ab einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro im Monat künftig 65 Prozent (statt bisher 67 Prozent) dieses Einkommens ersetzt. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 Prozent. Familien mit sehr hohem Einkommen erhalten künftig kein Elterngeld mehr.
Das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat und der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleiben unangetastet. Das ist vor allem eine Unterstützung von Erwerbstätigen im unteren und mittleren Einkommensbereich.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Zusätzliches Elterngeld verringert den Lohnabstand. Deshalb wird es – wie beim Kindergeld – auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet.
Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, soll dafür auch Elterngeld erhalten. Dazu gehören auch pauschal besteuerte Einnahmen, vor allem aus so genannten Minijobs.
Der Bundesrat hat am 26. November 2010 die Kürzungen beim Elterngeld gebilligt. So erhalten auch Steuerpflichtige, die als Alleinerziehende mehr als 250.000 Euro oder als Verheiratete 500.000 Euro im Jahr versteuern, ab Januar gar kein Elterngeld mehr.
