Mittwoch, 5. Mai 2010
Brücken in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderung
Mehr schwerbehinderte Menschen mit besonderen Schwierigkeiten sollen einen richtigen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in einem Betrieb finden. Das vor drei Jahren gestartete Programm „Job4000“ hilft beim „Brückenbauen“ in den Arbeitsmarkt.
Hierzu fand heute in Berlin eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung Berlin, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke (BAG BBW) initiierte Konferenz statt.
Mit den Säulen Beschäftigung, Ausbildung und Unterstützung soll die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung vorangetrieben werden. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Säule Ausbildung. Bundesweit sollen mindestens 500 betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entstehen.
Berufliche Teilhabe behinderter Menschen gezielt fördern
Staatssekretär Andreas Storm sagte: „Die Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen ist eine wichtige arbeitsmarktpolitische Aufgabe und ein zentrales Anliegen der Bundesregierung“. Behinderte und nicht behinderte Menschen bräuchten deshalb eine Berufsausbildung, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspreche.
Storm ergänzte: „Berufliche Bildung ist für die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktchancen von zentraler Bedeutung“. Eine betriebliche Ausbildung für möglichst viele schwerbehinderte Jugendliche sei daher Voraussetzung für deren dauerhafte Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Initiative „job – Jobs ohne Barrieren“ und Programm „Job4000“
Das Arbeitsmarktprogramm „Job4000“ gibt es seit Anfang 2007. Es ist Bestandteil der 2004 ins Leben gerufenen Initiative „job – Jobs ohne Barrieren“. Mit “job“ will die Bundesregierung bessere Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt schaffen. Ziele von „job“ sind:
- Förderung der Ausbildung behinderter Jugendlicher
- Verbesserung der Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen, insbesondere in kleinen und mittelständischen Betrieben
- Stärkung der betrieblichen Prävention
Zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen wurde die Initiative „job – Jobs ohne Barrieren“ mit dem Programm „Job4000“ verknüpft. Insbesondere soll es dabei für den angesprochenen Personenkreis noch stärker um die Begleitung und Förderung der Übergänge von einer Erwerbsphase zur nächsten gehen: von der Schule in die Ausbildung, von der Ausbildung in den Beruf oder von der Arbeitslosigkeit zurück in Beschäftigung.
Die Verantwortung für die Durchführung von Job4000 obliegt den Bundesländern. Die Länder bzw. die Integrationsämter der Länder haben dafür eigene Richtlinien erlassen, die die Förderschwerpunkte und Umsetzungsziele definieren.
Die Zahl 4000 steht für das angestrebte Ziel: 1.000 neue Arbeitsplätze und 500 betriebliche Ausbildungsplätze für behinderte Menschen sowie 2.500 Eingliederungen in den ersten Arbeitsmarkt mit Hilfe der Integrationsfachdienste.
Zwischenbericht zur Umsetzung des Arbeitsmarktprogrammes Job4000
Förderung für besonders benachteiligte schwerbehinderte Menschen
Job4000 unterstützt daher jene behinderten Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind. Dazu gehören:
- schwerbehinderte Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung sowie
- behinderte Schulabgänger.
Für die Finanzierung stellt das Ministerium bis zum Jahr 2013 insgesamt rund 31 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds bereit. Die Länder beteiligen sich mit 20 Millionen Euro. Auch die Bundesagentur für Arbeit unterstützt das Programm durch entsprechende Fördermöglichkeiten nach dem Sozialgesetzbuch Drei (SGB III – Arbeitsförderung).
Das Programm ist langfristig angelegt ist: Die Arbeitsplätze werden bis zu fünf Jahre gefördert.
Auf dem Weg zu mehr „Inklusion“
Das Programm „Job4000“ trägt mit dem vorgesehen Maßnahmenbündel dazu bei, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Rechte von Menschen mit Behinderung, dem Deutschland mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde am 26. März 2009 beigetreten ist, mit Leben zu füllen. Denn eine Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt bedeutet mehr „Inklusion“ im Sinne des Grundgedankens der neuen Behindertenrechtskonvention.
