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Montag, 17. Januar 2011

Fragen und Antworten zur Euro-Stabilisierung

Warum muss Europa ein Rettungspaket für den Euro schnüren? Wie groß ist der Schutzschirm? Was müssen die Steuerzahler bezahlen? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

Warum muss Europa einen Schutzschirm für den Euro aufspannen?

Ausgangspunkt war die Finanzkrise Griechenlands. Sie ist im Zuge der weltweiten Finanzkrise, die 2008 begonnen hat, zutage getreten. Spekulationen am Finanzmarkt haben die Krise Griechenlands weiter verschärft. Aber sie hat nationale Ursachen wie die jahrelange Defizitpolitik und die unzureichende Wettbewerbsfähigkeit.

Die Ereignisse an den Finanzmärkten nach dem Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Euroländer zur Griechenland-Hilfe am 7. Mai machen allerdings weitere Maßnahmen erforderlich.

Denn: Trotz der Hilfe für Griechenland hatten sich griechische Staatsanleihen verteuert. Zugleich verschlechterten sich die Finanzierungsmöglichkeiten anderer Euro-Mitgliedstaaten an den Kapitalmärkten, obwohl sich Zahlungsfähigkeit oder Schuldenstand nicht verändert hatten und sich Beobachter einig sind, dass die Situation Griechenlands ein besonderer Einzelfall ist. Aber Psychologie und Vertrauen spielen eine große Rolle auf den Finanzmärkten.

Es galt daher, Ansteckungseffekte auf den gesamten Euro-Raum zu verhindern. Den Finanzmärkten gibt der Euro-Schutzschirm ein klares Signal: Auf die Finanzstabilität des Euroraumes ist Verlass. Spekulationen gegen den Euro lohnen sich nicht.

Wie groß ist der Schutzschirm?

Um den Euro umfassend zu stabilisieren, spannt die Europäische Union zusammen mit den Euroländern einen 500 Milliarden-Euro-Schutzschirm.

Wie bei der Hilfe für Griechenland wird sich auch hier der Internationale Währungsfonds (IWF) beteiligen. Er will zu den europäischen Beiträgen mindestens die Hälfte dazulegen. Der Schutzschirm umfasst also rein rechnerisch etwa 750 Milliarden Euro.

Außerdem hat die Europäische Zentralbank (EZB) in eigener Verantwortung geldpolitische Maßnahmen zur Sicherung des Euro ergriffen, z.B. den Ankauf von Staatsanleihen.

Was müssen die Steuerzahler bezahlen?

Sowohl Griechenland-Hilfe als auch Euro-Schutzschirm sehen keine direkten Zahlungen aus den Staatskassen, d.h. Steuergelder, vor. Es handelt sich um staatliche Bürgschaften für Kredite, die mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen.

 


Im Zusammenhang mit der Griechenland-Hilfe und der Stabilisierung des Euro wird immer wieder von Bürgschaft gesprochen. Was bedeutet das eigentlich?

Eine Bürgschaft ist nichts Ungewöhnliches. Ein Bürge sagt zu, die Verpflichtungen eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger, also einem Kreditgeber, zu übernehmen. Aber nur dann, wenn der Schuldner nicht selbst zahlen kann.

Wenn also der Bund für die KfW-Kredite an Griechenland bürgt, dann heißt das: Der Bund müsste nur dann und auch nur soweit die Verpflichtungen Griechenlands gegenüber der KfW übernehmen, wie Griechenland seine Kredite nicht mehr zurückzahlen würde. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass Griechenland seinen Verpflichtungen nachkommt. Erstens erhält Griechenland die Kredite nur unter strengen Bedingungen. Griechenland muss also umfassend konsolidieren und reformieren, so dass es wieder zu nachhaltigen öffentlichen Finanzen zurückkehrt. Zweitens überwachen IWF und Europäische Union die Einhaltung dieser Bedingungen.

Wie viel Hilfe bekommt Griechenland aus Deutschland?

Griechenland bekommt aus Deutschland Kredite, und zwar von der bundeseigenen KfW-Bank. Sie betragen über die Gesamtlaufzeit des dreijährigen Hilfsprogramms rechnerisch 22,4 Milliarden Euro (2010 = bis zu 8,4 Mrd. Euro; 2011 und 2012 insgesamt bis zu 14 Mrd. Euro). Die anderen Förderprogramme der KfW schränkt das nicht ein.

Für diese KfW-Kredite bürgt der Bund. Das heißt: Es fließen keine Gelder aus der Staatskasse.

Klar ist: Jede Hilfe für Griechenland ist Hilfe zur Selbsthilfe. Es wird keine Subventionen und schon gar nicht Steuergeschenke geben, sondern Kredite, die Griechenland zurückzahlen muss – mit Zinsen, die sich am Marktniveau orientieren.

Das Hilfspaket für Griechenland ist auf drei Jahre angelegt und mit harten Bedingungen verknüpft. Darauf hat sich die Eurogruppe – also die Finanzminister der am Euro beteiligten Staaten – geeinigt. Die Auflagen wurden gemeinsam von Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds mit Griechenland festgelegt. Deutschlands Anteil – wie der der anderen Euroländer – richtet sich nach dem Eigentümerschlüssel der Europäischen Zentralbank (EZB).

Warum soll Deutschland Griechenland oder einem anderen Euro-Land helfen?

Deutschland hat ein großes Interesse am Euro. Bislang hat sich der Euro als sehr stabil erwiesen, sogar stabiler als die D-Mark. Als Exportnation haben wir ein großes Interesse, dass gerade der europäische Binnenmarkt durch die gemeinsame Währung vor Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen geschützt ist. Die beschlossenen Maßnahmen liegen daher unmittelbar in unserem eigenen deutschen Interesse.

Würde es zu einem Zahlungsausfall Griechenlands kommen, wäre nach übereinstimmender Einschätzung von EZB und Europäischer Kommission die Finanzstabilität der Euro-Zone insgesamt in Gefahr. Das wäre erst recht der Fall, wenn einem weiteren Euro-Land die Zahlungsunfähigkeit drohen würde.

Gerade ist das Gröbste der Finanzkrise überwunden, die 2008 von den USA ausging. Das Euro-Gebiet befindet sich auf dem Weg der Erholung. Systemgefährdende Störungen der Finanzmärkte würden diese Erholung  unmöglich machen.

Wie funktioniert der Euro-Schutzschirm?

Die EU und die Euro-Länder haben zwei verschiedene Finanzhilfen für den Fall vorgesehen, dass nach Griechenland einem weiteren Euroland die Zahlungsunfähigkeit droht. Erst in diesem Notfall würden konkrete Finanzhilfen eingesetzt.

Die Finanzhilfen sind als "Ultima Ratio", also als letztes Mittel vorgesehen.

Voraussetzung dafür ist: Der betroffene Mitgliedstaat  muss mit dem IWF und der Europäischen Kommission ein strenges wirtschafts- und finanzpolitisches Sanierungsprogramm vereinbaren - unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank.

Der Schutzschirm hat zwei Stufen: 

Stufe 1: Europäischer Stabilisierungsmechanismus

Die Europäische Kommission kann Kredite bis maximal 60 Milliarden Euro aufnehmen und an betroffene Euro-Länder weitergeben. Der EU-Haushalt sichert diese Kredite ab. Diese Kredite müsste das betroffene Euro-Land an die EU mit Zinsen zurückzahlen.

Stufe 2: Bürgschaften

Wenn die EU-Kredite (plus IWF-Beitrag) nicht ausreichen, kommen weitere Finanzhilfen der Euroländer (und des IWF) zum Zuge: Und zwar in Form von Bürgschaften der Euroländer für Kredite – maximal für 440 Milliarden Euro bis zum 30. Juni 2013.

Die Kredite gewährt eine eigens gegründete, zwischenstaatliche Zweckgesellschaft, die European Financial Stability Facility (EFSF). Diese Zweckgesellschaft refinanziert die Kredite durch Anleihen am Kapitalmarkt. Auch hier zahlt also der Staat nichts aus seiner Kasse.

Zur Stärkung des Ratings erfolgt eine Übersicherung dieser Anleihen: Die Garantiegeber haften bei einzelnen Emissionen für 20 Prozent mehr als es ihrem Anteil gemäß EZB-Kapitalschlüssel entspräche. Da sich der Gesamtrahmen von 440 Mrd. Euro dadurch nicht erhöht, wird die insgesamt für Kredite zur Verfügung stehende Garantiesumme kleiner.

Hinzu kommen Kredithilfen des IWF: 250 Milliarden Euro. Insgesamt stehen also bis zu 750 Milliarden Euro zur Verfügung. 

Informationen zum Euro-Schutzschirm beim BMF

Wie viel muss Deutschland für den Euro-Schutzschirm dazugeben?

Der deutsche Bürgschaftsanteil beträgt (nach dem Eigentümerschlüssel der Europäischen Zentralbank) 123 Milliarden Euro. Er kann bei unvorhergesehenem und unabweisbarem Bedarf – mit Einwilligung des Bundestags-Haushaltsausschusses – um 20 Prozent überschritten werden.

 

Müssen wir jetzt eine starke Inflation, also eine Geldentwertung  befürchten und ist gar unsere Altersversorgung in Gefahr?

Nein, die Gefahr einer massiven Geldentwertung aufgrund der Stützungsmaßnahmen für den Euro besteht nicht. Fachleute sagen dem Euroraum für 2010 eine durchschnittliche Teuerungsrate von 1,5 Prozent voraus – mit leicht steigender Tendenz. Der Euro ist stark und stabil. Dafür steht auch weiterhin die Europäische Zentralbank (EZB).

Damit die zusätzliche Liquidität, also das zusätzliche Geld, das auf die Märkte kommt, gerade nicht zu Inflation führt, entzieht die EZB durch andere Mittel den Märkten wieder Liquidität. Das Mittel nennt sich in der Fachsprache „verzinsliche Termineinlagen“. Das heißt: Die Voraussetzung für Inflation, nämlich die Ausweitung der Geldmenge über längere Zeiträume, ist nicht gegeben. Und: Deutschlands Wirtschaft wächst nach der Krise wieder, unter anderem wegen der günstigen Entwicklung unserer Exporte. Da ist Inflation kein Thema. 

Hilft Deutschland alleine?

Nein. Bei beiden Paketen kommt die Hilfe nicht von Deutschland allein. Beteiligt sind alle Euro-Staaten (mit Ausnahme der Empfänger der Finanzhilfen) und der Internationale Währungsfonds (IWF). Wer zu welchen Konditionen hilft, ist genau abgesprochen.

Die Beteiligung des IWF stärkt nicht nur die Durchsetzungskraft der Auflagen, die z.B. Griechenland erfüllen muss. Sie verringert auch die notwendigen Hilfen der einzelnen europäischen Staaten.

Die Euroländer haben außerdem schnellere und größere Anstrengungen zur Konsolidierung ihrer Haushalte, das heißt zum Schuldenabbau beschlossen. Insbesondere Portugal und Spanien haben sich verpflichtet, in diesem und im nächsten Jahr zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Was muss Griechenland tun?

Griechenland muss vor allem einen harten Sparkurs einschlagen. Es muss sein Haushaltsdefizit von -13,6 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) (2009) auf -2,6 % BIP im Jahr 2014 zurückführen. Für 2010 sind dazu zusätzlich zu den bereits beschlossenen Maßnahmen in Höhe von 4 % BIP weitere Anpassungen in Höhe von 2,5 % BIP vorgesehen. 2011 sind Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 4,1 % des BIP geplant, 2012, 2013 und 2014 sind Maßnahmen in Höhe von 2,4%, 2,0% bzw. 1,9% des BIP vorgesehen.

Die Auszahlung der Kredite hängt von der Einhaltung konkreter Vorgaben und Programmfortschritte ab. Vorgesehen sind unter anderem umfangreiche Steuererhöhungen oder der Abbau von Personalkosten im öffentlichen Dienst. Auch sollen Strukturreformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft erfolgen, darunter beim Arbeitsmarkt, im Steuerbereich und im Pensionssystem. Zur Stärkung des Finanzsektors soll das Land einen unabhängigen Stabilisierungsfonds einrichten.

Teil des Programms sind auch detaillierte Berichtspflichten: Griechenland muss Statistiken und Daten zum Stand der Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen und zur aktuellen Entwicklung vorlegen.

Kann man ein Land aus der Euro-Zone ausschließen?

Das sieht das geltende europäische Vertragswerk nicht vor. Es würde auch das derzeitige Problem nicht lösen, weil ein betroffenes Land seine Euro-Schulden auch weiterhin in Euro tilgen müsste.

Wer trifft in Deutschland die Entscheidung zu helfen?

Voraussetzung für die Entscheidung der Bundesregierung, der anderen Euro-Länder, der Europäischen Union und des IWF ist, dass es keine Alternative für solche Hilfen gibt. Das heißt, dass Griechenland oder ein anderes Euro-Land sonst pleitegehen und die Finanzstabilität im Euroraum gefährden würde ("Ultima Ratio").

Außerdem muss sich jedes hilfesuchende Land zu den harten Auflagen der Stabilisierungspolitik verpflichten, wie sie die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank und der IWF mit der griechischen Regierung ausgehandelt haben.

Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung für beide Pakete Gesetzentwürfe zur Beratung und Beschlussfassung in den Bundestag und den Bundesrat eingebracht. Nach ihrer Zustimmung obliegt der letzte Schritt dem Bundespräsidenten mit der Unterzeichnung. Das Gesetz zum Griechenland-Paket ist bereits verabschiedet. Das Gesetz zum Euro-Schutzschirm befindet sich in der parlamentarischen Beratung.


Wie soll es weitergehen?

Der Euro sichert unseren Wohlstand. Er wird das auch in Zukunft tun und im Weltwährungssystem ein Stabilitätsanker bleiben. Es führt zu nichts, die Schlachten der Vergangenheit erneut zu schlagen. Dass sich der IWF mit seiner umfangreichen Erfahrung bei der Bewältigung von Schuldenkrisen beteiligt, ist ein großer Vorteil.

Alle Mitglieder der Euro-Gruppe und die Europäische Kommission müssen aus der Krise lernen. Wir müssen in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedsstaaten besser koordinieren. Und wir brauchen einen wirksamen Mechanismus, um Fehlentwicklungen in Mitgliedsstaaten rechtzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.

Wird der Finanzmarkt beteiligt?

Ja. Im Falle Griechenlands sind deutsche Banken und Versicherungen bereit, ihre bestehenden Kreditlinien gegenüber Griechenland und den griechischen Banken über die Laufzeit des Programms aufrecht zu erhalten. Zusätzlich wollen die deutschen Banken ihr griechisches Anleihe-Engagement beibehalten. Aber die Finanzinstitute müssen sich auch international an den Kosten der Krisenbewältigung beteiligen. Darauf haben sich die Staats- und Regierungschefs der 20 größten Industriestaaten (G20) in Pittsburgh verständigt. Sie haben den IWF beauftragt, bis zum nächsten Gipfel im Juni verschiedene Möglichkeiten zu prüfen.

Die Euro-Länder wollen die Überwindung der Finanzmarktkrise beschleunigen. Bei der Regulierung der Finanzmärkte will die EU vor allem die Transparenz und die Beaufsichtigung der sogenannten Derivate-Märkte verbessern. Auch die Rolle der Ratingagenturen steht auf den Prüfstand.

Bedeuten die Entscheidungen zur Stärkung des Euro nicht, dass sich die EU auf dem Weg in eine Transferunion, also eine Art Länderfinanzausgleich auf europäischer Ebene, befindet?

Nein. Was die Euro-Länder beschlossen haben, sind keine Ausgleichszahlungen (Transfers) im Sinne des Automatismus unseres deutschen Länderfinanzausgleichs. Solch eine „Transferunion“ strebt die Bundesregierung auch nicht an. Bei den Maßnahmen zur Stützung des Euro geht es um etwas anderes: Die Euro-Länder sollen entschlossen und koordiniert in solchen Fällen handeln können, in denen die Stabilität des Euro insgesamt gefährdet ist – wie das bei den Finanzmarktentwicklungen zu Lasten Griechenlands der Fall war. Also in Ausnahmesituationen, wenn Mitgliedsstaaten durch außergewöhnliche Ereignisse bedroht sind, die sich ihrer Kontrolle entziehen. Auch ist der Einsatz der zwischenstaatlichen  Zweckgesellschaft auf drei Jahre befristet.

Wäre nicht eine Finanztransaktionssteuer geeignet, die Banken an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen?

Über eine Bankenabgabe hinaus sollten die Finanzmärkte auch insgesamt zur Bewältigung von Krisenkosten herangezogen werden. Steuern sind dazu grundsätzlich gut geeignet. Dies würde einer gerechten Lastenteilung dienen. Die Bundesregierung wird sich auf europäischer und globaler Ebene für eine weitere Beteiligung der Finanzmärkte einsetzen, d. h. für eine Finanztransaktionsteuer oder eine Finanzaktivitätensteuer.

Wichtig ist eine internationale Einigung, die die Bundesregierung für den G20-Gipfel im Juni, spätestens für den Gipfel im November anstrebt. Wenn das nicht gelingt, ist innerhalb Europas weiter der Weg zu suchen.

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