Freitag, 24. September 2010
Angebote zum Energiesparen
Energiesparen bekommt für ganz Europa einen verbindlichen Rechtsrahmen. Ein transparenterer Markt für Energiedienstleistungen soll beim Energiesparen helfen. Jedermann soll wissen, wie und wo er sparen kann.Der Bundesrat hat der gesetzlichen Umsetzung der EU-Richtlinie für Energieendeffizienz abschließend zugestimmt.
Das neue Recht schafft die Voraussetzung, um einen nationalen Energiesparrichtwert für das Jahr 2017 festzulegen.
Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen im April auf den Weg gebracht. Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie 1:1 um.
Mehr und klarere Informationen
Die Energieunternehmen sollen ihre Kunden künftig mindestens einmal jährlich über die Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits (Verfahren zur Bestimmung des Energieverbrauchs, des Einsparpotenzials und geeigneter Einsparmaßnahmen) und Energieeffizienzmaßnahmen informieren.
Denn die Verbraucher sollen wissen, welches Angebot es an qualifizierten Energiesparberatern gibt. Oder wer in ihrer näheren Umgebung Energieaudits wie etwa Gebäudeenergieausweise erstellt.
Energieunternehmen müssen auch Kontaktdaten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen verständlich darlegen.
Adressbuch der Energieeffizienz
Bereits seit Anfang 2009 ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die „Bundesstelle für Energieeffizienz“ eingerichtet. Mit dem Gesetz erhält sie weitere Aufgaben.
Unter anderem führt sie eine Liste mit Anbietern von Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen: etwa qualifizierte Energieberater. Angebot und Nachfrage können so auch beim Energiesparen leichter und öfter zueinander finden.
Die Bundesstelle veröffentlicht auch Musterverträge zu Finanzinstrumenten für Energieeinsparungen: zum Beispiel Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und Darlehen, insbesondere Drittfinanzierungen durch Energiedienstleister.
Die europäische Energiedienstleitungsrichtlinie macht den Mitgliedstaaten der Europäischen Union klare Vorgaben: Bis 2017 muss Deutschland auf Verbrauchsseite neun Prozent Endenergie im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2005 einsparen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu bereits im Oktober 2007 den ersten nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) vorgelegt. Dieser legt dar, wie sich die Einsparziele der europäischen Richtlinie erreichen lassen. Im Abstand von jeweils drei Jahren folgen zwei weitere EEAP.
Nationaler Energieeffizienz- Aktionsplan (EEAP)
