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Mittwoch, 21. April 2010

Wirkungsvoller in den Arbeitsmarkt integrieren

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für "Bessere Arbeitsmarktchancen für junge Menschen, Alleinerziehende und ältere Arbeitsuchende" beschlossen. In Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels und demografischen Wandels gilt es, stabile Brücken für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Wirtschaft zu bauen.

Für junge Menschen, Alleinerziehende und ältere Arbeitsuchende werden jeweils passgenauere Unterstützungen angeboten.

Nachhaltige Hilfe führt zum Ziel

Diesen Arbeitsuchenden soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kompetenzen und Qualifikationen nachfragegerecht auszubauen und erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt einzusetzen:

  • Für junge Arbeitsuchende sollen die bereits bestehenden Regelungen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt noch konsequenter umgesetzt werden. Das heißt: Jedem unter 25-jährigen Menschen wird innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitslosmeldung ein geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsgelegenheit vermittelt. Die Aktivitäten der Grundsicherungsstellen sollen dazu mit denen der Schulen, der Jugendsozialarbeit sowie der Kammern und Unternehmen regional verzahnt werden.

  • Alleinerziehende beziehen häufig Leistungen der Grundsicherung, obwohl sie in der Regel jünger und besser ausgebildet sind als viele andere erwerbsfähige Hilfebedürftige. Grund ist, dass sie heute immer mehr allein vor der Herausforderung stehen, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Im Zuge der Vermittlungsarbeit soll den Alleinerziehenden somit vor allem auch Lösungen für Betreuungsprobleme angeboten werden.

  • Ältere Menschen sollen künftig bessere Aussichten haben, bis zum 67. Lebensjahr beschäftigt zu bleiben. Das Bundesprogramm "Perspektive 50plus" zeigt: Es ist mit geeigneter Unterstützung möglich, auch mit über 50 Jahren noch Kompetenzen auszuweiten und erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt einzusetzen. An den entsprechenden Erfolgskonzepten sollen nun flächendeckend im ganzen Bundesgebiet alle erwerbsfähige Hilfebedürftige über 50 Jahren teilhaben können.

Stärkere Anreize durch bessere Hinzuverdienstgrenzen

Das Kabinett  beschloss zudem, die Hinzuverdienstgrenzen zu verändern. Untersuchungen der OECD bestätigen: Für so genannte Aufstocker lohnt es sich wegen der rechtlichen Begünstigung geringfügiger Erwerbseinkommen nicht, eine existenzsichernde Beschäftigung aufzunehmen.

Dies soll sich nun ändern: Die Erwerbstätigenfreibeträge sollen so verändert werden, dass die Anreize für erwerbsfähige Hilfebedürftige deutlich gestärkt werden, eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu suchen und aufzunehmen.

Die Neuregelung soll Anfang 2011 in Kraft treten.

1.200 Euro anrechnungsfrei für Schülerinnen und Schüler

Um vor allem auch hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler an den Arbeitsmarkt heranzuführen, hob das Kabinett zudem die Ferienjob-Freibetragsgrenze an. Bis 1.200 Euro können hilfebedürftige Schüler von allgemein- oder berufsbildenden Schulen verdienen. Es zählt nicht für die Berechnung von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld.

Ziel ist es, gerade auch diese jungen Menschen dazu zu motivieren, durch eigene Arbeitsleistung ein Einkommen zu erzielen.

Die Verordnung tritt pünktlich zum Sommerferienbeginn in Kraft.