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Mittwoch, 21. April 2010

Kurzarbeitergeldregelungen erneut verlängert

Das verbesserte Kurzarbeitergeld hat sich als attraktives und wirksames Instrument zur Beschäftigungssicherung erwiesen. Weil die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf dem Arbeitsmarkt noch andauern, verlängert die Bundesregierung die Erstattung der Sozialbeiträge noch einmal um 15 Monate.

"Damit erhalten Unternehmen Planungssicherheit", sagte Bundesarbeitsministerin von der Leyen in Berlin. Im vorigen Jahr seien im Jahresdurchschnitt 1,1 Millionen Menschen in Kurzarbeit gewesen.

Ende 2009 gab es konjunkturbedingt noch 810.000 Kurzarbeiter. Aber auch in den ersten drei Monaten diesen Jahres erfolgten jeweils 60.000 bis 80.000 neue Anmeldungen von Kurzarbeit. Das verlängerte Kurzarbeitergeld hat Unternehmen entscheidend dabei geholfen, trotz schlechter Auftragslage Entlassungen zu vermeiden.

Mehrere Hunderttausend Arbeitsplätze konnten so erhalten werden. Betriebe können in diesem Jahr Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate beantragen. Auch wenn ein Unternehmen erst im Dezember 2010 wegen Auftragsverlusten Kurzarbeit anmeldet, kann der Zeitraum dafür bis Mitte 2012 betragen.

Erstattung der Sozialbeiträge bis  März 2012

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt dabei einen Teil des Lohnes. In den ersten sechs Monaten trägt die BA die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge – ab dem siebten Monat sogar komplett. Und bei einer Qualifizierung der Beschäftigten während der Zeit der Kurzarbeit werden sofort alle Sozialbeiträge übernommen.

Diese Regelung, die derzeit bis Ende 2010 gilt, will die Bundesregierung um 15 Monate bis zum 31. März 2012 verlängern. 

Auch Leiharbeitnehmer können bis Ende März 2012 unter den gleichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beziehen wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 

Nicht verlängert wird jedoch die sogenannte Konzernklausel. Gegenwärtig reicht es für eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit in allen Betrieben eines Arbeitgebers aus, wenn zuvor in mindestens einem Standort sechs Monate lang Kurzarbeit durchgeführt wurde. Diese Privilegierung von Unternehmen mit mehreren Standorten hat sich aus Sicht der Bundesregierung nicht bewährt.

Know-how und Arbeitsplätze bewahren

Die Zahl der Kurzarbeiter geht seit Mitte letzten Jahres wieder zurück. Waren im April und Mai 2009 noch jeweils 1,5 Millionen Menschen in konjunktureller Kurzarbeit, so lag die Zahl Ende vergangenen Jahres bei 810.000. Dieser erfreuliche Rückgang um fast die Hälfte ist auf eine Wiederbelebung der Wirtschaft zurückzuführen.

Im Durchschnitt fallen während der Kurzarbeit knapp 30 Prozent der Arbeitszeit aus. Umgerechnet bedeutet das: Die Zahl der Arbeitslosen wäre im Dezember um 238.000 höher gewesen, hätten die Beschäftigten nicht Kurzarbeit machen können. Viele Unternehmen konnten auf diese Weise an ihren eingearbeiteten Belegschaften festhalten und damit deren Know-how für das Unternehmen bewahren.

Säulendiagramm zur Entwicklung der Kurzarbeit in 2009Bild vergrößern Säulendiagramm zur Entwicklung der Kurzarbeit in 2009

Beschäftigungschancen für Ältere und Jüngere erhalten

Mit dem Beschäftigungschancengesetz werden auch einige befristete arbeitsmarktpolitische Instrumente um ein Jahr bis Ende 2011 verlängert - insbesondere um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter zu fördern. Das gilt für die Weiterbildung beschäftigter Älterer, den Eingliederungszuschuss sowie die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer.

Für Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen verlängern sich die Fördermöglichkeiten von Berufsorientierungsmaßnahmen bis Ende 2013. Ebenso lange soll auch der Ausbildungsbonus für Lehrlinge insolventer Betriebe laufen.