Dienstag, 2. März 2010
Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die Karlsruher Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung als "Auftrag für eine grundrechtsschonende Innenpolitik" bezeichnet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sprach sich für weitere Schritte zur Umsetzung des Richterspruchs aus.
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Urteilsverkündung zu Vorratsdatenspeicherung
Foto: picture-alliance/dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat die konkrete Ausgestaltung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung für nicht verfassungsgemäß erklärt.
„Zwar ist Vorratsdatenspeicherung nicht schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nach der Urteilsverkündung, eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung sei jedoch nur unter extrem engen Vorgaben möglich.
Bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung geht es um die Aufbewahrung bestimmter Daten bezüglich Telefongesprächen oder dem Austausch bestimmter Informationen im Internet. Dies geschieht auf Vorrat. Dadurch sollen diese Daten für eng begrenzte, wichtige Zwecke der öffentlichen Sicherheit für die Dauer von sechs Monaten zur Verfügung stehen. Dies gilt für die Strafverfolgung, die Gefahrenabwehr oder für die Arbeit der Nachrichtendienste. Deutschland hatte die Vorratsdatenspeicherung auf eine verpflichtende EU-Richtlinie hin eingeführt.
Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform umsetzen
Bundesinnenminister Thomas de Maizière sprach sich für weitere Schritte zur Umsetzung der Karlsruher Entscheidung aus: „Das Bundesverfassungsgericht hat die sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für möglich erklärt“, sagte der Minister.
Das Gericht habe überdies deutlich gemacht, dass eine Rekonstruktion von Telekommunikationsverbindungen für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr unumgänglich seien.
Eine Stärkung des Datenschutzes ist erklärtes Ziel des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und FDP: „Wir wollen ein hohes Datenschutzniveau“, heißt es in der Koaltionsvereinbarung. „Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Datensicherheit und -sparsamkeit, der Zweckbindung und der Transparenz wollen wir im öffentlichen und privaten Bereich noch stärker zur Geltung bringen.“
