Montag, 1. März 2010
Führerschein mit 17 - aber in Begleitung
Ein Modell macht Schule: Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will den "Führerschein mit 17" bis Ende des Jahres in Gesetzesform bringen. Denn die „Probe am Steuer“ senkte das Unfallrisiko von Anfängerinnen und Anfängern deutlich.
Die Teilnehmenden des Modellversuchs konnten die Fahrerlaubnis für Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie für PKW mit Anhänger schon mit 17 Jahren erwerben. Das Autofahren ist dann jedoch mit einer Auflage verbunden: Das Fahrzeug darf bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung geführt werden. Ansonsten wird die Fahrerlaubnis widerrufen.
Seit 2004 haben bereits rund 380.000 junge Personen von der Möglichkeit des sogenannten begleiteten Fahrens Gebrauch gemacht. Die Teilnehmerzahlen nehmen von Jahr zu Jahr zu. 2008 waren es bereits 25 Prozent aller Fahranfänger und Fahranfängerinnen in Deutschland. Spitzenreiter ist Bayern mit 42 Prozent.
Ein großer Erfolg
Die Erfahrungen des Modellversuchs „Begleitetes Fahren mit 17“ zeigen dagegen ein deutlich anderes Bild. Die Bundesanstalt für Straßenwesen verglich die Statistik der Unfälle und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung von Modellversuchsteilnehmern mit der von unbegleiteten Fahrern ab 18.
22 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße ist die positive Bilanz. Der Auswertung lagen die Eintragungen im Verkehrszentralregister zu Grunde. Ein weiteres gutes Ergebnis der Untersuchung: Die positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit dieser Gruppe wirken dauerhaft und „verpuffen“ nicht schon nach einer kurzen Phase des selbstständigen Fahrens.
Fahrbegleiter haben Vorbildfunktion
- Begleiter müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- Siet mindestens fünf Jahrenbesitzen sie eine gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw).
- Sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung für den Fahranfänger im Verkehrszentralregister nicht mehr als drei Punkte haben.
- Außerdem gelten für Begleiter eine "0,5-Promille-Grenze und Drogenverbot.
Häufigste Begleitpersonen sind die Eltern. Die durchschnittliche Begleitphase beträgt acht Monate und die jungen Fahranfänger legten in dieser Zeit 2.400 km im Durchschnitt zurück.
„Mein Haus wird bis Ende des Jahres die gesetzlichen Änderungen umsetzen, damit sich junge Fahrerinnen und Fahrer auch künftig in Begleitung ans Steuer setzen können. Davon werden alle Verkehrsteilnehmer auf unseren Straßen profitieren.“ So lautet das Fazit des Verkehrsministers.
