Dienstag, 26. Januar 2010
Ziel: Leistungen unter einem Dach behalten
Die Jobcenter müssen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes neu organisiert werden. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt einen Arbeitsentwurf vorgelegt. Ziel ist eine pragmatische und kundenfreundliche Lösung.
Bild vergrößern
Von der Leyen setzt auf freiwillige und kooperative Zusammenarbeit.
Foto: Bundesagentur für Arbeit/ Malter
Beteiligte Arbeitsagenturen und Kommunen in den 346 so genannten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) oder Jobcentern sollen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende eigenverantwortlich jeweilige Aufgaben wahrnehmen. Dabei sollen sie kooperativ und freiwillig zusammenarbeiten.
Pragmatisch vorgehen
"Für die Langzeitarbeitslosen vor Ort soll sich möglichst wenig ändern. Auch künftig soll es möglich sein, dass der Arbeitslose in dasselbe Jobcenter geht, in einem Raum seinen Arbeitsvermittler trifft und im nächsten Zimmer die Schuldnerberaterin. Er muss nur einen einzigen Antrag stellen“, so Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen.
Die Fallmanagerin für die Alleinerziehende sitzt also weiterhin Tür an Tür mit dem Kommunalbeamten, der die Warmmiete berechnet und sich zum Beispiel um den fehlenden Kitaplatz für das Kind kümmert. Beide stimmen sich intern untereinander ab und tauschen Daten und Fakten aus. Von der Leyen betonte: „Diese praktischen Seiten der bewährten Zusammenarbeit müssen wir bewahren".
Zwei Bescheide mit einem Brief
Betroffene Bürgerinnen und Bürger bekommen künftig zwei Bescheide - einen von der Arbeitsagentur und einen von der Kommune. Beide Träger sollen so gut zusammenarbeiten, dass beide Unterlagen in einem Briefumschlag an die Betroffenen versandt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 die „Mischverwaltung“ in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für verfassungswidrig erklärt und bis zum 1. Januar 2011 eine Neuregelung gefordert. Die Aufgabenverteilung hinter dem Tresen der Jobcenter soll zukünftig wieder klar getrennt werden: Arbeitsvermittlung und Lebensunterhalt kommen von der Bundesagentur für Arbeit; über Angebote zur sozialen Integration und die Warmmiete entscheidet die Kommune.
Bürgerinnen und Bürger sollen sich auch in Zukunft grundsätzlich an nur eine Stelle wenden und dort einen einzigen Antrag ausfüllen. Der bei einem Träger gestellte Antrag auf Arbeitslosengeld II umfasst beide Teile der Leistung. Gegenüber der bisherigen Rechtslage ändert sich nichts. Es gibt in der Regel weder doppelte Wege, noch kommt es zu Verzögerungen.
Es ist vorgesehen, dass das Bundeskabinett Ende Februar über diesen Gesetzentwurf sowie über einen ebenfalls vorgelegten Entwurf zur Entfristung der Optionskommunen beschließt. Diese 69 Optionskommunen, die nach bisheriger Gesetzeslage die Langzeitarbeitslosen bis Ende 2010 in Eigenregie betreuen können, sollen das unbefristet weiter tun können.
In den Kabinettbeschluss sollen die Stellungnahmen und Anregungen aller Beteiligten einfließen. Das parlamentarische Verfahren soll im Sommer abgeschlossen sein, damit das Gesetz zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann.
