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Europa

Vertrag von Lissabon ist in Kraft

Der Vertrag von Lissabon ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Er ist die fünfte große Reform der Europäischen Verträge seit der Gründung der EWG 1957 und stellt die Europäische Union auf eine neue Grundlage. Der Vertrag enthält zahlreiche institutionelle Neuerungen, aber auch viele Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger Europas. Lesen Sie dazu die Beiträge auf dieser Seite.

Der Weg zum Vertrag von Lissabon ist eine Geschichte des Auf und Ab, des Vor und Zurück. Doch letztlich gelingt es der Europäischen Union immer wieder, einen Schritt nach vorne zu tun. Das zeigt die Stärke dieser Staatengemeinschaft.

Der lange Weg zur Reform Europas

Tatsache ist: Auch die vielen Vorgängerverträge waren nicht unumstritten und wurden nicht immer sofort ratifiziert. Der letzte Änderungsvertrag der EU, der Nizza-Vertrag, war 2001 gerade unter Dach und Fach, als den damals 15 Mitgliedstaaten klar wurde: Ohne grundlegende Reformen kann Europa die anstehende Erweiterung um zwölf Staaten Mittelost- und Südosteuropas nicht bewältigen.

Vor allem ging es um die Verbesserung der Handlungsfähigkeit nach innen und außen – unter anderem durch die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen anstelle der oft erforderlichen Einstimmigkeit. Außerdem sollte Europa außenpolitisch stärker mit einer Stimme sprechen. Und es galt, das vielfach kritisierte Demokratiedefizit abzubauen: Das Europäische Parlament, Vertretung der Bürgerinnen und Bürger, war noch lange kein Gesetzgebungsorgan wie die nationalen Parlamente. Zudem sollte die Unübersichtlichkeit bei den Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedsländern beseitigt werden.

Konvent legt Europäischen Verfassungsvertrag vor

Der nächste Schritt sollte deshalb ein Verfassungsvertrag sein. Den Auftrag, ihn zu entwerfen, erteilten die Staats- und Regierungschefs einem Verfassungskonvent unter Leitung des ehemaligen französischen Präsidenten Valery Giscard d’Estaing. Dem Konvent gehörten namhafte Vertreter aus allen EU-Staaten an. Er führte die bestehenden Verträge zusammen und beseitigte die vielfach kritisierten Defizite der Union. Auch  die europäischen Symbole – Flagge und Hymne – wurden in die Verfassung aufgenommen. Der 9. Mai wurde als „Europatag“ festgelegt, der Leitspruch „In Vielfalt geeint“ soll die europäische Identität fördern. Im Oktober 2004 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs den Verfassungsvertrag in Rom.

Die Verfassung scheitert

In Volksabstimmungen lehnten Franzosen und Niederländer den Verfassungsentwurf 2005 jedoch ab. Die Europäer verordneten sich eine Denkpause und setzten darauf, dass Deutschland als eine der führenden Nationen der EU dem Reformprozess einen neuen Impuls geben könne.

Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft gelang es 2007 tatsächlich, die Substanz des Verfassungsvertrages zu retten und einen neuen Vertrag auszuhandeln. Die 27 Staaten unterzeichneten diesen Vertrag Ende 2007 in Lissabon. (Daher der Name „Vertrag von Lissabon“). Mit Rücksicht auf nationale Befindlichkeiten enthält der neue Vertrag keine Regelungen zu den europäischen Symbolen. Gleichwohl gelten die Symbole – Fahne, Hymne, Europatag und Leitspruch – aufgrund früherer Beschlüsse weiter. Wesentlich ist, dass der Vertrag von Lissabon den Fortschritt bringt, den der Verfassungsvertrag bringen sollte: „Lissabon“ passt die Strukturen der Europäischen Union der wachsenden Mitgliedszahl an, stärkt das Europäische Parlament und sorgt dafür, dass die Union nach außen hin besser erkennbar wird.

Alle Mitgliedstaaten müssen ratifizieren

Rechtlich gesehen, ist der Vertrag von Lissabon eine Änderung des bestehenden EU-Vertrags und des EG-Vertrags. Der EG-Vertrag trägt jetzt die Bezeichnung „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“. Da es sich um internationale Verträge handelt, musste sie jeder Mitgliedstaat ratifizieren – jeweils nach seinen eigenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen. Erst dann konnte das Reformwerk in Kraft treten. In fast allen EU-Mitgliedstaaten war die Zustimmung der nationalen Parlamente erforderlich; in Deutschland brauchte der Vertrag die Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Nur in Irland war eine Volksabstimmung nötig. Beim ersten Referendum am 12. Juni 2008 lehnten die Iren den Lissabon-Vertrag mehrheitlich ab. Die Staats- und Regierungschefs der EU beschlossen daraufhin am 20. Juni 2008 in Brüssel, den Ratifizierungsprozess in den anderen Ländern fortzuführen. Nachdem die Staats- und Regierungschefs Zugeständnisse an Irland gemacht hatten, stimmte das irische Volk in einer zweiten Abstimmung zu. Tschechien, Polen und Großbritannien wurde eine Ausnahmeregelung bei der Charta der Grundrechte eingeräumt.

Ratifizierung in Deutschland 

In Deutschland sieht das Grundgesetz für die Ratifizierung europäischer Verträge die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat vor. In beiden Häusern ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Der Deutsche Bundestag hat den Vertrag von Lissabon am 24. April 2008  mit 515 zu 58 Stimmen angenommen. Im Bundesrat stimmten am 23. Mai 2008 15 Länder für den Vertrag, nur Berlin enthielt sich der Stimme.

Ein Gesetz zur Ratifizierung eines Vertrages muss vom Bundespräsidenten unterzeichnet und veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten. Gegen den Vertrag und das Begleitgesetz gab es zwar Verfassungsbeschwerden, doch das Bundesverfassungsgericht hat den Vertrag von Lissabon am 30. Juni 2009 für grundsätzlich verfassungsgemäß erklärt. Verfassungswidrig sei hingegen das sogenannte Begleitgesetz, so das Bundesverfassungsgericht: Der Deutsche Bundestag habe bei der europäischen Rechtssetzung zu wenig Mitwirkungsrechte. Bundestag und Bundesrat haben deshalb im September 2009 insgesamt vier neue Begleitgesetze verabschiedet, um die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Der Bundespräsident hat daraufhin den Vertrag und die Gesetze unterschrieben und ausgefertigt. Die Ratifizierungsurkunde wurde bei der italienischen Regierung in Rom hinterlegt. Dort werden alle Originale der europäischen Verträge aufbewahrt.